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   VGH Hessen, 07.07.2003 - 8 UE 3075/02   

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https://dejure.org/2003,11205
VGH Hessen, 07.07.2003 - 8 UE 3075/02 (https://dejure.org/2003,11205)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.07.2003 - 8 UE 3075/02 (https://dejure.org/2003,11205)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - 8 UE 3075/02 (https://dejure.org/2003,11205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ausschusszusammensetzung bei geändertem Stärkeverhältnis der Fraktionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Zusammensetzung von Ausschüssen an ein nachträglich geändertes Stärkeverhältnis der Fraktionen in einem Städteparlament; Durch den Übertritt zweier Mitglieder der Gemeindevertretung in eine neu gebildete Fraktion geändertes Stärkeverhältnis der Fraktionen ; ...

  • Judicialis

    HGO § 62

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 61 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2004, 203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Kassel, 16.10.2002 - 3 E 554/02
    Auszug aus VGH Hessen, 07.07.2003 - 8 UE 3075/02
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel - 3 E 554/02 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10231/21

    Neuwahl der Mitglieder eines Ausschusses wegen des Partei- bzw. Fraktionswechsels

    Mit dieser Entscheidung für eine Wahl sind ohnehin bereits naturgemäß Unwägbarkeiten für die Beachtung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit verbunden, da es grundsätzlich denkbar ist, dass Mitglieder einer politischen Gruppe einen Kandidaten einer anderen politischen Gruppe wählen, mit der Folge, dass sich die Kräfteverhältnisse im Plenum nicht in den Ausschüssen widerspiegeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18/03 -, BVerwGE 119, 305 = juris, Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2009 - 8 C 17/08 -, juris, Rn. 27; SächsOVG, Beschluss vom 14. September 2010 - 4 B 87/10 -, juris, Rn. 20; siehe auch HessVGH, Urteil vom 7. Juli 2003 - 8 UE 3075/02 -, juris, Rn. 28).
  • VG Darmstadt, 31.07.2008 - 3 E 178/07

    Kommunalrechtliche Wahlprüfungsklage

    Insofern hat die Berücksichtigung nachträglicher Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung eines im "Benennungsverfahren" gebildeten Ausschusses auswirken (§ 62 Abs. 2 Satz 5 HGO), in der Weise zu erfolgen, dass sämtliche Ausschüsse, deren Soll-Zusammensetzung durch die Änderung betroffen ist, an das geänderte Stärkeverhältnis anzupassen sind (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 07.07.2003 - 8 UE 3075/02 -, HSGZ 2003, 308).
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