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BPatG, 18.04.2001 - 8 W (pat) 38/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 CE 02.2931
Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Unterlassungsanspruch; …
Auch zur Tilgung bzw. Modifikation unsachlicher Formulierungen hat die Prüfungsstelle im Rahmen der Mängelbeseitigung (§§ 42 Abs. 1 und 45 Abs. 1 PatG) von Amts wegen aufzufordern (vgl. BPatG vom 18.4.2001 Az. 8 W (pat) 38/00 zu § 5 Abs. 3 Satz 1 PatAnmV bei unsachlich abgefassten Anmeldeunterlagen polemischen Inhalts). - BPatG, 20.01.2011 - 10 W (pat) 21/06
Patentbeschwerdeverfahren - "Aufreißdeckel" - zur Beschwerdeberechtigung im …
Nach § 10 Abs. 3 Satz 1 PatV (entspricht der zur Zeit der vorliegenden Anmeldung in Kraft befindlichen Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 PatAnmV a. F.) sind in die Beschreibung keine Angaben aufzunehmen, die zum Erläutern der Erfindung offensichtlich nicht notwendig sind, wozu auch ohne weiteres erkennbar falsche Angaben gehören (…vgl. Busse, PatG, 6. Aufl., § 34 RdNr. 109) sowie solche mit unsachlichem bzw. polemischem Inhalt (vgl. BPatG, Beschl. v. 18.4. 2001, 8 W (pat) 38/00, in juris). - VGH Bayern, 09.01.2006 - 5 C 05.2633
Unterlassung der Veröffentlichung einer Patentschrift; Produktkritik; …
Nähme das DPMA jedoch z.B. unsachliche Äußerungen in einer Patentschrift zum Anlass, Mängel der Anmeldung zu rügen und die Anmeldung wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 3 PatAnmV gem. § 42 Abs. 3 PatG zurückzuweisen (vgl. dazu BPatG, B.v. 18.4.2001 - 8 W (pat) 38/00 ), hätte über die Beschwerde des Anmelders das Bundespatentgericht zu befinden.