Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05-99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2369
OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05-99 (https://dejure.org/2005,2369)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.10.2005 - 8 UH 323/05-99 (https://dejure.org/2005,2369)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 8 UH 323/05-99 (https://dejure.org/2005,2369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Datenschutz: Übermittlung von Daten an die Schufa; hier: Mahnbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa als eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ; Zulässigkeit der Übermittlung so genannter Negativmerkmale an die Schufa; Bindung der Bank an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Rahmen einer ...

  • Judicialis

    BDSG § 4; ; BDSG § ... 28; ; BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 2; ; BDSG § 28 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 322 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 546; ; ZPO § 807; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 824

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    SCHUFA: Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 28
    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82

    Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
    aa) Zwar ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht als sonstiges Recht im Sinne dieser Bestimmung anerkannt (vgl. BGH NJW 1978, 2151, 2152; NJW 1984, 436).

    Eine von den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung dieses Rechts dar (vgl. BGH NJW 1984, 436; OLG Köln, WM 1984, 1022, 1023; OLG Düsseldorf NJW 2005, 2401, 2402).

    Die übermittelnde Stelle hat danach in jedem Einzelfall eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung zwischen ihren berechtigten Interessen bzw. denen des in Betracht kommenden Dritten oder der Allgemeinheit auf der einen Seite und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen auf der anderen Seite vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1984, 436, 437; OLG Köln WM 1984, 1022, 1023; OLG Düsseldorf NJW 2005, 2401, 2403).

    Dieses Abwägungsgebot schließt es indes nicht aus, dass in bestimmten Fällen eine Datenübermittlung regelmäßig zulässig sein wird, weil den für eine Datenübermittlung sprechenden berechtigten Interessen ein solches Gewicht zukommt, dass die Belange des Betroffenen demgegenüber zurücktreten müssen (vgl. BGH NJW 1984, 436, 437).

    Bei "weichen" Negativmerkmalen, wie z.B. der Beantragung eines Mahnbescheids, der Kreditkündigung oder der Klageerhebung, ist im Einzelfall zu prüfen, welches Gewicht den berechtigten Interessen an der Datenübermittlung zukommt, inwieweit die Übermittlung schutzwürdige Belange des Betroffenen berührt und welcher Wert diesen Belangen zukommt (vgl. BGH NJW 1984, 436, 437; OLG Frankfurt ZIP 2005, 654, 655; Bruchner, a. a. O., Rdnr. 15).

    Zudem hätte die Klägerin, falls ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verletzt gewesen wäre, von der Beklagten verlangen können, gegenüber der SCHUFA die von der Beklagten mitgeteilten Daten zu widerrufen (vgl. BGH NJW 1984, 436 f.; OLG Köln WM 1984, 1022 f.; OLG Düsseldorf NJW 2005, 2401 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 15 U 196/04

    Zum Richtigstellungsanspruch eines Bankkunden für den Fall, dass von der Bank

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
    Eine von den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung dieses Rechts dar (vgl. BGH NJW 1984, 436; OLG Köln, WM 1984, 1022, 1023; OLG Düsseldorf NJW 2005, 2401, 2402).

    Er enthält jedoch anders als der erste Absatz der Klausel keine Einwilligung der Klägerin in die Übermittlung von Negativmerkmalen, sondern beschreibt lediglich unter Bezugnahme auf das Bundesdatenschutzgesetz die Voraussetzungen der Übermittlung von Negativmerkmalen; er hat daher nur deklaratorischen Charakter (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2401, 2402; Bruchner in: Schimansky/Bunte/Lwowski; Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., Bd. I, § 41, Rdnr. 14).

    Die übermittelnde Stelle hat danach in jedem Einzelfall eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung zwischen ihren berechtigten Interessen bzw. denen des in Betracht kommenden Dritten oder der Allgemeinheit auf der einen Seite und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen auf der anderen Seite vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1984, 436, 437; OLG Köln WM 1984, 1022, 1023; OLG Düsseldorf NJW 2005, 2401, 2403).

    Zudem hätte die Klägerin, falls ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verletzt gewesen wäre, von der Beklagten verlangen können, gegenüber der SCHUFA die von der Beklagten mitgeteilten Daten zu widerrufen (vgl. BGH NJW 1984, 436 f.; OLG Köln WM 1984, 1022 f.; OLG Düsseldorf NJW 2005, 2401 ff.).

  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 207/82

    Zulässigkeit - Speicherung - Personenbezogene Daten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
    Dabei sind Art, Inhalt und Aussagekraft der betreffenden Daten an den Aufgaben und Zwecken zu messen, denen ihre Verarbeitung dient (vgl. BGH MDR 1984, 822).

    Die Kenntnis über die Beantragung eines Mahnbescheids kann Rückschlüsse auf die weitere finanzielle Belastbarkeit eines Kreditbewerbers zulassen, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind (vgl. BGH MDR 1984, 822, 823).

    Der Unterrichtung über ein eingeleitetes gerichtliches Verfahren kommt daher ein erheblicher Informationswert für die Teilnehmer am Kreditinformationssystem der SCHUFA zu (vgl. BGH MDR 1984, 822, 823).

  • OLG Frankfurt, 15.11.2004 - 23 U 155/03

    Bankenhaftung bei Übermittlung von Negativdaten an die Schufa: Zulässige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
    Bei "weichen" Negativmerkmalen, wie z.B. der Beantragung eines Mahnbescheids, der Kreditkündigung oder der Klageerhebung, ist im Einzelfall zu prüfen, welches Gewicht den berechtigten Interessen an der Datenübermittlung zukommt, inwieweit die Übermittlung schutzwürdige Belange des Betroffenen berührt und welcher Wert diesen Belangen zukommt (vgl. BGH NJW 1984, 436, 437; OLG Frankfurt ZIP 2005, 654, 655; Bruchner, a. a. O., Rdnr. 15).

    Auch in einem solchen Fall ist die Datenübermittlung regelmäßig zulässig, wenn sich das Kreditinstitut im Einzelfall vergewissert hat, dass das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit beruht (vgl. OLG Frankfurt ZIP 2005, 654, 655; Bruchner, a. a. O., Rdnr. 15).

  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
    aa) Zwar ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht als sonstiges Recht im Sinne dieser Bestimmung anerkannt (vgl. BGH NJW 1978, 2151, 2152; NJW 1984, 436).

    Es dient letztlich auch den Konsumenten selbst und damit der Allgemeinheit, da aufgrund der erteilten Auskünfte Personalkredite ohne Formalitäten schnell und reibungslos abgewickelt und dem Kreditnehmer infolge des geringeren Kreditrisikos kostengünstig und häufig sogar ohne Sicherheiten gewährt werden können (vgl. BGH NJW 1978, 2151, 2152; Bruchner, a. a. O., Rdnr. 2).

  • BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58

    Pflichten des Armenanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
    Dieses entfällt erst, wenn sie oder ein von ihr Bevollmächtigter von der Bewilligung Kenntnis erlangt, so dass auch erst dann die Wiedereinsetzungsfrist zu laufen beginnt (BGH FamRZ 2001, 1606; FamRZ 2001, 1143 - 1145; BGHZ 30, 226, 228 f.).
  • BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
    Dieses entfällt erst, wenn sie oder ein von ihr Bevollmächtigter von der Bewilligung Kenntnis erlangt, so dass auch erst dann die Wiedereinsetzungsfrist zu laufen beginnt (BGH FamRZ 2001, 1606; FamRZ 2001, 1143 - 1145; BGHZ 30, 226, 228 f.).
  • BGH, 17.01.2001 - XII ZB 124/00

    Wahrung der Frist für Wiedereinsetzung bei Zustellung der PKH-Entscheidung an den

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05
    Dieses entfällt erst, wenn sie oder ein von ihr Bevollmächtigter von der Bewilligung Kenntnis erlangt, so dass auch erst dann die Wiedereinsetzungsfrist zu laufen beginnt (BGH FamRZ 2001, 1606; FamRZ 2001, 1143 - 1145; BGHZ 30, 226, 228 f.).
  • OLG München, 22.06.2010 - 5 U 2020/10

    Widerrufsanspruch gegen eine Datenübermittlung an die Schufa: Erforderlichkeit

    Nach - durch den erkennenden Senat durchzuführender (BGH, Urteil vom 07.07.1983, a.a.O., Rn. 21) - Überprüfung der beiderseitigen Interessen anhand des hier zu beurteilenden Einzelfalls (BGH, Urteil vom 07.07.1983, a.a.O., Rn. 20; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.11.2009 - 2 U 423/09, Rn. 6; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.10.2005 - 8 UH 323/05 - 99, MDR 2006, 525, Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2006, a.a.O, Rn. 12 ff.; Erbs/Kohlhaas - Ambs, 177.Aufl., BDSG § 28 Rn. 9) ist die Erforderlichkeit der erfolgten Mitteilungen zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, eines Vertragspartners der Schufa oder der Allgemeinheit (so der Wortlaut der Ziffer 19 Satz 3 des Rahmenvertrages), wofür die Bank die Darlegungs- und Beweislast trägt (OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 3; OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 13), zu verneinen.

    12 cc) Maßgeblich für die Frage, zu wessen Gunsten die vorzunehmende Interessenabwägung ausfällt, ob also ein Widerrufsanspruch des Klägers gegen die Beklagte besteht, ist vielmehr, ob das Verhalten des Klägers nach Kontokündigung als Ausdruck seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit zu deuten ist (OLG Düsseldorf, Urteile vom 11.05.2005., a.a.O., Rn. 12 ff. und vom 14.12.2006, a.a.O, Rn. 18; OLG Koblenz, a.a.O., Rn. 2; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.10.2005 - 8 UH 323/05-99, MDR 2006, 525, Rn. 32).

  • LG Düsseldorf, 29.04.2013 - 15 O 125/12

    Beseitigungbegehren bzgl. eines Eintrags in dem Schuldenregister der Schufa

    Das Schufa-Informationssystem hat gerade die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen über zahlungsunfähige bzw. -unwillige Kunden zu übermitteln, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit diesen Kunden zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, sie durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren (Saarländisches OLG, Beschluss vom 06.10.2005 - 8 UH 323/05-99, Juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Erfordernis einer - unabhängig von den Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes - zusätzlich und in jedem Fall vorzunehmenden umfassenden Interessenabwägung kann dieser Klausel jedenfalls auch unter Berücksichtigung von § 305c Abs. 2 BGB, wonach etwaige Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen, nicht entnommen werden (vgl. dazu auch Saarländisches OLG, Beschluss vom 06.10.2005 - 8 UH 323/05-99, Juris Rn. 26; ferner OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, Juris, Rn. 46).

  • AG Hamm, 14.10.2008 - 16 C 127/08

    Zur Zulässigkeit der Datenweitergabe von säumigen Schuldnern an

    Grundsätzlich gilt, dass eine nicht von den Bestimmungen des BDSG gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, das als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB auch negatorischen Schutz nach den allgemeinen Vorschriften genießt (vgl. OLG E, NJW 2005, 2401 ff.; Saarländisches OLG, MDR 2006, 525).
  • OLG Saarbrücken, 02.11.2011 - 5 U 187/11

    Zulässigkeit der Mitteilung eines über mehrere Jahre nicht vollstreckten Titels

    Eine weitere Abwägung, wie sie die Rechtsprechung früher verlangt hat (BGH, Urt. v. 07.07.1983 - III ZR 159/82 - NJW 1984, 436; OLG Saarbrücken, MDR 2006, 525 ; OLG Düsseldorf, MDR 2007, 836 ), wird seit der Einführung von § 28a BDSG nicht mehr für erforderlich gehalten (so OLG Frankfurt, DuD 2011, 494; Gola/Schomerus, BDSG , 10.Aufl., § 28a Rdn. 6; Gesetzesbegründung BT-Drucksache 16/10529 S. 14).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

    Ebenso wie bei der Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, auf den § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG verweist, ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (u.a. BGH Urteil vom 07.07.1983, Az. III ZR 159/82, NJW 84, 437; OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.10.2005. Az. 8 UH 323/05 mwN, juris = MDR 2006, 525).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2022 - 16 U 130/21

    Anspruch aus dem Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung;

    Diese hat die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zu übermitteln, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihre Kunden durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.10.2005 - 8 UH 323/05, Rz. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht