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   OLG Bamberg, 29.07.2009 - 8 U 98/09   

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OLG Bamberg, 29.07.2009 - 8 U 98/09 (https://dejure.org/2009,22281)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.07.2009 - 8 U 98/09 (https://dejure.org/2009,22281)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 8 U 98/09 (https://dejure.org/2009,22281)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherheitsleistung des Bestellers: Anforderungen an die Kündigungsandrohung für den Fall nicht fristgerechter Erbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Kündigungsandrohung i.S. von § 648a BGB a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 643; BGB § 648a Abs. 5 S. 1
    Anforderungen an die Kündigungsandrohung i.S. von § 648a a.F. BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    § 648a BGB a.F.: Anforderung an Kündigungsandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 93
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 167/04

    Rechtsfolgen der Kündigung des Werkvertrages im Hinblick auf bis dahin

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2009 - 8 U 98/09
    Denn auch eine zu Unrecht erfolgte Kündigung kann eine Erfüllungsverweigerung darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.2006 - X ZR 167/04 - Rdnr. 21).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2000 - 24 U 240/98

    Langfristiger Werkvertrag: Kündigung aus wichtigem Grund wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2009 - 8 U 98/09
    Gemäß obigen Ausführungen genügt ein solcher Vorbehalt jedoch gerade nicht (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2000 - 24 U 240/98 - Rdn. 36).
  • OLG Naumburg, 16.08.2001 - 2 U 17/01

    Bauvertrag - Bauhandwerkersicherung - Beibringungsfrist

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2009 - 8 U 98/09
    Die Angemessenheit beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls; im Regelfall ist eine Zeitspanne zwischen einer und drei Wochen für den Besteller angemessen (vgl. Busche in MüKo-BGB 5. Aufl. § 648a Rdn. 14); nach der amtlichen Begründung sollen sieben bis zehn Tage ausreichend sein (vgl. BT-Drucks. 12/1836 S. 8; kritisch zur Sieben-Tage-Frist OLG Naumburg BauR 2003, 556).
  • BGH, 31.03.2005 - VII ZR 346/03

    Angemessenheit der Frist zur Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.07.2009 - 8 U 98/09
    Die Frist zur Stellung der Sicherheiten betrug mithin lediglich zwei Tage und ist daher als unangemessen kurz zu bewerten (vgl. BGH Urteil vom 31.03.2005 - VII ZR 346/03; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts 3. Aufl. 10. Teil Rdn. 95).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12

    Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

    Das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit einer Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung i.S.v. § 648a Abs. 5, 643 Satz 1 BGB folgt bereits daraus, dass es sich dabei bereits um eine - im Sinne der Rechtsfolge von § 643 Satz 2 BGB (Vertragsaufhebung bei ergebnislosem Ablauf der Nachfrist) - als solche rechtsgestaltende Willenserklärung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2002, VII ZR 270/01, NJW-RR 2003, 303; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2000, 24 U 240/98, CR 2001, 503; Palandt-Heinrichs/Ellenberger, a.a.O., Überbl v § 104, Rn 17 mwN), die neben einer angemessenen Fristsetzung erkennen lassen muss, dass bei Untätigkeit des Bestellers die Aufhebung des Vertrages für die Zukunft (ohne jede weitere Erklärung oder sonstige Rechtsakte) ausschließlich vom (ergebnislosen) Ablauf der gesetzten Nachfrist abhängt (vgl. OLG Brandenburg 17.06.2010, 12 U 21/10, NJW-RR 2010, 1670 = Anlage B 26; OLG Bamberg, Urteil vom 29.07.2009, 8 U 98/09, BauR 2010, 93 = Anlage B 27; Bamberger/Roth-Voit, BGB, 3. Auflage 2012, § 643, Rn 4 mwN; Palandt-Sprau, a.a.O., § 643, Rn 2;; Kniffka/Koeble, a.a.O., 10. Teil, Rn 99/100 mwN;.

    Soweit das LG dort ausgeführt hat, an die Wahrung der Förmlichkeiten dürften im Rahmen von §§ 648a, 643, 645 BGB - auch unter Berücksichtigung der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung der OLG Brandenburg (Urteil vom 17.06.2010, 12 U 21/10, BauR 2011, 114 = Anlage B 26) bzw. Bamberg (Beschluss vom 29.07.2009, 8 U 98/09, BauR 2010, 93 = Anlage B 27) - keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, da dies im Ergebnis den Auftraggeber begünstigen würde, der sich darum bemüht einem berechtigten Sicherungsverlangen zu entgehen, ist diesen Ausführungen aus mehrfachen Gründen nicht zu folgen.

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