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   OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40217
OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13 (https://dejure.org/2013,40217)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.11.2013 - 8 W 112/13 (https://dejure.org/2013,40217)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. November 2013 - 8 W 112/13 (https://dejure.org/2013,40217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 697 Abs 1 ZPO, § 697 Abs 3 ZPO, Nr 3100 RVG-VV
    Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit einer 1,3 Verfahrensgebühr bei verzögerter Anspruchsbegründung nach vorangegangenem Mahnverfahren

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattungsfähigkeit einer 1,3 Verfahrensgebühr bei verzögerter Anspruchsbegründung nach vorangegangenem Mahnverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beklagten im Mahnverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 697; VV- RVG Nr. 3100
    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beklagten im Mahnverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenerstattung bei verzögerter Klagebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2014, 228
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 24 W 41/03

    Prozessgebühr bei Durchführung des Mahnverfahrens gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13
    Spätestens aber die durch den Antrag nach § 697 Abs. 3 ZPO ( erneut ) begründete 1, 3 Verfahrensgebühr ist erstattungsfähig, nachdem die Klägerin auch auf die Schriftsätze des Beklagten vom 20. und 25.3.2013 nicht reagiert hatte ( vgl. auch OLG Naumburg a.a.O. : Erstattungsfähigkeit gegeben, wenn der Beklagte wegen Untätigkeit der Klägerin im Mahnverfahren selbst die Abgabe zur Durchführung des Streitverfahrens beantragt und einen Antrag nach § 697 Abs. 3 ZPO stellt; OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 195 : Erstattungsfähigkeit gegeben, nachdem die Klägerin über ein Jahr im Mahnverfahren untätig geblieben war und die Beklagten die Abgabe an das Streitgericht beantragt hatten ).
  • OLG Naumburg, 29.12.2011 - 2 W 51/11

    Kostenfestsetzung: Anfall der Verfahrensgebühr bei Terminsantrag im Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13
    Darüber hinaus war auch der Antrag nach § 697 Abs. 3 ZPO eine Prozesshandlung, die eine 1, 3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG begründet hat ( OLG Naumburg, Beschluss v. 29.12.2011 zum Aktz. 2 W 51/11, Rn. 9, zit. nach juris ).
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