Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11011
OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02 (https://dejure.org/2002,11011)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.12.2002 - 8 UF 163/02 (https://dejure.org/2002,11011)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 8 UF 163/02 (https://dejure.org/2002,11011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Anrechnung des Kindergeldes im Kindesunterhaltsverfahren ; Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners; Zum pauschalen Abzug berufsbedingter Aufwendungen

  • Judicialis

    RegelbetragsVO § 1; ; RegelbetragsVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612b Abs. 1, 5
    Anrechnung des Kindergeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anrechnung des Kindergeldes II

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Da staatliches Kindergeld den unterhaltspflichtigen Eltern zur Erleichterung ihrer Unterhaltslast gewährt wird, soll durch die Gewährung des Kindergeldes nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes erhöht werden (BGH a. a. O., BGH NJW 1997, 1919 - 1923) und darf deshalb auch nicht dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen zugerechnet werden (BGH NJW 1997, 1919 - 1923) und kann insoweit nicht die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners erhöhen.

    Bei dem Anspruch auf Anrechnung des Kindergeldanteils handelt es sich um einen besonderen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch, der sich zwar aus Vereinfachungsgründen meist über die Unterhaltszahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils für das Kind vollzieht, gleichwohl handelt es sich hierbei um ein eigenes Recht des jeweiligen Elternteils, der den anderen auch unmittelbar auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH NJW 1997, 1919 - 1923).

  • AG Kamenz, 30.01.2001 - 1 F 210/00

    Feststellung der Vaterschaft und Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Deshalb ist § 1612 b Abs. 5 BGB so zu verstehen, dass der Gesetzgeber bei der Abwägung zwischen dem Gebot, einem minderjährigen Kind das Existenzminimum zu sichern (BverfG FamRZ 2001, 1090 ff.), einerseits und dem Gebot, die unterhaltsverpflichteten Eltern von den hieraus resultierenden Belastungen zu entlasten, andererseits festgelegt hat, dass die Entlastung erst dann greift, wenn die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zur Sicherung des Barexistenzminimus des Kindes ausreicht.
  • OLG München, 30.03.2001 - 4 UF 16/01

    Höhe der Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Diese Vorgehensweise führt im Ergebnis dazu, dass unabhängig von der nach unterhaltsrechtlichen Regeln ermittelten Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei gleichbleibendem Nettozahlbetrag in der 1. Altersstufe ab einer Leistungsfähigkeit von 100 %, der 2. Altersstufe von 107 % und der 3. Altersstufe von 114 % des jeweiligen Regelbetrages ein Unterhaltsbetrag in Höhe von 135 % des jeweiligen Regelbetrages festgesetzt wird (vgl. OLG München MDR 2001, 939).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Das bedeutet, eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt bereits dann, wenn der Unterhaltspflichtige außer Stande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-VO zu leisten (vgl. BGH Urteil vom 06.02.2002 in NJW 2002, 1269 - 1274).
  • OLG Hamm, 05.10.1977 - 3 UF 3/77
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Zwar sind diese Spesen vom Arbeitgeber zweckgebunden gezahlt, gleichwohl bringen sie Ersparnisse in der allgemeinen Lebensführung mit sich, so dass mangels näherer Anhaltspunkte von dem Grundsatz der 1/3-Anrechnung auch hier ausgegangen werden kann (vergl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 26.02.1998, 3 UF 78/97; OLG Hamm, Beschluss v. 05.10.1977, 3 UF 3/77).
  • Drs-Bund, 09.02.1999 - BT-Drs 14/378
    Auszug aus OLG Naumburg, 19.12.2002 - 8 UF 163/02
    Diese Anrechnungsmethode wird damit begründet, dass der Gesetzgeber mit der Änderung des § 1612 b Abs. 5 BGB beabsichtigt hat, das Barexistenzminimum des minderjährigen Kindes zu sichern, welches gegenwärtig etwa bei einem Betrag in Höhe von 135 % des Regelbetrages liegt (BGH a. a. O. m. w. N.; Heger a. a O.; Bundestagsdrucksache 14/378, S. 7, 8).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZR 31/03

    Voraussetzungen der Anrechnung des Kindergeldes; Pauschalierung berufsbedingter

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Naumburg 2003, 297 ff. veröffentlicht ist, geht anhand vorgelegter Gehaltsabrechnungen von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen - ohne Aufwandsentschädigungen - des als Leiharbeiter beschäftigten Beklagten in Höhe von rund 2.146 DM aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht