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   OLG Naumburg, 29.01.2008 - 8 W 1/08 (PKH)   

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https://dejure.org/2008,18987
OLG Naumburg, 29.01.2008 - 8 W 1/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,18987)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.01.2008 - 8 W 1/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,18987)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 8 W 1/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,18987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Halbteilungsgrundsatzes ab dem Scheitern der Ehe hinsichtlich der gemeinsam begründeten Schulden; Darlegungs- und Beweispflichtigkeit des eine abweichende Aufteilung fordernden Ehegatten für die auf eine "andere Bestimmung" im Sinne der Vorschrift schließen ...

  • Judicialis

    ZPO § 114 S. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 a; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 b; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 568 S. 1; ; BGB § 426 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 1; ; KV Nr. 1811

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1 S. 1
    Geltung des Halbteilungsgrundsatzes für ehebedingte Schulden mit Scheitern der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 04.08.2004 - 1 U 284/03

    Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten nach der Trennung

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2008 - 8 W 1/08
    Ab dem Scheitern der Ehe, mithin ab August 2006, gilt nämlich hinsichtlich gemeinsam begründeter Schulden der Halbteilungsgrundsatz des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB mit der Folge, dass der eine abweichende Aufteilung fordernde Ehegatte (vorliegend die Antragsgegnerin) für die Umstände darlegungs- und beweispflichtig ist, die auf eine "andere Bestimmung" im Sinne der Vorschrift schließen lassen (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1586 f.).
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