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   OLG Schleswig, 07.01.2003 - 8 UF 150/02   

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https://dejure.org/2003,14875
OLG Schleswig, 07.01.2003 - 8 UF 150/02 (https://dejure.org/2003,14875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.01.2003 - 8 UF 150/02 (https://dejure.org/2003,14875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 8 UF 150/02 (https://dejure.org/2003,14875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 306; ; ZPO § 511 II Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 306; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
    Stufenklage; Abweisung des Auskunftsanspruchs und Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässige Berufung wegen Nichterreichen des Werts des Beschwerdegegenstandes; Zeitpunkt der Ermittlung des Werts des Beschwerdegegenstandes; Selbständigkeit der Stufen innerhalb der Stufenklage; Abschließende Entscheidung der einzelnen Stufen durch Teilurteil

Verfahrensgang

  • AG Flensburg - 90 F 52/01
  • OLG Schleswig, 07.01.2003 - 8 UF 150/02
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06

    Fortwirken der Vermutung des § 430 BGB bei Oder-Konto von Eheleuten auch nach

    Abweichendes gilt nur dann, wenn sich bereits bei Prüfung des Auskunftsanspruches ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (vgl. BGH NJW 2002, 1042 - 1044; BGH FamRZ 1988, 156 - 159 zitiert nach juris; OLG Schleswig SchlHA 2003, 227 - 228 zitiert nach juris; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2006, 24 - 28 zitiert nach juris; Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 7).

    Ein die Stufenklage insgesamt abweisendes Endurteil kommt dagegen nur bei Unzulässigkeit der Klage oder aber dann in Betracht, wenn sich bereits bei der Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage entzogen ist (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2003, 227 - 228 zitiert nach juris; OLG Zweibrücken OLGR Zweibrücken 2006, 24 - 28 zitiert nach juris; Greger in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 254 ZPO Rdn. 7).

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