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   OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04   

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https://dejure.org/2005,7220
OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,7220)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.04.2005 - 8 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,7220)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. April 2005 - 8 UF 230/04 (https://dejure.org/2005,7220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalt bei Zusammenleben in nicht ehelicher Gemeinschaft; Verwirkung familienrechtlicher Ansprüche; Voraussetzungen für das Geltendmachen von Betreuungsunterhalt; Beanspruchung von Aufstockungsunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § 1573 II; ; BGB § 1579 Nr. 2; ; BGB § 1579 Nr. 4; ; BGB § 1579 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570; BGB § 1573 Abs. 2; BGB § 1579
    Zur Geltendmachung von Aufstockungs- oder Betreuungsunterhalt bei den Folgen des Verwirkungstatbestandes des § 1579 Nr. 7 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Die entsprechende Unterhaltsverpflichtung muss sich der Berechtigte nur im Falle einer mangelnden Leistungsfähigkeit des Verpflichteten gemäß § 1581 BGB entgegenhalten lassen (vgl. BGH, FamRZ 1999, 367; Palandt-Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1578 Rdnr. 53).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2004 - 8 WF 50/04

    Prozesskostenhilfe: Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Erhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Im vorliegenden Fall hat der Senat schon im Beschluss vom 21. April 2004 (8 WF 50/04) ausgeführt, dass zwischen dem Anspruch der Beklagten auf Zahlung von Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB und dem Anspruch auf Zahlung von Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB zu unterscheiden ist.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Die Vorschrift ist Ausdruck der gemeinsamen Elternverantwortung und dient dazu, die persönliche Betreuung des Kindes trotz Trennung der Eltern wenigstens durch einen Elternteil zu ermöglichen, um auch Kindern aus geschiedenen Ehen gleichmäßige Entwicklungschancen zu geben (vgl. BVerfG, FamRZ 1981, 745; Palandt-Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1570 Rdnr. 1).
  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Vor Ablauf einer gewissen Mindestdauer, die im Einzelfall kaum unter zwei bis drei Jahren liegen dürfte, wird sich in der Regel nicht verlässlich beurteilen lassen, ob die Partner nur "probeweise" zusammenleben oder ob sie auf Dauer in einer verfestigten Gemeinschaft leben (vgl. BGH, FamRZ 1997, 671, 672).
  • OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Auslandsverwendungszulage eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.04.2005 - 8 UF 230/04
    Die hohen Auslandsverwendungszuschläge hat der Kläger teilweise für Unterhaltszwecke einzusetzen (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, FamRZ 2005, 369).
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