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   VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01   

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https://dejure.org/2002,3344
VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 (https://dejure.org/2002,3344)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 (https://dejure.org/2002,3344)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 8 UZ 179/01 (https://dejure.org/2002,3344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn sich diese ohne Weiteres unmittelbar aus dem Gesetz im Sinne der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung beantworten lässt; Recht zur Akteneinsicht einzelner Gemeindevertreter und Fraktionen; Einrichtung eines ...

  • Judicialis

    HGO § 50 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1525
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Kassel, 05.12.2000 - 3 E 2325/98
    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 5. Dezember 2000 - 3 E 2325/98 - wird abgelehnt.
  • VGH Hessen, 06.04.1987 - 2 TG 912/87

    Abhören von Tonbandaufzeichnungen der Stadtverordnetensitzung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01
    Dem entspricht es, dass das Recht zur Akteneinsicht weder einzelnen Gemeindevertretern noch einzelnen Fraktionen zusteht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. September 1999 - 8 UZ 2202/99 - HSGZ 2000 S. 148 f.; Bennemann, in Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Juni 2002, Rdnr. 98 zu § 50 HGO m.w.N.), sondern in dem Sinne eingeschränkt ist, dass es nur auf Einzelfälle beschränkt bleiben und von der Gemeindevertretung insgesamt getragen werden soll (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 1987 - 2 TG 912/87 - NVwZ 1988 S. 88 f.).
  • VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99

    Zur Klagebefugnis der Fraktion einer Gemeindevertretung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01
    Dem entspricht es, dass das Recht zur Akteneinsicht weder einzelnen Gemeindevertretern noch einzelnen Fraktionen zusteht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. September 1999 - 8 UZ 2202/99 - HSGZ 2000 S. 148 f.; Bennemann, in Bennemann u.a., Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: Juni 2002, Rdnr. 98 zu § 50 HGO m.w.N.), sondern in dem Sinne eingeschränkt ist, dass es nur auf Einzelfälle beschränkt bleiben und von der Gemeindevertretung insgesamt getragen werden soll (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 1987 - 2 TG 912/87 - NVwZ 1988 S. 88 f.).
  • VGH Hessen, 13.09.2001 - 8 UZ 944/00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage; hier: für neue Gutachten zu China

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01
    Der Umstand, dass das angerufene Berufungsgericht über diese Rechtsfrage noch nicht entschieden hat, reicht für die Annahme einer Klärungsbedürftigkeit allein noch nicht aus, wenn sich die Frage ohne Weiteres unmittelbar aus dem Gesetz im Sinne des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Urteils beantworten lässt und dagegen - wie hier - keine so gewichtigen Einwände vorgebracht worden sind, dass eine nähere Auseinandersetzung in einem Berufungsverfahren erforderlich erschiene (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 8 UZ 944/00.A - InfAuslR 2002 S. 156 zu § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08

    Umfang der Straßenreinigungspflicht

    Der Umstand, dass das angerufene Berufungsgericht über diese Rechtsfrage noch nicht entschieden hat, reicht für die Annahme einer Klärungsbedürftigkeit allein noch nicht aus, wenn sich die Frage - wie oben dargestellt - ohne Weiteres unmittelbar aus dem Gesetz im Sinne des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Urteils beantworten lässt und dagegen - wie hier - keine so gewichtigen Einwände vorgebracht worden sind, dass eine nähere Auseinandersetzung in einem Berufungsverfahren erforderlich erschiene (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 - NVwZ 2003, 1525; zum Revisionszulassungsrecht: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 B 265/94 - NVwZ 1995, 695).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 5 LA 239/07

    Unteralimentierung eines niedersächsischen Ruhestandsbeamten und seiner Ehefrau;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es, wenn sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 7 LA 73/13

    Gewerberechtlichen Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe;

    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es unter anderem dann, wenn ihre Beantwortung ausschlaggebend von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls abhängt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.6. 2014 - 7 LA 209/12, juris, Langtext Rn. 65 - Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 127, m. w. N.), oder sie sich unschwer aus dem Gesetz oder auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung beantworten lässt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.3. 2013 - 7 LA 181/11 -, VerkMitt 2013, Nr. 47, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 18; Hess. VGH, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 -, NVwZ 2003, 1525 [1526], m. w. N.).
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