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   OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 UF 265/02   

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https://dejure.org/2003,10403
OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 UF 265/02 (https://dejure.org/2003,10403)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.06.2003 - 8 UF 265/02 (https://dejure.org/2003,10403)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 8 UF 265/02 (https://dejure.org/2003,10403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Barunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils; Berücksichtigung der Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts in der neuen Ehe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsverpflichtung - Berücksichtigung des Unterhalts des neuen Ehegatten

  • Judicialis

    BGB § 1360; ; BGB § 1609 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Barunterhaltspflicht sowohl nach Leistungsfähigkeit als auch bezügl. Sicherung des eigenen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Barunterhaltspflicht eigenen Unterhalt berücksichtigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 153
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 UF 265/02
    Die Barunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils ist zwar nach seiner Leistungsfähigkeit zu beurteilen, jedoch ist neben der eigenen Erwerbstätigkeit auch die Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts in der neuen Ehe zu berücksichtigen (BGH NJW 2002, S. 1646; ders. NJW-RR 2001, S. 361).

    Denn die Barunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils ist zwar nach seiner Leistungsfähigkeit zu beurteilen, wobei hier aber neben seinen Erwerbseinkommen auch die Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts in der neuen Ehe zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 20.03.2002, NJW 02, 1646 - 1647; Urteil vom 18.10.2000, NJW-RR 2001, 361 - 363).

    Im Hinblick auf den nach § 1360 BGB zu ermittelnden Familienunterhalt wird ein Erwerbstätigenbonus hier nicht berücksichtigt (vgl. BGH NJW 02, 1646 - 1647).

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 191/98

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten, nicht berufstätigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2003 - 8 UF 265/02
    Die Barunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils ist zwar nach seiner Leistungsfähigkeit zu beurteilen, jedoch ist neben der eigenen Erwerbstätigkeit auch die Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts in der neuen Ehe zu berücksichtigen (BGH NJW 2002, S. 1646; ders. NJW-RR 2001, S. 361).

    Denn die Barunterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils ist zwar nach seiner Leistungsfähigkeit zu beurteilen, wobei hier aber neben seinen Erwerbseinkommen auch die Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts in der neuen Ehe zu berücksichtigen ist (vgl. BGH Urteil vom 20.03.2002, NJW 02, 1646 - 1647; Urteil vom 18.10.2000, NJW-RR 2001, 361 - 363).

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