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   VGH Hessen, 10.09.1996 - 8 UE 3817/95   

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https://dejure.org/1996,4221
VGH Hessen, 10.09.1996 - 8 UE 3817/95 (https://dejure.org/1996,4221)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.09.1996 - 8 UE 3817/95 (https://dejure.org/1996,4221)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. September 1996 - 8 UE 3817/95 (https://dejure.org/1996,4221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (Widerruf einer Erlaubnis nach GewO § 34c wegen Verstoßes gegen Aufzeichnungspflichten und Prüfungspflichten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Widerruf der Erlaubnis nach § 34c GewO wegen Verstoßes gegen Aufzeichnungs- und Prüfungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 23.79

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung in

    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.1996 - 8 UE 3817/95
    Diese Bestimmung ist verfassungsgemäß (BVerfG, B. v. 20.12.1976 - 1 BvR 275/75 -, GewA 1977, 159 u. BVerwG, U. v. 14.12.1982 - 1 C 23.79 -, GewA 1983, 129).
  • OVG Bremen, 08.10.1985 - 1 BA 50/85
    Auszug aus VGH Hessen, 10.09.1996 - 8 UE 3817/95
    Deshalb brauchte der Senat die Vermögensverhältnisse des Antragstellers zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. OVG Bremen, U. v. 08.10.1985 - OVG 1 BA 50/85 -, GewA 1986, 57) nicht weiter aufzuklären.
  • VGH Hessen, 18.07.2003 - 6 TG 3395/02

    Zur Anlagevermittlung iSv KredWG § 1 Abs 1 Buchst a Nr 1

    Eine Vermittlung liegt selbst dann vor, wenn eine solche Tätigkeit erfolglos bleibt (Hess. VGH, 10.09.1996 - 8 UE 3817/95 -, GewArch 1997, 67) oder nur der Vorbereitung des Vertragsabschlusses dient (VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 889/96 -, GewArch 1997, 368).
  • VG Meiningen, 13.09.1999 - 8 E 635/99

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; gewerberechtliche Erlaubnis; Widerruf der

    Ermessensfehler der Behörde hinsichtlich des Widerrufs der Erlaubnis sind nicht ersichtlich (vgl. HessVGH, Urteil vom 10.09.1996 - 8 UE 3817/95 - DÖV 1997, 430).
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