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   OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03   

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https://dejure.org/2003,7449
OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03 (https://dejure.org/2003,7449)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2003 - 8 W 162/03 (https://dejure.org/2003,7449)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2003 - 8 W 162/03 (https://dejure.org/2003,7449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der verfahrensrechtlichen Notwendigkeit einer Mitwirkung eines Patentanwalts; Erstattungsfähigkeit einer Prozessgebühr für die Mitwirkung eines Patentanwalts am Berufungsverfahren; Grundsatz der Verpflichtung zur kostenschonenden Prozessführung

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; MarkenG § 140 Abs. 3
    Zur kostenrechtlichen Sonderbestimmung des gewerblichen Rechtsschutzes nach § 140 Abs. 3 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 1064 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 279
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 22.10.2002 - 8 W 316/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
    Zwar entspricht es nicht nur gefestigter Senatsrechtsprechung, sondern auch herrschender Ansicht, dass in Rechtsstreitigkeiten um Markenrechte (Kennzeichenstreitsachen) die in § 140 Abs. 3 (früher: Abs. 5) MarkenG enthaltene kostenrechtliche Sonderregelung (ebenso wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne - § 143 PatG, § 27 GebrMG, § 15 GeschmMG, § 11 HalblSchG, § 38 SortSchG ua) zur Folge hat, dass grundsätzlich nicht die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts zu prüfen ist (Senat Die Justiz 1983, 77 = RPfl 1983, 173 = JurBüro 1983, 766; Die Justiz 1996, 228 = RPfl 1996, 371; unveröff. Beschlüsse 8 W 316/02 und 8 W 420+421/02 v. 22.10.2002; KG GRUR 2000, 803; OLG Frankfurt OLGRep 1998, 154 = GRUR 1998, 1034; ebenso die weitere vom Beklagtenvertreter in der Beschwerdeschrift zitierte Rechtsprechung).

    Demgemäß hat der Senat auch die Erstattungsfähigkeit von Terminsteilnahmekosten eines zunächst mitwirkungsberechtigten Patentanwalts verneint, nachdem der Gegner auf die Weiterverfolgung seiner markenrechtlichen bzw. geschmacksmusterrechtlichen Ansprüche verzichtet und sich auf UWG-Ansprüche beschränkt hatte (Beschl. v. 22.10.2002 - 8 W 316/02).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
    Diese - ganz überwiegend vertretene (vgl. Zöller / Herget, ZPO 23.Aufl. § 91 Rn 13 "Berufung") - Rechtsansicht hat der Bundesgerichtshof vor kurzem bestätigt (Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 = MDR 2003, 530 = RPfl 2003, 217 = JurBüro 2003, 257 ua; ebenso für das Revisionsverfahren Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 = MDR 2003, 414 = RPfl 2003, 216 = JurBüro 2003, 255 ua).

    Hier gelten die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof bezüglich der Notwendigkeit von Sachanträgen vor Begründung des Rechtsmittels festgeschrieben hat (Beschl. v. 17.12.2002 aaO), in noch stärkerem Maße.

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
    Diese - ganz überwiegend vertretene (vgl. Zöller / Herget, ZPO 23.Aufl. § 91 Rn 13 "Berufung") - Rechtsansicht hat der Bundesgerichtshof vor kurzem bestätigt (Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 = MDR 2003, 530 = RPfl 2003, 217 = JurBüro 2003, 257 ua; ebenso für das Revisionsverfahren Beschl. v. 17.12.2002 - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324 = MDR 2003, 414 = RPfl 2003, 216 = JurBüro 2003, 255 ua).
  • KG, 14.01.2000 - 25 W 2536/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
    Zwar entspricht es nicht nur gefestigter Senatsrechtsprechung, sondern auch herrschender Ansicht, dass in Rechtsstreitigkeiten um Markenrechte (Kennzeichenstreitsachen) die in § 140 Abs. 3 (früher: Abs. 5) MarkenG enthaltene kostenrechtliche Sonderregelung (ebenso wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne - § 143 PatG, § 27 GebrMG, § 15 GeschmMG, § 11 HalblSchG, § 38 SortSchG ua) zur Folge hat, dass grundsätzlich nicht die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts zu prüfen ist (Senat Die Justiz 1983, 77 = RPfl 1983, 173 = JurBüro 1983, 766; Die Justiz 1996, 228 = RPfl 1996, 371; unveröff. Beschlüsse 8 W 316/02 und 8 W 420+421/02 v. 22.10.2002; KG GRUR 2000, 803; OLG Frankfurt OLGRep 1998, 154 = GRUR 1998, 1034; ebenso die weitere vom Beklagtenvertreter in der Beschwerdeschrift zitierte Rechtsprechung).
  • OLG München, 14.01.1986 - 11 W 611/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sklavischen Nachahmung ; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
    In anderen Rechtsstreitigkeiten dagegen, insbesondere solchen, in denen es nur um Ansprüche nach UWG, UrhG oder BGB geht, ist die Notwendigkeit der Zuziehung eines Patentanwalts jeweils im Einzelfall zu prüfen; nur dann, wenn schwierige rechtliche oder technische Fragen aus dem Bereich der gewerblichen Schutzrechte im engeren Sinne eine zentrale Rolle spielen und Ausführungen zu technischen Sachverhalten, insbesondere Patenten und Gebrauchsmustern, Gegenstand des Verfahrens sind, kommt eine Erstattung der Mehrkosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in Betracht (vgl. zB OLG Düsseldorf MittPatAnw 2000, 372; 1994, 219; OLG Frankfurt JurBüro 1997, 559 (obiter); OLG München NJW-RR 1986, 615; Baumbach / Hefermehl, WettbR 22. Aufl, UWG Einl. Rn 570; Köhler / Piper, UWG 3. Aufl, Rn 365 vor § 13; Fezer, MarkenR, 3. Aufl., § 140 Rn 14; MünchKommZPO / Belz, 2. Aufl., § 91 Rn 70 aE).
  • OLG Frankfurt, 18.02.1998 - 6 W 25/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
    Zwar entspricht es nicht nur gefestigter Senatsrechtsprechung, sondern auch herrschender Ansicht, dass in Rechtsstreitigkeiten um Markenrechte (Kennzeichenstreitsachen) die in § 140 Abs. 3 (früher: Abs. 5) MarkenG enthaltene kostenrechtliche Sonderregelung (ebenso wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne - § 143 PatG, § 27 GebrMG, § 15 GeschmMG, § 11 HalblSchG, § 38 SortSchG ua) zur Folge hat, dass grundsätzlich nicht die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts zu prüfen ist (Senat Die Justiz 1983, 77 = RPfl 1983, 173 = JurBüro 1983, 766; Die Justiz 1996, 228 = RPfl 1996, 371; unveröff. Beschlüsse 8 W 316/02 und 8 W 420+421/02 v. 22.10.2002; KG GRUR 2000, 803; OLG Frankfurt OLGRep 1998, 154 = GRUR 1998, 1034; ebenso die weitere vom Beklagtenvertreter in der Beschwerdeschrift zitierte Rechtsprechung).
  • OLG Stuttgart, 10.05.1996 - 8 W 250/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
    Zwar entspricht es nicht nur gefestigter Senatsrechtsprechung, sondern auch herrschender Ansicht, dass in Rechtsstreitigkeiten um Markenrechte (Kennzeichenstreitsachen) die in § 140 Abs. 3 (früher: Abs. 5) MarkenG enthaltene kostenrechtliche Sonderregelung (ebenso wie bei anderen Rechtsstreitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte im engeren Sinne - § 143 PatG, § 27 GebrMG, § 15 GeschmMG, § 11 HalblSchG, § 38 SortSchG ua) zur Folge hat, dass grundsätzlich nicht die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Patentanwalts zu prüfen ist (Senat Die Justiz 1983, 77 = RPfl 1983, 173 = JurBüro 1983, 766; Die Justiz 1996, 228 = RPfl 1996, 371; unveröff. Beschlüsse 8 W 316/02 und 8 W 420+421/02 v. 22.10.2002; KG GRUR 2000, 803; OLG Frankfurt OLGRep 1998, 154 = GRUR 1998, 1034; ebenso die weitere vom Beklagtenvertreter in der Beschwerdeschrift zitierte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2015 - 2 W 3/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Vor Begründung der Berufung ist die Hinzuziehung eines Patentanwalts auf Seiten des Rechtsmittelbeklagten regelmäßig nicht notwendig (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2004, 279 = MDR 2004, 472 [Leitsätze] - Patentanwaltskosten bei Rechtsmittelrücknahme).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 2 W 11/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (GRUR-RR 2004, 279), das im entschiedenen Fall die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Patentanwalts verneint hat, folgt der Senat nicht.
  • LG Düsseldorf, 09.04.2015 - 4a O 121/14

    Rohrkupplung

    Im vorliegenden Fall wären die Kosten der vorprozessualen Mitwirkung eines Patentanwalts auch dann erstattungsfähig, wenn insoweit der Maßstab für einen bloßen Wettbewerbsprozess angelegt würde: Auch in einem Wettbewerbsprozess ist die Mitwirkung von Patentanwälten notwendig und daher Teil der Kostenerstattungspflicht, sofern der Streitfall schwierige technische Fragen aufwirft, deren Beantwortung vernünftigerweise die Mandatierung eines Patentanwalts erfordert (OLG Köln OLGRep. 2006, 131 und 810; OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 279; Ahrens, a.a.O. m.w.N.).
  • LG München I, 05.08.2010 - 7 O 9590/10

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Patentverletzung: Kostenwiderspruch nach

    Die Kosten des Patentanwalts sind daher keine notwendigen Kosten der eingeschränkten Verteidigung gegen die einstweilige Verfügung, vgl. OLG Stuttgart GRUR-RR 2004, 279 für den ähnlich gelagerten Fall der Einschaltung eines Patentanwalts durch den Rechtsmittelbeklagten vor Begründung der Berufung durch den Gegner.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03 - 23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8916
OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03 - 23 (https://dejure.org/2003,8916)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.08.2003 - 8 W 162/03 - 23 (https://dejure.org/2003,8916)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. August 2003 - 8 W 162/03 - 23 (https://dejure.org/2003,8916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maßgeblichkeit des Inhalts des zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs bei der Kostenentscheidung; Vermögensschaden des Verkäufers durch einen Eingehungsbetrug bei einem Grundstücksgeschäft

  • Wolters Kluwer

    Vollständige Überbürdung der Verfahrenskosten des einvernehmlich für erledigt erklärten Rechtsstreits auf die Beklagten; Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes; Abstellen auf den ...

  • Judicialis

    ZPO § 91a Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 511; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BGB § 286 a.F.; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 18.03.1993 - 1 U 35/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO; 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • OLG Köln, 05.12.1994 - 2 W 173/94

    Ergänzung eines Vergleichs bei unvollständiger Kostenregelung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO; 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 112/98

    Fälligkeitszinsen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Für die Zeit danach ist der Zinsschaden nur noch als ersatzfähiger Nichterfüllungsschaden darstellbar, als solcher vorliegend aber weder geltend gemacht noch substantiiert dargetan (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 71/72; NJW 1999, 3115 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1430/1431).
  • OLG Bremen, 12.09.1988 - 2 W 88/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO; 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 9 U 157/92

    Zwangshypothek zur Sicherung einer Kaufpreisforderung und Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Für die Zeit danach ist der Zinsschaden nur noch als ersatzfähiger Nichterfüllungsschaden darstellbar, als solcher vorliegend aber weder geltend gemacht noch substantiiert dargetan (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 71/72; NJW 1999, 3115 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1430/1431).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Für die Zeit danach ist der Zinsschaden nur noch als ersatzfähiger Nichterfüllungsschaden darstellbar, als solcher vorliegend aber weder geltend gemacht noch substantiiert dargetan (vgl. zum Ganzen BGH NJW 2000, 71/72; NJW 1999, 3115 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1430/1431).
  • BGH, 27.11.1991 - 2 StR 312/91

    Begründung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Dies gilt insbesondere auch bei Grundstücksgeschäften, wenn - wie meist und auch vorliegend - die Auflassung oder zumindest die Eintragung im Grundbuch - außerdem Besitz- und Nutzungsübergang - von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises abhängen (vgl. BGH Strafverteidiger 1992, 117 m.w.N.; Schönke/Schröder-Cramer, Strafgesetzbuch, 26. Aufl., Rn. 132 zu § 263 StGB).
  • OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89

    Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO; 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
  • OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00

    Voraussetzungen des Verzugseintritts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2003 - 8 W 162/03
    Der Senat hält insoweit mit der herrschenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg OLGR 2001, 156/157; OLG Köln NJW-RR 1995, 509; SchlHOLG JurBüro 1993, 745/746; OLG München OLGZ 1990, 348; OLG Bremen OLGZ 1989, 100 ff.; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO; 61. Aufl., Rn 37 zu § 98 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., Rn. 4 zu § 98 ZPO, jeweils m.w.N.) dafür, bei der Entscheidung hinsichtlich der Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (vgl. § 91a ZPO) maßgeblich auf den Inhalt des vorliegend zur Erledigung führenden Hauptsachevergleichs vom 22. Mai 2003 (vgl. Bl. 129 d.A.) und das danach zu bestimmende gegenseitige Nachgeben gegenüber den angekündigten Anträgen abzustellen.
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