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   VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05   

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VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05 (https://dejure.org/2006,84788)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05 (https://dejure.org/2006,84788)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 8 UZ 1166/05 (https://dejure.org/2006,84788)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind hinreichend dargelegt, wenn der Kläger zur Begründung dieses Zulassungsgrundes einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt hat, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer, das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmender Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher erscheint als der Misserfolg (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000,. 1458 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 28. März 2006 - 8 UZ 448/06 -, S. 2 des amtlichen Umdrucks).
  • VGH Hessen, 28.09.2006 - 8 UE 1350/06
    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
    8 UE 1350/06.
  • VG Wiesbaden, 02.03.2005 - 3 E 1672/04

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 2. März 2005 - 3 E 1672/04(4) - wird zugelassen.
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
    Dass amtierende kommunale Wahlbeamte unter Verwendung ihrer Amtsbezeichnung für ihrer erneute Wahl werben dürfen, hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01 - (ESVGH 54, 13) und erneut in seinem Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 - (HGZ 2005, 387) zum Ausdruck gebracht und begründet; hierauf wird Bezug genommen.
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
    In seinem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - (BVerwGE 118, 101) bestätigten Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - (HSGZ 2002, 171) hat der Senat zur Auslegung dieser Bestimmung Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
    Dass amtierende kommunale Wahlbeamte unter Verwendung ihrer Amtsbezeichnung für ihrer erneute Wahl werben dürfen, hat der Senat in seinem Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01 - (ESVGH 54, 13) und erneut in seinem Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 - (HGZ 2005, 387) zum Ausdruck gebracht und begründet; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02
    Auszug aus VGH Hessen, 06.06.2006 - 8 UZ 1166/05
    In seinem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - (BVerwGE 118, 101) bestätigten Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - (HSGZ 2002, 171) hat der Senat zur Auslegung dieser Bestimmung Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 28.09.2006 - 8 UE 1350/06

    Bürgermeisterwahl - Widerstreit der Interessen bei Beschlussvorlagen für

    Zur weiteren Begründung kann bezüglich dieser ursprünglich geltend gemachten Wahlfehler auf die Gründe des Zulassungsbeschlusses des Senats vom 6. Juni 2006 - 8 UZ 1166/05 - Bezug genommen werden, soweit es die Verwendung der Amtsbezeichnung des Beigeladenen im Wahlkampf betrifft, und im Übrigen gemäß § 130 b Satz 2 VwGO auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden.
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