Rechtsprechung
OLG Naumburg, 20.03.2001 - 8 UF 231/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsausgleich; Ende der Ehe; Scheidungsantrag; Nachehelicher Unterhalt; Doppelversorgung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1587 Abs. 2 § 1361
Versorgungsausgleich - Ende der Ehezeit - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages - mehrere Anträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale - 22 F 1615/00
- OLG Naumburg, 20.03.2001 - 8 UF 231/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 754 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 27.01.1992 - 26 UF 139/91
Ehegatten; Scheidungsantrag; Eheende; Rechtshängigkeit; Scheidungswiderklage
Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2001 - 8 UF 231/00
Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die Ehe nicht auf den ursprünglichen, das Verfahren einleitenden Scheidungsantrag des Antragstellers, sondern auf den später gestellten Scheidungsantrag des Antragsgegners geschieden wurde (vgl. OLG Köln in FamRZ 1992, 685 ff) oder die Scheidung unter Abweisung des Antrags des Antragstellers auf den Gegenantrag des Antragsgegners geschieden wurde (vgl. OLG Karlsruhe in FamRZ 1980, 1121).Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die Ehe nicht auf den ursprünglichen, das Verfahren einleitenden Scheidungsantrag des Antragstellers, sondern auf den später gestellten Scheidungsantrag des Antragsgegners geschieden wurde (OLG Köln, FamRZ 1992, 685-687) oder die Scheidung unter Abweisung des Antrags des Antragstellers auf den Gegenantrag des Antragsgegners geschieden wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 1121-1123).
- BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79
Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung …
Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2001 - 8 UF 231/00
Das Ende der Ehezeit für den Versorgungsausgleich wird immer durch den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages bestimmt, der den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat ( BGH in NJW 1982, 65 ff).Das Ende der Ehezeit im Sinne von § 1587 Abs. 2 BGB wird stets durch den Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages bestimmt, der den zur Scheidung führenden Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH, NJW 1982, 65-68).
- OLG Karlsruhe, 24.04.1980 - 16 UF 114/79
Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2001 - 8 UF 231/00
Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die Ehe nicht auf den ursprünglichen, das Verfahren einleitenden Scheidungsantrag des Antragstellers, sondern auf den später gestellten Scheidungsantrag des Antragsgegners geschieden wurde (vgl. OLG Köln in FamRZ 1992, 685 ff) oder die Scheidung unter Abweisung des Antrags des Antragstellers auf den Gegenantrag des Antragsgegners geschieden wurde (vgl. OLG Karlsruhe in FamRZ 1980, 1121).Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die Ehe nicht auf den ursprünglichen, das Verfahren einleitenden Scheidungsantrag des Antragstellers, sondern auf den später gestellten Scheidungsantrag des Antragsgegners geschieden wurde (OLG Köln, FamRZ 1992, 685-687) oder die Scheidung unter Abweisung des Antrags des Antragstellers auf den Gegenantrag des Antragsgegners geschieden wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 1121-1123).
- BGH, 27.02.1980 - IV ZB 7/79
Auszug aus OLG Naumburg, 20.03.2001 - 8 UF 231/00
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 21.Oktober 1981 (…BGH a.a.O.) unter Hinweis auf eine Entscheidung aus dem Jahre 1980 (FamRZ 1980, 552) ausgeführt, dass gemäß § 1361 BGB dem getrennt lebenden bedürftigen Ehegatten mit Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages ein Unterhaltsanspruch erwachse, der auch einen Anspruch auf die Kosten einer angemessenen Altersversorgung umfasse.