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KG, 24.03.2010 - 8 W 10/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de
§ 32 Absatz 2 RVG; § 3 ZPO
Zum Streitwert der Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände / Kosteninteresse - openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Streitwertfestsetzung: Wert für die Terminsgebühr nach Ablauf eines befristeten Verbots
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert eines Verfahrens auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung bei Gegenstandslosigkeit wegen Zeitablaufs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert eines Verfahrens auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung bei Gegenstandslosigkeit wegen Zeitablauf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.01.2010 - 12 O 519/09
- KG, 24.03.2010 - 8 W 10/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 21.09.2001 - 5 W 40/01
Streitwert des Aufhebungsverfahrens)
Auszug aus KG, 24.03.2010 - 8 W 10/10
Ein sachlicher Grund, die Aufhebung nach dem ursprünglichen Streitwert zu bemessen, besteht in einem solchen Fall nicht mehr (OLG München, JurBüro 63, 357; Schneider, JurBüro 1977, 1516;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Auflage, Rdnr.1607; KG, JurBüro 2002, 479).
- OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14
Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung
Eine hierauf gestützte Beschränkung des Streitwerts auf das Kosteninteresse (vgl. KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 8 W 10/10, Juris) kommt deshalb vorliegend nicht in Betracht. - OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 6 W 106/13
Streitwert des Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO
In der Regel entspricht der Streitwert des Verfahrens, das die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände zum Gegenstand hat, dem des Anordnungsverfahrens (KG Berlin vom 24.03.2010, 8 W 10/10, Tz. 6 bei Juris).