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   OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 8 U 97/01   

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OLG Brandenburg, 16.05.2002 - 8 U 97/01 (https://dejure.org/2002,12006)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2002 - 8 U 97/01 (https://dejure.org/2002,12006)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 8 U 97/01 (https://dejure.org/2002,12006)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein insolvenzrechtlicher Rückgewähranspruch gem. §§ 143, 129 InsO bei Rechtshandlung vor Insolvenzeröffnung; Nicht aus Geschäftsführung erlangte Gutschrift; Adressat i.S.d. §§ 32a, 32b GmbHG

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 143; ; InsO §§ 129 ff.; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 b; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 283 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen für einen insolvenzrechlichen Rückgewähranspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 97/01   

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OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 97/01 (https://dejure.org/2002,9228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2002 - 8 U 97/01 (https://dejure.org/2002,9228)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 8 U 97/01 (https://dejure.org/2002,9228)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 97/01
    Die Bestellung eines Sequesters nach, § 106 KO dient der Sicherung des Zwecks des Insolvenzverfahrens, der in der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger besteht; die Aufgaben und Befugnisse des Sequesters beschränken sich nach dem Recht der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung auf Maßnahmen der Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 86, 190, 195 f.; 118, 374, 378; 130, 38, 41).
  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 97/01
    Die Bestellung eines Sequesters nach, § 106 KO dient der Sicherung des Zwecks des Insolvenzverfahrens, der in der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger besteht; die Aufgaben und Befugnisse des Sequesters beschränken sich nach dem Recht der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung auf Maßnahmen der Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 86, 190, 195 f.; 118, 374, 378; 130, 38, 41).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZB 48/87

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch einstweilige Anordnungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 97/01
    Dazu gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in aller Regel nicht die Prozeßführung, da auch bei Erlaß eines allgemeinen Verfügungsverbots das Prozeßführungsrecht des Schuldners bestehen bleibt (BGH, Beschl. v. 13. Juli 1987 - II ZB 48/87, ZIP 1987, 1195, 1196).
  • OLG Hamburg, 28.01.1987 - 11 U 14/87
    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 97/01
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur dennoch ausnahmsweise dem Sequester ein Prozeßführungsrecht zuerkannt wird, beschränkt sich dies auf unaufschiebbare Notmaßnahmen, die zur Sicherung der Masse erforderlich sind und in denen die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens nicht abgewartet werden kann (vgl. OLG Hamburg ZIP 1987, 385, 386; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 106 Rdnr. 13 l; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 106 KO Anm. 4; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. vor § 50 Rdnr. 26; Hess, 5. Aufl., KO, § 106, Rdnr. 52).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 97/01
    Die Bestellung eines Sequesters nach, § 106 KO dient der Sicherung des Zwecks des Insolvenzverfahrens, der in der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger besteht; die Aufgaben und Befugnisse des Sequesters beschränken sich nach dem Recht der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung auf Maßnahmen der Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 86, 190, 195 f.; 118, 374, 378; 130, 38, 41).
  • OLG Celle, 04.02.1987 - 2 W 5/87
    Auszug aus OLG Hamm, 20.02.2002 - 8 U 97/01
    Zu den Aufgaben des Sequesters gehört es nicht, durch Führung von Aktivprozessen Masse herbeizuschaffen (vgl. OLG Celle, WM 1987, 513), auch wenn ihm im Interesse der Sicherung der Masse die Einziehung ausstehender Forderungen übertragen ist.
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   SG Osnabrück, 13.01.2005 - S 8 U 97/01   

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https://dejure.org/2005,96115
SG Osnabrück, 13.01.2005 - S 8 U 97/01 (https://dejure.org/2005,96115)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 13.01.2005 - S 8 U 97/01 (https://dejure.org/2005,96115)
SG Osnabrück, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - S 8 U 97/01 (https://dejure.org/2005,96115)
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