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   OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09   

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https://dejure.org/2011,1657
OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09 (https://dejure.org/2011,1657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2011 - 8 U 97/09 (https://dejure.org/2011,1657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2011 - 8 U 97/09 (https://dejure.org/2011,1657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten nach Ausschwemmungen am Mauerwerk aufgrund von Kalkeinschlüssen in Ziegeln und zu geringer Rohdichte der Ziegel; Rechte des Bauherrn beim Vorliegen von Mangelfolgeschäden durch Einbau von nicht dem Leistungsverzeichnis ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Unverhältnismäßigkeit begrenzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Planungsfehler des Architekten durch Abweichung vom vereinbarten Leistungssoll

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Architekten für Planungsmangel

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen Unverhältnismäßigkeit begrenzt? (IBR 2012, 33)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Planungs- oder Objektüberwachungsfehler: Wann ist eine Streitverkündung zulässig? (IBR 2012, 1185)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Materialabweichung: Sachmangel? (IBR 2012, 1180)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 301
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Darin ist eine eigenmächtige Umplanung, mithin ein Planungsfehler im Rechtssinne zu sehen (BGH NJW 2002, 3543, 3544).

    In der eigenmächtigen Änderung der Rohdichte in Abweichung von der vereinbarten Planung liegt eine Verletzung der Pflichten aus dem Architektenvertrag, da dadurch von der vertraglich vereinbarten Ausführung abgewichen wurde und die nach dem Vertrag vorausgesetzten Anforderungen an den Lärmschutz einschränkt wurden (vgl. BGH NJW 2002, 3543, 3544).

    Die Beklagten haben daher ihre Pflichten aus dem Architektenvertrag verletzt (BGH NJW 2002, 3543, 3544; vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988, 1174).

    Der Klägerin steht daher ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung zu, auch wenn das Architektenwerk nicht abgenommen ist und eine Fristsetzung der Klägerin zur Nachbesserung des Architektenwerks der Beklagten nach § 634 Abs. 2 BGB a.F. nicht erfolgte, da der Mangel des Architektenwerks nicht mehr nachbesserungsfähig war (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1676, m.w.N.; BGH NJW 2000, 133; 2002, 3543, 3544; 1962, 1499).

    Vorliegend geht es aber um Mangelfolgeschäden des fehlerhaften Planwerks, die nicht unter die genannte Bestimmung fallen (BGH NJW 2002, 3543, 3545).

  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Der Klägerin steht daher ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung zu, auch wenn das Architektenwerk nicht abgenommen ist und eine Fristsetzung der Klägerin zur Nachbesserung des Architektenwerks der Beklagten nach § 634 Abs. 2 BGB a.F. nicht erfolgte, da der Mangel des Architektenwerks nicht mehr nachbesserungsfähig war (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1676, m.w.N.; BGH NJW 2000, 133; 2002, 3543, 3544; 1962, 1499).

    Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB war nach Auffassung des BGH nicht einschlägig, weil sie gemäß § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB erst mit der Abnahme bzw. deren endgültiger Verweigerung zu laufen beginne (NJW 2000, 133, 134 = NZBau 2000, 22 = ZfBR 2000, 97).

  • OLG Koblenz, 20.08.2009 - 1 U 295/09

    Jede Abweichung von vereinbarter Leistung ist Sachmangel!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Ein Sachmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand des eingebauten Materials von dem Zustand abweicht, den die Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages vereinbart haben (vgl. OLG München IBR 2001, 175 bzgl. abweichender Estrichsorte; OLG Koblenz IBR 2011, 454 bzgl. abweichender Art von Schiefermaterial).

    Auf die Frage, ob die Sachverständigen aus technischer Sicht ein Belassen der Steine für vertretbar hielten, wenn andere technische Ausgleichsmaßnahmen beim Verputzen vorgenommen würden, kommt es daher nicht an, denn die Unzumutbarkeit folgt nicht schon aus der bloßen Möglichkeit, einen bestimmten Erfolg, hier den Schallschutzwert der Außenwände, durch andere billigere Baumaßnahmen erreichen zu können (OLG Koblenz IBR 2011, 454).

  • BGH, 28.11.1966 - VII ZR 79/65

    Begriff des engen Mangelfolgeschadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Es handelt sich dabei um einen engen Mangelfolgeschaden, der aus der Pflichtverletzung auch der Beklagten entstanden ist (BGHZ 46, 238, 240 = NJW 1967, 340, 341).

    Es handelt sich dabei um einen sog. nahen Mangelfolgeschaden (vgl. BGH NJW 1967, 340, 341; OLG Saarbrücken NZBau 2002, 98, 100; Staudinger/Peters, BGR. Neubearb. 2000, Anh. II zu § 635 Rn. 41).

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 172/81

    Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Auftragnehmer: Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Architekt und Bauunternehmer haften für denselben im Bau verwirklichten Mangel zwar grundsätzlich als Gesamtschuldner, doch ist eine Streitverkündung durch den Bauherrn hier beim Zusammentreffen von Ausführungs- und Planungsmängeln (anders als beim Zusammentreffen mit Bauaufsichtsmängeln) zulässig, da vom Ausgang des Rechtsstreits gegen den Bauunternehmer abhängt, welcher noch offene Anspruch gegen den Architekten der Höhe nach geltend gemacht werden kann (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl., Rn. 553; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 17. Teil Rn. 8 mit Fn. 22; BGH BauR 1982, 514, 515).
  • BGH, 09.10.1975 - VII ZR 130/73

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch rechtskräftiges Teilurteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Allerdings kann nur eine nach § 72 ZPO wirksame Streitverkündung die Rechtsfolge nach § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F. bzw. § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB n.F. herbeiführen (BGH NJW 1976, 39, 40; 2008, 519, 520).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2001 - 7 U 87/97

    Werkvertragsrecht - Umfang und Beschränkung des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Deshalb ist die entsprechende Anwendung des § 251 Abs. 2 RGB ausnahmsweise heranzuziehen, wenn es für den Unternehmer unzumutbar wäre, die Aufwendungen zur Herstellung der Mangelfreiheit in vollem Umfang zu tragen (OLG Karlsruhe BauR 2003, 98, 100).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Daran fehlt es hier aber, da die Klägerin während der Bauzeit noch in ihrer Mietwohnung in H###-E### wohnte (OLG Stuttgart BauR 2010, 1240, unter Nr. 11. 4.).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Solange das Werk nicht abgenommen sei und auch sonst keine Umstände vorlägen, nach denen das vertragliche Erfüllungsverhältnis, insbesondere durch die endgültige Verweigerung der Abnahme, als beendet angesehen werden könne, beginne die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche des Bestellers nicht zu laufen (BGH NJW 2010, 3573 [3574] = NZBau 2010, 768; NJW 2011, 1224 = NZBau 2011, 310).
  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09
    Solange das Werk nicht abgenommen sei und auch sonst keine Umstände vorlägen, nach denen das vertragliche Erfüllungsverhältnis, insbesondere durch die endgültige Verweigerung der Abnahme, als beendet angesehen werden könne, beginne die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche des Bestellers nicht zu laufen (BGH NJW 2010, 3573 [3574] = NZBau 2010, 768; NJW 2011, 1224 = NZBau 2011, 310).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2001 - 1 U 437/00

    Abweisung einer Klage wegen mangelhafter Substantiierung zum Haftungsgrund nach

  • OLG Hamm, 12.04.1988 - 26 U 126/87
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 232/93

    Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Bauunternehmer für

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

  • OLG München, 12.01.1999 - 13 U 1592/98

    Muss im selbständigen Beweisverfahren förmlich zugestellt werden, um die

  • OLG Dresden, 18.03.1998 - 13 U 1894/97
  • OLG Hamm, 09.02.1987 - 6 U 73/85

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers; Verantwortlichkeit bei mehreren

  • KG, 21.10.2022 - 7 U 1101/20

    Unverhältnismäßigkeit von Mangelbeseitigungsaufwand bei fehlerhafter

    Die Gesichtspunkte, aus denen die Unverhältnismäßigkeit des Mängelbeseitigungsaufwandes im Rahmen des § 635 Abs. 3 BGB folgen kann, sind gleichwohl im Rahmen des § 251 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (Anschluss OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. September 2011 - 8 U 97/09).

    Die Gesichtspunkte, aus denen die Unverhältnismäßigkeit des Mängelbeseitigungsaufwandes im Rahmen des § 635 Abs. 3 BGB folgen kann, sind gleichwohl im Rahmen des § 251 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Urteile vom 27. September 2011 - 8 U 97/09 - juris Rn. 74 und vom 7. November 2001 - 7 U 87/97 - juris Rn. 40).

  • LG Paderborn, 21.06.2012 - 3 O 414/08

    Geltendmachung von Schadensersatz gegen einen Architekten im Hinblick auf

    Vorliegend geht es aber um Mangelfolgeschäden des fehlerhaften Planwerks, die nicht unter die genannte Bestimmung fallen (BGH NJW 2002, 3543, 3545; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011, 8 U 97/09).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.07.2010 - 8 U 97/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37594
OLG Celle, 01.07.2010 - 8 U 97/09 (https://dejure.org/2010,37594)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.07.2010 - 8 U 97/09 (https://dejure.org/2010,37594)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 8 U 97/09 (https://dejure.org/2010,37594)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hannover, 15.12.2010 - 23 O 32/07

    Schadensersatzanspruch der Versicherten einer Versicherung auf fremde Rechnung

    Dies gilt auch, nachdem der Senat durch Urteil vom 22. September 2008 (8 U 55/09) das auch in dieser Frage anderslautende Urteil der erkennenden Kammer für Handelssachen vom 28. Januar 2008 (23 O 103/07) rechtskräftig und auch das Urteil der erkennenden Kammer vom 22. April 2009 (23 O 98/07) durch die Entscheidung vom 1. Juli 2010 (8 U 97/09) abgeändert hat.
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