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   OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 197/05   

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https://dejure.org/2005,7322
OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 197/05 (https://dejure.org/2005,7322)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.11.2005 - 8 UF 197/05 (https://dejure.org/2005,7322)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. November 2005 - 8 UF 197/05 (https://dejure.org/2005,7322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sitzungsprotokoll in einem Scheidungsverfahen; Zulässigkeit einer Veränderung der Ehezeit durch Vereinbarung; Herabsetzung oder Ausschluss des Versorgungsausgleichs

  • Judicialis

    ZPO § 311 Abs. 1; ; ZPO § 311 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1587 Abs. 2; ; BGB § 1587 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendiger Inhalt des Sitzungsprotokolls - Keine Veränderung der Ehezeit durch Vereinbarung - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs nur unter ganz besonderen Umständen zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 959
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97

    Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 197/05
    Eine Herabsetzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur unter ganz besonderen Umständen zulässig (BGH in FamRZ 2004, 256; BVerfG in FamRZ 2003, 1173).

    Die Gründe in der Entscheidung zum Versorgungsausgleich sind nicht ausreichend für eine Herabsetzung (vgl. u. a. BVerfG Az. 1 BvR 237/97 vom 20.05.2003 in FamRZ 2003, 1173 - 1175).

  • BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02

    Gekürzte Beamtenpensionen im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 197/05
    Eine Herabsetzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nur unter ganz besonderen Umständen zulässig (BGH in FamRZ 2004, 256; BVerfG in FamRZ 2003, 1173).

    Die Parteien können Zeiten durch Vereinbarung ausnehmen, ebenso kann das Familiengericht im Rahmen des § 1587 c BGB eine Herabsetzung durchführen, jedoch sind die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zu beachten (vgl. z. B. BGH in FamRZ 2004, 256).

  • BGH, 18.07.2001 - XII ZB 106/96

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs aufgrund einer Vereinbarung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.11.2005 - 8 UF 197/05
    Eine Veränderung der Ehezeit durch Vereinbarung ist unzulässig (BGH in FamRZ 2001, 1444).

    Eine Veränderung der Ehezeit ist jedoch unzulässig (BGH FamRZ 2001, 1444).

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