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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11814
OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,11814)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.10.2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,11814)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,11814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung einer Steuerberaterkanzlei; Auskunftsansprüche zur Vorbereitung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung; Bestehen einer Sonderrechtsbeziehung zwischen Schuldner und Gläubiger in Form eines Abwicklungsverhältnisses; Nachträgliches Wegfallen der ...

  • Judicialis

    StGB § 203; ; StGB § ... 203 Abs. 1; ; BGB § 134; ; BGB § 260; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 812 ff.; ; BGB § 855; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt.; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 203 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 203 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 242; ; StBerG § 57; ; StBerG § 5; ; StBerG § 66; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 203; BGB § 104; BGB § 105; BGB § 134; BGB § 242; BGB § 260; BGB § 812; ZPO § 511
    Grenzen der Schweigepflicht gem. § 203 StGB bei Veräußerung einer Steuerberaterkanzlei an einen Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung nach fehlgeschlagener Übertragung einer Steuerberaterkanzlei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1263
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.08.1995 - IX ZR 220/94

    Wirksamkeit der Zession von Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04
    (3.3) Eine Steuerberater darf zwar grundsätzlich einen steuerrechtskundigen Mitarbeiter mit der Besorgung der ihm übertragenen Steuerangelegenheiten betrauen, ohne damit ein Mandantengeheimnis unbefugt zu offenbaren (vgl. BGH, NJW 1991, 2955; BGH, NJW 1995, 2915 m.w.N.) wie sich auch indirekt aus § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB ergibt.

    Die Mitarbeiter des Steuerberaters gehören zum "Kreis der zum Wissen Berufenen" und es wird außerdem die Weitergabe von Geheimnissen an sachgerecht eingesetzt Hilfskräfte durch eine stillschweigende oder mutmaßliche Einwilligung des Mandanten gedeckt (vgl. BGH, NJW 1995, 2915 [2916]).

    Demjenigen, der rechtmäßig eine fremde Angelegenheit umfassend kennen gelernt hat, kann diese nicht mehr im Sinne des § 203 Abs. 1 StGB unbefugt offenbart werden (vgl. BGH, NJW 1995, 2915, [2916]).

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 354/99

    Gegenstand und Umfang eines Bereicherungsanspruchs auf Herausgabe eines bereits

    Auszug aus OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04
    Der Anspruch nach § 812 Abs. 1 BGB ist in erster Linie auf Herausgabe des Erlangten selbst gerichtet, der Wertersatzanspruch nach § 818 Abs. 2 BGB ist subsidiär (vgl. BGH, NJW 2002, 1340, 1341).

    Fehlt es an dieser Bereitschaft oder ist diese nicht feststellbar, so ist der Beklagte als Bereicherungsschuldner zur Herausgabe außer Stande mit der Folge, dass er nach § 818 Abs. 2 BGB Wertersatz schuldet (vgl. BGH, NJW 2002, 1340, [1341] "Zierfischurteil").

  • BGH, 13.06.2001 - VIII ZR 176/00

    Verkauf einer Rechtsanwaltskanzlei mit Begründung einer Außensozietät

    Auszug aus OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04
    (3.1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, NJW 2001, 2462 [2463] m.w.N.) verletzt ein Vertrag über die Veräußerung einer Anwalts- oder Steuerberaterkanzlei, in der sich der Veräußerer zur Übergabe der Mandantenakten ohne Einwilligung der betroffenen Mandanten verpflichtet, deren informationelles Selbstbestimmungsrecht und die dem Veräußerer nach § 203 StGB auferlegte Schweigepflicht.
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 73/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung auf Auskunft und Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04
    Bei einer Verurteilung zur Auskunfterteilung ist in erster Linie auf den Aufwand an Arbeitszeit und Kosten abzustellen, um die Beschwer zu bestimmen (BGH NJW-RR 1994, 174).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04
    (3.3) Eine Steuerberater darf zwar grundsätzlich einen steuerrechtskundigen Mitarbeiter mit der Besorgung der ihm übertragenen Steuerangelegenheiten betrauen, ohne damit ein Mandantengeheimnis unbefugt zu offenbaren (vgl. BGH, NJW 1991, 2955; BGH, NJW 1995, 2915 m.w.N.) wie sich auch indirekt aus § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB ergibt.
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung

    Auszug aus OLG Rostock, 28.10.2005 - 8 U 91/04
    Allerdings ist der Schuldner ausnahmsweise nach Treu und Glauben zur Auskunft verpflichtet, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Unwissenheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (hM; vgl. BGH NJW 2002, 2475 [2476]; Bamberger/Roth, BGB-Komm. § 260 Rdn 9 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14

    Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers

    Die Grundsätze gelten entsprechend für Steuerberater (vgl. OLG Rostock, 28. August 2005, 8 U 91/04, OLGR Rostock 2006, 242, 2. a) aa) (3.3) der Gründe).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.09.2005 - 8 U 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26560
OLG Rostock, 23.09.2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,26560)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.09.2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,26560)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. September 2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,26560)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KG, 19.08.2004 - 8 U 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9423
KG, 19.08.2004 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2004,9423)
KG, Entscheidung vom 19.08.2004 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2004,9423)
KG, Entscheidung vom 19. August 2004 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2004,9423)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe sicherungsübereigneten Gaststätteninventars; Eigentumsverlust durch Einbau in angemietete Gewerberäume; Verbindung zu einem nur vorübergehenden Zweck; Treuwidrigkeit des Herausgabeverlangens nach Neuvermietung; Zurückstellung bis zur Beendigung ...

  • Judicialis

    BGB § 95 Abs. 2; ; BGB §§ 194 ff; ; BGB § 242; ; BGB § 547 a a.F.; ; BGB § 558 a. F.; ; BGB § 558 Abs. 2; ; BGB § 985

  • rechtsportal.de

    Keine Anwendung des § 558 BGB a. F. auf "Dritte" (hier: Brauerei)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 217/95

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des

    Auszug aus KG, 19.08.2004 - 8 U 91/04
    Zwar ist der Anwendungsbereich von § 558 BGB a.F. nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weit zu fassen (BGH, NJW 1997, 1983), darf aber als Ausnahmevorschrift von den allgemeinen Verjährungsregeln der §§ 194 ff BGB nicht ausdehnend ausgelegt werden (BGH, NJW 1975, 2103).
  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 220/76

    Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Beschädigungen beim Pensionsvertrag

    Auszug aus KG, 19.08.2004 - 8 U 91/04
    Weder ist die Beklagte als Dritte in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen (BGHZ 71, 175), noch wird ein Anspruch aus abgetretenem Recht geltend gemacht (BGHZ 54, 264), noch liegt eine wirtschaftlich enge Verbundenheit zwischen Eigentümer und Vermieter bzw. Mieter (BGHZ 116, 293) vor.
  • BGH, 17.09.1975 - VIII ZR 157/74

    Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe von Zubehör der Mietsache

    Auszug aus KG, 19.08.2004 - 8 U 91/04
    Zwar ist der Anwendungsbereich von § 558 BGB a.F. nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes weit zu fassen (BGH, NJW 1997, 1983), darf aber als Ausnahmevorschrift von den allgemeinen Verjährungsregeln der §§ 194 ff BGB nicht ausdehnend ausgelegt werden (BGH, NJW 1975, 2103).
  • BGH, 11.12.1991 - XII ZR 269/90

    Kurze Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Kfz-Mieter bei

    Auszug aus KG, 19.08.2004 - 8 U 91/04
    Weder ist die Beklagte als Dritte in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen (BGHZ 71, 175), noch wird ein Anspruch aus abgetretenem Recht geltend gemacht (BGHZ 54, 264), noch liegt eine wirtschaftlich enge Verbundenheit zwischen Eigentümer und Vermieter bzw. Mieter (BGHZ 116, 293) vor.
  • BGH, 14.07.1970 - VIII ZR 1/69

    Probefahrt - händlerfremdes Fahrzeug - §§ 558, 606 BGB <Fassung bis

    Auszug aus KG, 19.08.2004 - 8 U 91/04
    Weder ist die Beklagte als Dritte in den Schutzbereich des Mietvertrages einbezogen (BGHZ 71, 175), noch wird ein Anspruch aus abgetretenem Recht geltend gemacht (BGHZ 54, 264), noch liegt eine wirtschaftlich enge Verbundenheit zwischen Eigentümer und Vermieter bzw. Mieter (BGHZ 116, 293) vor.
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   OLG Jena, 26.04.2005 - 8 U 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,43576
OLG Jena, 26.04.2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,43576)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.04.2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,43576)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. April 2005 - 8 U 91/04 (https://dejure.org/2005,43576)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 16.12.1996 - 12 U 141/96

    Pflichten des Anwalts zur Herausgabe von Handakten

    Auszug aus OLG Jena, 26.04.2005 - 8 U 91/04
    Demgegenüber kann bei einem Herausgabeverlangen der Erfüllungseinwand nur dann wirksam geltend gemacht werden, wenn konkret angegeben werden kann, welche einzelnen Schriftstücke dem Mandanten wann übergeben wurden (vgl. OLG Köln, VersR 1998, 499, 500 [OLG Köln 16.12.1996 - 12 U 141/96] ).
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