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   VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00   

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VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 (https://dejure.org/2001,3385)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 (https://dejure.org/2001,3385)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 (https://dejure.org/2001,3385)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 180 (Ls.)
  • DÖV 2003, 425
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Eine engere Auslegung dieses Begriffs ist entgegen der Auffassung der Beklagten nicht deshalb geboten, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - (NJW 2001 S. 1048 ff., 1051 I.Sp. oben, juris) zur Gültigkeit der Wahlprüfungsvorschriften der Hessischen Verfassung für die Landtagswahl die in Art. 78 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen - HV - aufgeführten "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" in einem eher formal - verfahrensrechtlichen Sinne als Verletzung von Wahlvorschriften verstanden hat, die die Wahlvorbereitung, den Wahlakt und die Feststellung des Wahlergebnisses betreffen.

    Die möglichen Quellen, Erscheinungsformen und Zielrichtungen hoheitlich wahlbeeinflussenden und chancenbeeinträchtigenden Handelns sind nicht auf bestimmte, gesetzlich konkretisierte Maßnahmen, die ihrer Art nach einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur Wahl haben, beschränkt (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 a.a.O. S. 1052; OVG NW, Urteil vom 19. August 1988 - 15 A 924/88 - NVwZ-RR 1989 S. 149 f.).

    Der demgegenüber von der Beklagten vertretenen Auffassung kann nicht gefolgt werden, wonach vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 (a.a.O.) nunmehr erhöhte Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis gestellt werden müssten und die Ungültigerklärung einer gesamten Wahl generell einen erheblichen Wahlfehler von solchem Gewicht voraussetze, dass ein Fortbestand der in dieser Weise gewählten Volksvertretung unerträglich erschiene.

    Je tiefer und weiter die Wirkung eines wahlprüfungsrechtlichen Eingriffs in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung reicht, desto schwerer muss der Wahlfehler wiegen, auf den dieser Eingriff gestützt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 a.a.O. S. 1051 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 1993 - 2 K 4/93 - NVwZ 1994 S. 179 f., VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Januar 1997 - 1 S 1741/96 - ESVGH 47 S. 130 ).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Im Rahmen des Anfechtungsgegenstandes, der aufgrund einer verständigen Würdigung des substantiiert erklärten Willens eines Einspruchsführers zu ermitteln ist, ist der Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und sind alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40 S. 11 ).

    Einer darüber hinausgehenden besonderen Garantenpflicht bedarf es für den Fall eines bloßen Unterlassens dagegen nicht, wie etwa auch die bundesverfassungsgerichtliche Prüfung einer amtlichen Wahlbeeinflussung durch die nicht rechtzeitige Vorlage eines Sachverständigenjahresgutachtens zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor einer Bundestagswahl durch die Bundesregierung zeigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975 a.a.O. S. 40).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Da die Wahlprüfung dem aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebot einer dem Wählerwillen entsprechenden Mandatsverteilung und zugleich dem Recht der Wahlberechtigten und Wahlbewerber auf Wahlgleichheit durch Gleichbewertung der abgegebenen Stimmen und damit der Gewährleistung der gesetzmäßigen Zusammensetzung eines Parlaments oder sonst gewählter Gremien dient, dürfen die Anforderungen daran, was ein Einspruchsführer innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert vortragen muss, nicht überspannt und darf die Wahlprüfung nicht in einer Weise beschränkt werden, dass sie diesen Zweck nicht erreichen kann; so kann etwa bei einem Zählfehler in einem Wahlbezirk die für die Feststellung der Erheblichkeit dieses Wahlfehlers erforderliche Nachzählung u.U. auch auf alle - und damit vom Einspruch nicht direkt betroffene - Stimmbezirke erstreckt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - NVwZ 1992 S. 257 f.).

    Zur Auslegung des damit aufgestellten Kausalitätserfordernisses ist der vom Bundesverfassungsgericht ursprünglich für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen in ständiger Rechtsprechung entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz, der vom Landesgesetzgeber auch auf das Kommunalwahlrecht übertragen werden kann, heranzuziehen, wonach nur solche Wahlfehler zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen können, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung, von Einfluss sind oder sein können, wobei eine solche Möglichkeit nicht nur theoretisch bestehen darf, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein muss (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 a.a.O. und vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 - NJW 1994 S. 922 ff. sowie BVerwG, Beschluss vom 17. März 1998 - 8 B 36.98 - Buchholz 415.1 Nr. 145).

  • VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98

    Unzulässige Wahlbeeinflussung durch Wahlempfehlung eines Kommunalorgans in einer

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" im Sinne dieser Vorschrift liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formal-technischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe - wie hier von den Klägern gerügt - unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zu Gunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. u.a. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999 S. 1365, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - NVwZ 2001 S. 928, juris).
  • VerfGH Bayern, 11.03.1994 - 22-VI-92
    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Da danach bei der Anwendung des § 50 Nr. 2 KWG dem Bestandserhaltungsinteresse geringeres Gewicht zukommt als bei der Wahl des Hessischen Landtags, gewinnt der entgegenstehende, ebenfalls aus dem Demokratiegebot hergeleitete Rechtsgedanke größere Bedeutung, wonach es nämlich die demokratische Legitimation des Gewählten erfordert, dass am Zustandekommen des Wahlergebnisses keinerlei Zweifel bestehen bleiben dürfen (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 27. November 1991 - 4 B 91.573 - NVwZ 1992 S. 287 und vom 29. November 1995 - 4 B 95/605 - NVwZ-RR 1996 S. 680 f. sowie Bay. VerfGH, Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 - NVwZ 1994 S. 993 zu der vergleichbaren Formulierung in Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Bay.GemWahlG).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Zur Auslegung des damit aufgestellten Kausalitätserfordernisses ist der vom Bundesverfassungsgericht ursprünglich für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen in ständiger Rechtsprechung entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz, der vom Landesgesetzgeber auch auf das Kommunalwahlrecht übertragen werden kann, heranzuziehen, wonach nur solche Wahlfehler zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen können, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung, von Einfluss sind oder sein können, wobei eine solche Möglichkeit nicht nur theoretisch bestehen darf, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein muss (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 a.a.O. und vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 - NJW 1994 S. 922 ff. sowie BVerwG, Beschluss vom 17. März 1998 - 8 B 36.98 - Buchholz 415.1 Nr. 145).
  • BVerwG, 17.03.1998 - 8 B 36.98

    Anforderungen an die Grundsatzrevision bei Fragen die kommunale Wahlgesetze

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Zur Auslegung des damit aufgestellten Kausalitätserfordernisses ist der vom Bundesverfassungsgericht ursprünglich für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen in ständiger Rechtsprechung entwickelte Erheblichkeitsgrundsatz, der vom Landesgesetzgeber auch auf das Kommunalwahlrecht übertragen werden kann, heranzuziehen, wonach nur solche Wahlfehler zu Eingriffen der Wahlprüfungsinstanzen führen können, die auf die gesetzmäßige Zusammensetzung der Volksvertretung, also auf die konkrete Mandatsverteilung, von Einfluss sind oder sein können, wobei eine solche Möglichkeit nicht nur theoretisch bestehen darf, sondern nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein muss (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 a.a.O. und vom 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 - NJW 1994 S. 922 ff. sowie BVerwG, Beschluss vom 17. März 1998 - 8 B 36.98 - Buchholz 415.1 Nr. 145).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96

    Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Je tiefer und weiter die Wirkung eines wahlprüfungsrechtlichen Eingriffs in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung reicht, desto schwerer muss der Wahlfehler wiegen, auf den dieser Eingriff gestützt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 a.a.O. S. 1051 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 1993 - 2 K 4/93 - NVwZ 1994 S. 179 f., VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Januar 1997 - 1 S 1741/96 - ESVGH 47 S. 130 ).
  • VGH Bayern, 27.11.1991 - 4 B 91.573

    Wahlwerbung eines Bürgermeisters in einem Amtsblatt

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Da danach bei der Anwendung des § 50 Nr. 2 KWG dem Bestandserhaltungsinteresse geringeres Gewicht zukommt als bei der Wahl des Hessischen Landtags, gewinnt der entgegenstehende, ebenfalls aus dem Demokratiegebot hergeleitete Rechtsgedanke größere Bedeutung, wonach es nämlich die demokratische Legitimation des Gewählten erfordert, dass am Zustandekommen des Wahlergebnisses keinerlei Zweifel bestehen bleiben dürfen (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 27. November 1991 - 4 B 91.573 - NVwZ 1992 S. 287 und vom 29. November 1995 - 4 B 95/605 - NVwZ-RR 1996 S. 680 f. sowie Bay. VerfGH, Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 - NVwZ 1994 S. 993 zu der vergleichbaren Formulierung in Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Bay.GemWahlG).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1993 - 2 K 4/93

    Wahl; Wahlkreis; Landesliste; Nachzählung; Verfahrensfehler; Wahlprüfung;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00
    Je tiefer und weiter die Wirkung eines wahlprüfungsrechtlichen Eingriffs in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung reicht, desto schwerer muss der Wahlfehler wiegen, auf den dieser Eingriff gestützt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 a.a.O. S. 1051 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 1993 - 2 K 4/93 - NVwZ 1994 S. 179 f., VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Januar 1997 - 1 S 1741/96 - ESVGH 47 S. 130 ).
  • VGH Hessen, 29.03.2000 - 8 TZ 815/00

    Informationsanspruch der Ratsmitglieder - Teilnahme an sog "interfraktionellen

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

  • VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605

    Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    unter Abänderung des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. November 2001, Az.: 8 UE 3800/00, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main vom 18. Juni 1999 zurückzuweisen.
  • VG Cottbus, 24.08.2018 - 1 K 1821/14

    Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus für ungültig erklärt und

    Für Bürgermeisterwahlen wurde eine Übertragbarkeit von der Rechtsprechung abgelehnt (vgl. VGH Hessen, Urt. v. 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - juris, Leitsatz Nr. 1 u. Rn. 70; dies bestätigend: BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 - juris, Leitsatz u. Rn. 17 ff.; grundsätzlich hierzu: Mischak, a.a.O., S. 184 f.).

    Der VGH Hessen führt hierzu aus (Urt. v. 29. November 2001, a.a.O., Rn. 70):.

  • StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen fachgerichtliche

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob mit Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main auf und erklärte die Oberbürgermeister-Direktwahl für ungültig.

    den Vollzug des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - für den Fall, dass die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde oder die Revision zurückgewiesen wird, bis zur Entscheidung über die Grundrechtsklage des Antragstellers auszusetzen.

  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    In seinem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - (BVerwGE 118, 101) bestätigten Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - (HSGZ 2002, 171) hat der Senat hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Im Rahmen des Anfechtungsgegenstandes ist der Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und sind alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - S. 18 des amtlichen Umdrucks m.w.N.).

    "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" im Sinne des § 50 Nr. 2 KWG liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formal-technischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zu Gunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - S. 16 des amtlichen Umdrucks m.w.N., bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 -).

  • VG Aachen, 19.02.2015 - 4 K 1911/14

    Alsdorf: Keine Unregelmäßigkeiten bei der Kommunalwahl 2014

    vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 -, HGZ 2002, 171 = juris, Rn. 58 f.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, DVBl. 2012, 588 = juris, Rn. 78; Hessischer VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 -, HGZ 2002, 171 = juris, Rn. 58 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. März 2011 - 15 K 95/10 -, juris, Rn. 105 ff.; Rauber, Wahlen, Wahrhaftigkeit im Wahlkampf und Verwaltungsgerichtsbarkeit, NJW 2003, 3609 (3611).

    2012, 304 = juris, Rn. 11; Hessischer VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 -, HGZ 2002, 171 = juris, Rn. 58 ff.; Kallerhoff, in: Ders.

  • VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher

    Im Rahmen des Anfechtungsgegenstandes ist der Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und sind alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - Seite 18 des amtlichen Umdrucks m.w.N.).".
  • VG Gelsenkirchen, 02.03.2011 - 15 K 95/10

    Ratswahl in Dortmund muss nicht wiederholt werden

    vom 29. November 2001 8 UE 3800/00 -, juris; bestätigt.

    Diese Wahlbeeinflussung muss inhaltlich geeignet sein, die Wählerwillensbildung parteiergreifend zu beeinflussen, Hess.VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - a.a.O.;.

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    Eine Einbeziehung neuer, abgrenzbarer, eigenständiger Sachverhalte ist somit ausgeschlossen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.11.2001 - 8 UE 3800/00 - Juris Rdnr. 48), lediglich die Ergänzung und Erläuterung des schon vorliegenden Sachvortrags bleibt möglich (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2007 - 1 S 567/07 - Juris Rdnr. 43; Thüringer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 11.03.1999 - a. a. O. Rdnr. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 15 A 816/15

    Wahl zum Rat der Stadt Alsdorf gültig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 8 B 24.12 - , juris Rn. 11, Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = DVBl. 2003, 943 = juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, DVBl. 2012, 588 = juris Rn. 69; Sächs. OVG, Urteil vom 19. April 2016 - 4 A 400/15 -, juris Rn. 20; Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 -, juris Rn. 58.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2012 - 8 B 24.12 - , juris Rn. 11, und vom 9. Mai 2012 - 8 B 27.12 -, NVwZ 2012, 295 = juris Rn. 9, Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 = DVBl. 2003, 943 = juris Rn. 23 und 26; OVG NRW, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 15 A 876/11 -, DVBl. 2012, 588 = juris Rn. 67 und 71, Beschluss vom 30. September 2005 - 15 A 2983/05 -, NVwZ 2006, 363 = juris Rn. 4; Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 -, juris Rn. 58.

  • VGH Hessen, 28.09.2006 - 8 UE 1350/06

    Bürgermeisterwahl - Widerstreit der Interessen bei Beschlussvorlagen für

  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

  • VGH Hessen, 12.06.2003 - 8 UE 2250/02

    Briefwahl - Wahlschein - Ausfüllen des Kästchens "Versicherung an Eides statt"

  • VG Münster, 08.04.2016 - 1 K 2515/14

    Satzungsverstoß bei Wahlkandidatenaufstellung ist nicht immer wahlrechtlich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14

    Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; materielle Präklusion; Wahlbeeinflussung durch

  • VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
  • VGH Hessen, 04.04.2011 - 8 D 967/10

    Verlangen einer überhöhten Kaution für eine öffentliche Einrichtung ist kein zur

  • VG Darmstadt, 18.09.2008 - 3 E 1286/06

    Aussonderung von Wahlbriefen durch Mitarbeiter des Wahlamtes bzw. den

  • VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07

    Kommunalwahlrecht: unzulässige Wahlbeeinflussung durch Herausgabe einer

  • VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06

    Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl,

  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
  • VG Gießen, 25.10.2022 - 8 K 2390/21

    Anfechtung einer Oberbürgermeister-Direktwahl

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