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OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 697 Abs 1 ZPO, § 697 Abs 3 ZPO, Nr 3100 RVG-VV
Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit einer 1,3 Verfahrensgebühr bei verzögerter Anspruchsbegründung nach vorangegangenem Mahnverfahren - verkehrslexikon.de
Zur Erstattungsfähigkeit einer 1,3 Verfahrensgebühr bei verzögerter Anspruchsbegründung nach vorangegangenem Mahnverfahren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beklagten im Mahnverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 697; VV- RVG Nr. 3100
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beklagten im Mahnverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebührenerstattung bei verzögerter Klagebegründung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.06.2013 - 318 O 206/12
- OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13
Papierfundstellen
- Rpfleger 2014, 228
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 24 W 41/03
Prozessgebühr bei Durchführung des Mahnverfahrens gemäß § 696 Abs. 1 Satz 1 ZPO
Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13
Spätestens aber die durch den Antrag nach § 697 Abs. 3 ZPO ( erneut ) begründete 1, 3 Verfahrensgebühr ist erstattungsfähig, nachdem die Klägerin auch auf die Schriftsätze des Beklagten vom 20. und 25.3.2013 nicht reagiert hatte (… vgl. auch OLG Naumburg a.a.O. : Erstattungsfähigkeit gegeben, wenn der Beklagte wegen Untätigkeit der Klägerin im Mahnverfahren selbst die Abgabe zur Durchführung des Streitverfahrens beantragt und einen Antrag nach § 697 Abs. 3 ZPO stellt; OLG Düsseldorf JurBüro 2004, 195 : Erstattungsfähigkeit gegeben, nachdem die Klägerin über ein Jahr im Mahnverfahren untätig geblieben war und die Beklagten die Abgabe an das Streitgericht beantragt hatten ). - OLG Naumburg, 29.12.2011 - 2 W 51/11
Kostenfestsetzung: Anfall der Verfahrensgebühr bei Terminsantrag im Mahnverfahren …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.11.2013 - 8 W 112/13
Darüber hinaus war auch der Antrag nach § 697 Abs. 3 ZPO eine Prozesshandlung, die eine 1, 3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG begründet hat ( OLG Naumburg, Beschluss v. 29.12.2011 zum Aktz. 2 W 51/11, Rn. 9, zit. nach juris ).