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   OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18   

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https://dejure.org/2018,15573
OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18 (https://dejure.org/2018,15573)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.2018 - 8 W 146/18 (https://dejure.org/2018,15573)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 8 W 146/18 (https://dejure.org/2018,15573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 22, 29; BGB § 2113 Abs. 2
    Ermessensspielraum des Vorerben bezüglich Entgeltlichkeit einer Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der unentgeltlichen Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB; Rechte des Nacherben bei Veräußerung eines Grundstücks zum Verkehrswert unter Eingehung einer Mietverpflichtung

  • notar-drkotz.de

    Löschung eines Nacherbenvermerks - Anforderungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 GBO, § 29 GBO, § 51 GBO, § 2113 Abs 2 BGB
    Löschung eines Nacherbenvermerks: Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des befreiten Vorerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 ; GBO § 29 ; GBO § 51 ; BGB § 2113
    Begriff der unentgeltlichen Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1793
  • Rpfleger 2018, 606
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88

    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18
    Eine Verfügung ist hingegen unentgeltlich im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB, wenn der Vorerbe - objektiv betrachtet - ohne gleichwertige Gegenleistung ein Opfer aus der Erbschaftsmasse bringt und - subjektiv betrachtet - weiß, dass für dieses Opfer keine gleichwertige Gegenleistung zufließt, oder er die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BayObLG DNotZ 1989, 182; OLG Frankfurt ZEV 2012, 672).

    Es muss vielmehr zusätzlich das subjektive Element vorliegen, dass der Vorerbe bei ordnungsgemäßer Verwaltung die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BayObLG DNotZ 1989, 182; OLG Frankfurt ZEV 2012, 672; vgl. auch BGH ZEV 2012, 110).

  • OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11

    Grundbuchverfahren: Darlegung der Entgeltlichkeit einer Verfügung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18
    Die Rechtsprechung hat den allgemeinen Satz aufgestellt, dass eine entgeltliche Verfügung anzunehmen ist, wenn die dafür maßgeblichen Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit nicht ersichtlich sind (OLG München ZErb 2012, 45 m.w.N.).

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben beziehungsweise Testamentsvollstrecker erbracht wird (OLG München ZErb 2012, 45 m.w.N.).

  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18
    In der Rechtsprechung wurde je nach den Umständen des Einzelfalles von Entgeltlichkeit auch dann noch ausgegangen, wenn sich die Parteien auf einen Kaufpreis von 80 % des durch ein Gutachten ermittelten Verkehrswertes geeinigt haben (KG MDR 2012, 654 - allerdings mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung).
  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18
    Es muss vielmehr zusätzlich das subjektive Element vorliegen, dass der Vorerbe bei ordnungsgemäßer Verwaltung die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BayObLG DNotZ 1989, 182; OLG Frankfurt ZEV 2012, 672; vgl. auch BGH ZEV 2012, 110).
  • OLG Rostock, 25.07.2016 - 3 W 136/13

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18
    Unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten sind die gesamten Umstände des Falles unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob die Entgeltlichkeit im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO offenkundig ist (OLG Rostock NotBZ 2017, 72).
  • OLG Bremen, 06.09.2023 - 3 W 14/23

    Zur Anhörung eines minderjährigen Nacherben vor Löschung eines Nacherbenvermerks

    Eine entgeltliche Verfügung ist somit dann anzunehmen, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (OLG Stuttgart BWNotZ 2018, 28; OLG München, Beschluss vom 2. September 2014 - 34 Wx 415/13 -, juris).
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