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VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 UZ 583/06.A |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06
Folgeschutzantrag nach Asylverfahren
Daher hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage im Zulassungsverfahren 8 UZ 583/06.A die Berufung des Klägers gegen das abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 2006 - 3 E 3629/05.A(1) - zugelassen, weil sich aus der dort vom Antragsteller angeführten Stellungnahme des Sachverständigen Dr. B. vom 13. Januar 2006 vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Anhaltspunkte für die Klärungsbedürftigkeit dieser hier entscheidungserheblichen Frage ergeben, vor allem dahingehend, ob für afghanische Rückkehrer aus dem europäischen Ausland ohne familiäre und sozioökonomische Bezüge wegen der katastrophalen Verschlechterung der Lebensbedingungen in Afghanistan und auch im Bereich Kabul eine lebensbedrohliche Unterversorgung drohe.Die einstweilige Anordnung verpflichtet deshalb das Bundesamt lediglich zu der Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass der Antragsteller vorläufig bis zum Abschluss der Prüfung der von ihm geltend gemachten zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse nicht abgeschoben werden darf (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2. Dezember 1997 a.a.O. im Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 - 8 UZ 583/06.A -).