Rechtsprechung
| FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Erteilung einer Steuernummer; Unternehmer
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Ablehnung der Erteilung einer Steuernummer für polnische Staatsangehörige nach der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Behinderung des Rechts auf den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers bei Fehlen der Steuernummer auf der Rechnung des Rechnungstellers; Möglichkeit des Verweises auf die Möglichkeit der Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern; Angaben in einer Gewerbeanmeldung als hinreichende Glaubhaftmachung des Vorliegens einer unternehmerischen Tätigkeit
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Rechtsprechung - Anspruch auf Erteilung einer Steuer- und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 26.02.2008 - II B 6/08
Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in …
Das FG Köln hat im Beschluss vom 29. Mai 2007 8 V 1653/07 (juris) den Anspruch von Unternehmern i.S. des § 2 UStG auf Erteilung einer Steuernummer ebenfalls bejaht, jedoch im entschiedenen Einzelfall das Bestehen eines solchen Anspruchs verneint, weil der Antragsteller, eine natürliche Person, nicht selbständig tätig war. - BFH, 20.12.2007 - IX B 194/07
Einstweilige Anordnung: Zuteilung einer Steuernummer - Beginn der …
Hinsichtlich der Begründung schließt sich der erkennende Senat den Ausführungen des FG an (gl.A. FG Münster, Urteile vom 27. März 2007 1 K 3554/06 S, nicht veröffentlicht --n.v.-- und 1 K 3553/06 S, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 1575; Niedersächsisches FG, Urteil vom 23. August 2007 5 K 364/06, n.v.; a.A. FG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2007 8 V 1653/07, n.v.), zumal die Erteilung einer Steuernummer bei den entsprechenden Vorgängen notwendig gleichzeitig oder vorher zu erfolgen hat.
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