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OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 UF 249/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist infolge der Versagung von Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung bei rechtzeitiger Einlegung der Berufung und Versäumung der Begründungsfrist
- Judicialis
ZPO § 187; ; ZPO § 188 Abs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 520 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 234
Keine Wiedereinsetzung nach § 234 ZPO i.d.F des 1. JustizmodernisierungsG wegen Versäumung der Berufungsbegründung bei rechtzeitig unbedingter Berufungseinlegung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wiedersetzung wegen Versäumnis der Berufungsbegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschersleben, 12.11.2004 - 14 F 286/04
- OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 UF 249/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1989 - IVb ZB 110/89
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.02.2005 - 8 UF 249/04
Wird in seinem solchen Fall Prozesskostenhilfe versagt, so entfällt das Hindernis mit der Mitteilung der negativen Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zu § 234 ZPO a.F. mit dem Ablauf einer Überlegungsfrist, die der BGH mit drei bis vier Tagen bemisst und deswegen für erforderlich erachtet, damit die mit der Prozesskostenhilfe rechnenden Partei sich darüber schlüssig werden kann, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will (BGH NJW-RR 1990, 451;… Zöller/Greger a.a.O. m.w.Nachw.).