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   OLG Hamm, 03.08.2011 - II-8 UF 83/11   

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https://dejure.org/2011,26792
OLG Hamm, 03.08.2011 - II-8 UF 83/11 (https://dejure.org/2011,26792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.08.2011 - II-8 UF 83/11 (https://dejure.org/2011,26792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. August 2011 - II-8 UF 83/11 (https://dejure.org/2011,26792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt; Abänderung eines Vergleichs bei Änderung der Rechtslage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 239 FamFG, 313, 1570, 1578b BGB
    Nachehelicher Unterhalt; Abänderung eines Vergleichs bei Änderung der Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 239
    Ausschluss der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2011 - 8 UF 83/11
    Ein vertraglicher Ausschluss der Abänderbarkeit findet erst dort seine Grenzen, wo die von den Ehegatten subjektiv vorgesehene Unterhaltssicherung des Unterhaltsberechtigten wie des Unterhaltspflichtigen nicht mehr gewährleistet ist; insbesondere ist dies dann der Fall, wenn der Unterhaltsschuldner selbst der Sozialhilfe anheim fallen würde ( vergleiche BGH FamRZ 2009, 198).

    Ein vertraglicher Ausschluss der Abänderbarkeit findet erst dort seine Grenzen, wo die von den Ehegatten subjektiv vorgesehene Unterhaltssicherung des Unterhaltspflichtigen nicht mehr gewährleistet ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn dieser selbst der Sozialhilfe anheim fallen würde (BGH FamRZ 2009, 198).

  • BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93

    Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2011 - 8 UF 83/11
    Da diese Anknüpfung aber generell Vereinbarungen immanent ist, bedarf die Feststellung dieser Anknüpfungen keiner umfangreichen Überprüfung (BGH FamRZ 1995, 665).
  • OLG Celle, 28.05.2008 - 15 UF 277/07

    Begehren eines geschiedenen Ehegatten auf Abänderung eines Vergleichs zur Zahlung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.08.2011 - 8 UF 83/11
    Im Übrigen ist auch das Vertrauen der Antragsgegnerin auf den Fortbestand ihres titulierten Unterhaltsanspruches schutzwürdig, da sie sich auf den Fortbestand der Regelung eingestellt hat und die Unterhaltsregelung Bestandteil einer umfassenden Auseinandersetzung der Eheleute war (vgl. hierzu OLG Celle FamRZ 2008, 1449).
  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 66/14

    Ehescheidungsfolgenvergleich: Störung der Geschäftsgrundlage für eine

    Die auf der Ungewissheit über die Entwicklung der künftigen unterhaltsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung beruhenden Risiken werden gerade in diesem Fall bei dem Beteiligten zu verbleiben haben, bei dem sie sich verwirklichen (im Ergebnis ebenso OLG Hamm Beschluss vom 3. August 2011 - 8 UF 83/11 - juris Rn. 32).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2012 - 9 UF 46/11

    Unterhaltsrecht: Abänderung eines in einem Prozessvergleich vereinbarten

    Damit sind auch Umstände erfasst, deren Bedeutung für eine Unterhaltsbemessung von den Beteiligten verneint wurde, die damit grundsätzlich einer Korrektur entzogen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2011, Az. 8 UF 83/11 - zitiert nach juris).
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