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   VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 1088/96   

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VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 1088/96 (https://dejure.org/1997,11289)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.12.1997 - 8 UE 1088/96 (https://dejure.org/1997,11289)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 8 UE 1088/96 (https://dejure.org/1997,11289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Prüfungsrecht: unterschiedliche Leistungsbewertung durch Prüfer - Beurteilungsspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 30.03.1995 - 6 TG 3364/94

    Einstweilige Anordnung zwecks Zulassung zur vorläufigen Wiederholung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 1088/96
    Entgegen den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluß vom 30. März 1995 - 6 TG 3364/94 - seien nur zwei Türen nutzbar gewesen, so daß es sich dem Beklagten habe aufdrängen müssen, daß der Kläger durch den ihm zugeteilten Sitzplatz unzumutbar belastet werde.

    Er verweist auf seine Ausführungen im Eilverfahren 12 G 941/94 (3) VG Frankfurt am Main = 6 TG 3364/94 Hess.VGH sowie auf die Erwägungen in den diesbezüglichen Gerichtsbeschlüssen beider Instanzen und trägt ergänzend vor, der Kläger sei verpflichtet gewesen, Beeinträchtigungen der äußeren Prüfungsbedingungen unverzüglich zu rügen.

    Auch das Eilverfahren 12 G 941/94 VG Frankfurt am Main = 6 TG 3364/94, in dem der Kläger im Wege der einstweiligen Anordnung die vorläufige Zulassung zur Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung, hilfsweise die Neubewertung der Haus- und Aufsichtsarbeiten, äußerst hilfsweise die Teilnahme an der mündlichen Prüfung erreichen wollte, blieb ohne Erfolg.

    Die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (5 Hefte) sowie die Akten VG Frankfurt 12 G 1538/94 = 6 TG 3475/94 Hess.VGH (1 Heft mit einem Sonderheft Prozesskostenhilfe), die Akten des den Antrag nach § 48 Abs. 5 JAG betreffenden Klageverfahrens 12 E 734/94 (3) VG Frankfurt am Main (1 Heft), die Akten des Eilverfahrens 12 G 941/94 (3) VG Frankfurt am Main = 6 TG 3364/94 Hess.VGH (2 Hefte und 1 Sonderheft Prozeßkostenhilfe) haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Hierzu hat der 6. Senat des Hess.VGH auf den Seiten 3 und 4 der Beschwerdeentscheidung vom 30. März 1995 - 6 TG 3364/94 - folgendes ausgeführt:.

    Zum einen ergibt sich aus dem im Eilverfahren vorgelegten und insofern vom Kläger nicht bestrittenen Sitzplan (Bl. 220 der Akten 6 TG 3364/94 - Hess.VGH = 12 G 941/94 (3) VG Frankfurt am Main), daß der Kläger zwei Reihen vor der Aufsicht und mit Blickrichtung zur Bühne gesessen hat, so daß sich die Saalaufsicht schräg hinter ihm und damit außerhalb seines Blickfeldes befand.

    Hierzu hat der 6. Senat auf den Seiten 6 und 7 seiner Beschwerdeentscheidung vom 30. März 1995 - 6 TG 3364/94 - folgendes ausgeführt:.

    Denn der Prüfer E hat in seiner dienstlichen Erklärung vom 16. September 1994 (Anlage 2 zum Schriftsatz des Beklagten vom 19. September 1994, Bl. 109 der Akte 6 TG 3364/94 Hess.VGH) glaubhaft versichert, daß es bei der Korrektur kein Zeitproblem gegeben habe, da ihm dafür ein Wochenende ausreiche.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs unter Nr. 5 auf Seite 7 des Beschlusses vom 30. März 1995 - 6 TG 3364/94 - und auf die Ausführungen im zweiten Absatz auf Seite 17 des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

    Soweit der Kläger des vorliegenden Verfahrens sich auf Fachliteratur beruft, aus der sich ergebe, daß § 1006 Abs. 1 BGB nicht im Rahmen der Schlüssigkeit geprüft werden müsse, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Seiten 8 bis 11 des Beschlusses des 6. Senats des Hess.VGH vom 30. März 1995 - 6 TG 3364/94 - Bezug genommen.

    Hierzu hat der 6. Senat in der Beschwerdeentscheidung vom 30. März 1995 - 6 TG 3364/94 - auf den Seiten 16/17 u.a. folgendes ausgeführt:.

    Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat in der Beschwerdeentscheidung vom 30. März 1995 - 6 TG 3364/94 - auf den Seiten 17 bis 19 hinsichtlich der Z-I-Klausur weiterhin folgendes ausgeführt:.

    Dies ist hier jedoch nicht der Fall, denn eine Drittwiderspruchsklage kam - worauf der Beklagte auf Seite 15 seiner Beschwerdeerwiderung zum Aktenzeichen 6 TG 3364/94 zu Recht hingewiesen und auch der Kläger in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat - nicht in Betracht, weil die klagende Bank kein die Veräußerung hinderndes Recht, sondern lediglich ein Pfändungspfandrecht an dem von ihr in Anspruch genommenen Teil des Erlösüberschusses geltend machen konnte.

    Im übrigen hat der Erstkorrektor unter 3. auf Seite 4 seiner dienstlichen Stellungnahme vom 29. Juli 1994 (Bl. 167 ff. der Gerichtsakte 6 TG 3364/94 Hess.VGH) zu Recht darauf hingewiesen, es sei nicht vertretbar, den Klageantrag einfach umzudeuten.

  • RG, 10.01.1908 - VII 203/07

    Widerspruchsklage aus § 771 Z.P.O; Zuständigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 1088/96
    Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung gelangt der Senat zu dem Schluß, daß die von dem Antragsteller angegebenen Literaturstellen und insbesondere das Urteil des Reichsgerichts vom 10. Januar 1908 - VII.203/07 - RGZ 67, 310 ff., nicht einschlägig sind.

    Zu 9.: Soweit der Kläger behauptet, der 6. Senat habe den monierten Einwand des Erstkorrektors unbeachtet gelassen, der Kläger habe mit dem Klageantrag nichts anzufangen gewußt, von seinem Standpunkt aus habe er die Klage als unzulässig abweisen und ein Hilfsgutachten anfertigen müssen, wird auf die Ausführungen im 3. Absatz auf Seite 20 des Eilbeschlusses Bezug genommen, wonach dem Urteil des Reichsgerichts vom 10. Januar 1908 (RGZ 67, 310 ff.) ein anderer Sachverhalt zugrundelag.

  • VGH Hessen, 01.12.1994 - 6 UE 758/94

    Prüfungsrecht: Rügepflicht des Prüflings bei Verletzung der Chancengleichheit

    Auszug aus VGH Hessen, 19.12.1997 - 8 UE 1088/96
    Prüfungsumstände, die nicht offensichtlich zu einer Verletzung der Chancengleichheit führen, sondern bei denen es von der Empfindsamkeit und Befindlichkeit des Prüflings abhängt, ob er in seiner Chancengleichheit verletzt ist, müssen von ihm, sobald es zumutbar ist, gerügt werden (Hess. VGH, Urteil vom 01. Dezember 1994 - 6 UE 758/94 -).
  • OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22

    Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots

    Soweit der Kläger bezüglich der Personenverwechslung auf die Behandlung von Flüchtigkeitsfehlern in Klausuren verweist und diesbezüglich die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19.12.1997 - 8 UE 1088/96 - zitiert, ist festzustellen, dass der Verwaltungsgerichtshof an der benannten Stelle seiner Entscheidung fallbezogen ausführt hat, dass dann ein Fehler des Prüfers vorliegen könne, wenn eine Lappalie als schwerer Fehler bezeichnet werde.

    [vgl. VGH Hessen, Urteil vom 19.12.1997 - 8 UE 1088/96 -, juris, Rn. 118] Ebenso verhält es sich vorliegend; der Prüfer hat darauf hingewiesen, dass die durch den Kläger erfolgte Personenverwechslung im Tatbestand wesentlich - folglich keine Lappalie - sei, weil es Prüfungsaufgabe sei, im Mehrpersonenverhältnis den Überblick zu behalten, was dem Kläger nicht gelungen sei.

  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung;

    Mit dieser Rüge wendet sich der Kläger gegen eine prüfungsspezifische Beurteilung, denn mit der Einordnung eines (insoweit eingeräumten) Fehlers als "Flüchtigkeitsfehler" wird dieser als wenig gravierend einsortiert und damit eine Zuordnung der Leistung des Klägers zu einem Leistungsbild vorgenommen (Hess. VGH, U. v. 19.12.1997 - 8 UE 1088/96 -, juris Rn. 118).
  • StGH Hessen, 04.05.1999 - P.St. 1338

    Fristbeginn; Grundrechtsklagefrist; Klagefrist

    Die dagegen erhobene Berufung des Antragstellers wurde mit ihm am 29. Januar 1998 zugestelltem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 1997 - Az.: 8 UE 1088/96 - zurückgewiesen.

    festzustellen, dass das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 1997 - Az.: 8 UE 1088/96 - ihn in seinem Gleichheitsgrundrecht, der Berufsfreiheit, der Rechtsweggarantie und dem Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt,.

    das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 1997 - Az.: 8 UE 1088/96 - für kraftlos zu erklären und den Rechtsstreit an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückzuverweisen.

  • BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98

    Prüferbezogene Statistiken

    BVerwG 6 B 49.98 VGH 8 UE 1088/96.
  • VG Schleswig, 18.09.2002 - 9 A 275/01

    Beurteilungsspielraum, Anonymität, Prüfungsverfahren

    Dabei unterliegt es dem Beurteilungsspielraum der Prüfer, wie einzelne Prüfungsteile gewichtet werden, so dass sie einer gerichtlichen Kontrolle entzogen sind (vgl. Hess. VGH, 19.12.1997, 8 UE 1088/96, Juris).
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