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   VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 1018/01   

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https://dejure.org/2004,14884
VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 1018/01 (https://dejure.org/2004,14884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.02.2004 - 8 UE 1018/01 (https://dejure.org/2004,14884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 8 UE 1018/01 (https://dejure.org/2004,14884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 MOG, § 14 Abs 1 S 2 MOG, Art 3 Abs 3 EWGV 2204/90

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Marktordnungsrechtliche Zinsforderung wegen einer verspäteten Abgabenzahlung; Ohne Genehmigung verwendete Mengen von Kasein und Kaseinat; Verpflichtung zur Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Interventionspreis für Magermilchpulver und dem Marktpreis für Kasein ...

  • Judicialis

    AO § 239 Abs. 1 Satz 1; ; MOG § 12 Abs. 1; ; MOG § 14 Abs. 1 Satz 2; ; VO (EWG) Nr. 2204/90 Art. 3 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 1018/01
    Zwar hat der Senat mit Beschluss gemäß § 130 a VwGO vom 18. Juli 2002 - 8 UE 37/97 - (vgl. S. 19 f. des Entscheidungsabdrucks m.w.N.) entschieden, dass für die - hier nicht fragliche - Verzinsung von Beihilferückzahlungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG gemäß § 62 Satz 2 VwVfG in entsprechender Anwendung des § 197 BGB a.F. eine vierjährige Verjährungsfrist anzunehmen sei (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 - 3 C 17/94 - BVerwGE 99 S. 109 ff. = BayVBl. 1996 S. 183 ff. = juris), und hat dies damit begründet, dass die Verweisung in § 14 Abs. 2 MOG auf die einjährige Verjährungsfrist des § 239 Abs. 1 Satz 1 AO weder als allgemeiner öffentlich-rechtlicher Grundsatz noch im Wege der Analogie auf die in Absatz 1 des § 14 MOG geregelten Zinsansprüche übertragbar sei.

    Der Fälligkeit stand die aufschiebende Wirkung des gegen diesen Bescheid von der Klägerin erhobenen Widerspruchs nicht entgegen, weil der Abgabenbescheid gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sofort vollziehbar war und weil die aufschiebende Wirkung jedenfalls nicht die Wirksamkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes beseitigt, sondern nur dessen Vollziehbarkeit entgegensteht und der Erlass eines Zinsbescheides nicht als Vollziehung eines Abgabenbescheides anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 14. September 1992 - 8 UE 1218/88 - ESVGH Bd. 43 S. 41 ff. = juris).

  • BFH, 17.08.1993 - VII R 123/92

    Anfechtung des Zinsbescheides für Milch-Garantiemengenabgabe

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 1018/01
    Der vom Fälligkeitstag der Abgabenforderung an entstehende Zinsanspruch ist aber als Nebenforderung gegenüber dieser Hauptforderung akzessorisch, so dass es gerechtfertigt erscheint, ihn denselben verfahrensrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung zu unterwerfen, denen auch der Abgabenanspruch selbst unterliegt (so im Ergebnis auch: BFH, Urteil vom 17. August 1993 - VII R 123/92 - ZfZ 1994 S. 19 f.).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 C 11.99

    Prozeßzinsen; Geltendmachung ohne Vorverfahren; Verzinsung von

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 1018/01
    Das entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, der in Abweichung von der grundsätzlichen Unverzinslichkeit staatlicher Förderleistungen in § 14 Abs. 2 Satz 1 MOG zu Gunsten klagender Bürger eine auf Prozesszinsen beschränkte Ausnahmeregelung nach Maßgabe der §§ 236, 238 und 239 AO getroffen hat, um damit die Verzinsung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten wegen derartiger Vergünstigungen einerseits und wegen Abgaben im Marktordnungsrecht andererseits einheitlich der Abgabenordnung zu unterwerfen (vgl. BT/Ds. 10/5236 vom 20. März 1986 S. 14 zu Nr. 9; BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11/99 - NVwZ 2000 S. 818 f.).
  • VGH Hessen, 14.09.1992 - 8 UE 1218/88

    Verjährung von Zinsansprüchen bei Gewährung einer Subvention

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 1018/01
    Der Fälligkeit stand die aufschiebende Wirkung des gegen diesen Bescheid von der Klägerin erhobenen Widerspruchs nicht entgegen, weil der Abgabenbescheid gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sofort vollziehbar war und weil die aufschiebende Wirkung jedenfalls nicht die Wirksamkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes beseitigt, sondern nur dessen Vollziehbarkeit entgegensteht und der Erlass eines Zinsbescheides nicht als Vollziehung eines Abgabenbescheides anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1995 a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 14. September 1992 - 8 UE 1218/88 - ESVGH Bd. 43 S. 41 ff. = juris).
  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 1018/01
    Aus diesem Grund kann sich die Klägerin auch nicht auf die von ihr genannten Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. Oktober 1992 - C-240/90 - und vom 11. Juli 2002 - C-210/00 - (amtl. Slg. 1992 S. 1-05383 bzw. 2002 S. 1-06453 = juris) berufen, weil sich diese auf Sanktionen beziehen, die der Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten dienten, die gemäß Art. 1 Abs. 2 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 als Verstöße gegen Gemeinschaftsbestimmungen definiert sind, die aber bei der ungenehmigten Kasein/Kaseinat-Verwendung gerade nicht vorliegen.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 1018/01
    Aus diesem Grund kann sich die Klägerin auch nicht auf die von ihr genannten Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. Oktober 1992 - C-240/90 - und vom 11. Juli 2002 - C-210/00 - (amtl. Slg. 1992 S. 1-05383 bzw. 2002 S. 1-06453 = juris) berufen, weil sich diese auf Sanktionen beziehen, die der Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten dienten, die gemäß Art. 1 Abs. 2 der VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 als Verstöße gegen Gemeinschaftsbestimmungen definiert sind, die aber bei der ungenehmigten Kasein/Kaseinat-Verwendung gerade nicht vorliegen.
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