Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1383
OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,1383)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,1383)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,1383)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Erstattung von Mehrwertsteuer bei Abhandenkommen des Fahrzeugs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 307 Abs. 1 BGB; § 307 Abs. 2 BGB
    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges bei Anwendung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB); Möglichkeit der Heranziehung der §§ 249 ff. BGB als gesetzliches Leitbild nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Mehrwertsteuer durch den Versicherer i.F.d. Verlustes eines Fahrzeuges bei Anwendung der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB); Möglichkeit der Heranziehung der §§ 249 ff. BGB als gesetzliches Leitbild nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei ...

  • Judicialis

    AKB § 13; ; BGB § 307

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 13; BGB § 307
    Klausel über die Erstattung der nur tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuer gilt auch im Fall des Verlustes eines Pkw

  • RA Kotz

    Mehrwertsteuerersatz nach Kfz-Diebstahl

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 13; BGB § 307
    Erstattung von Mehrwertsteuer in der Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Teilkasko - Keine Mehrwertsteuer nach Fahrzeugdiebstahl ohne Ersatzanschaffung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mehrwertsteuererstattung bei Fahrzeugdiebstahl

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Nur die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer wird in der Kaskoversicherung erstattet

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Teilkasko - Keine Mehrwertsteuer nach Fahrzeugdiebstahl ohne Ersatzanschaffung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Mehrwertsteuerklausel: Entschädigung für Diebstahl bei Abrechnung auf Gutachtenbasis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1559
  • MDR 2008, 795
  • VersR 2008, 1204
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
    a) Zunächst liegt keine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB vor, weil es ein solches bereits nicht gibt (BGH VersR 2006, 1066).

    b) Die Klausel gefährdet auch nicht die Erreichung des Vertragszwecks nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB (BGH VersR 2006, 1066).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
    Infolgedessen kann auch ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Sichtweise es bei der Auslegung von Versicherungsbestimmungen ankommt (vgl. BGHZ 123, 83), nicht davon ausgehen, Satz 2 von Abs. 7 beziehe sich nur auf Beschädigung und/oder Zerstörung, weil auch Satz 1 nur diese Fälle regele.
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Celle, 28.03.2008 - 8 W 19/08
    Vielmehr handelt es sich insoweit um einen Fall der Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB (BGH NJW 2004, 1943. Palandt-Heinrichs, § 249 Rdnr. 15).
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08

    Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der

    Eine vergleichbare Regelung zur Umsatzsteuer in Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hat das Oberlandesgericht Celle (VersR 2008, 1204) ebenfalls für eindeutig gehalten.

    Dadurch wird der Vertragszweck nicht gefährdet (OLG Frankfurt, VersR 2004, 1551; OLG Celle, VersR 2008 1204).

  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 35/09

    Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung auf fiktiver Abrechnungsbasis im

    Das hat das Berufungsgericht in seiner vielfach veröffentlichten Entscheidung (unter anderem in VersR 2009, 924, NJW-RR 2009, 816, r+s 2009, 185 und [...] mit weiteren Veröffentlichungsnachweisen) in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. nur OLG Celle VersR 2008, 1204; OLG Köln r+s 2006, 102; OLG Frankfurt am Main VersR 2004, 1551) überzeugend herausgearbeitet.
  • LG Köln, 15.01.2009 - 24 O 365/08

    Inanspruchnahme eines Kraftfahreugversicherers durch den Eigentümer eines

    Die Klausel betrifft auch die Fälle des Abhandenkommens des Pkws und nicht nur dessen Beschädigung (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

    § 12 Abs. 4 Satz 5 AKB ist auch wirksam, denn es handelt sich weder um eine überraschende Klausel noch führt diese Klausel zu einer unangemessen Benachteiligung gemäß § 307 BGB (siehe hierzu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

  • LG Köln, 12.08.2009 - 24 O 365/08
    Die Klausel betrifft auch die Fälle des Abhandenkommens des Pkws und nicht nur dessen Beschädigung (OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

    § 12 Abs. 4 Satz 5 AKB ist auch wirksam, denn es handelt sich weder um eine überraschende Klausel noch führt diese Klausel zu einer unangemessen Benachteiligung gemäß § 307 BGB (siehe hierzu ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2008, 1559).

  • OLG Dresden, 04.09.2018 - 4 U 427/18

    Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel, nach der der Versicherer Umsatzsteuer nur zu ersetzen hat, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist, mithin eine Erstattung der Mehrwertsteuer auf fiktiver Abrechnungsbasis in jedem Fall ausschließt, auch wirksam (BGH, Beschluss vom 4. November 2009 - IV ZR 35/09 - Rn. 9; BGH NJW 2006, 2545 - Rn. 20; OLG Celle, Beschluss vom 28. März 2008 - 8 W 19/08 -, Rn. 3, juris ).
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 S 22/09

    Mehrwertsteuer, Wiederbeschaffungswert, Restwert

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816 = R+S 2009, 185 m. Anmerkung Münstermann in VK 2009, 120; OLG Celle, VersR 2008, 1204 = NJW-RR 2008, 1559 m. Anmerkung Münstermann in VK 2008, 41; OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; LG Dortmund, VersR 2009, 926).
  • LG Köln, 21.08.2012 - 11 S 336/11

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung oder vollständiger Reparatur nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt sein sollte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 816; OLG Celle, VersR 2008, 1204).
  • LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07

    Wirksamkeit einer die Erstattung der Reparaturkosten nur nach einer fachgerechten

    Ist die Mehrwertsteuer mangels Ersatzbeschaffung nicht entstanden und belastet den Versicherungsnehmer mithin auch nicht, so ist nicht ersichtlich, wieso er durch die Beschränkung des Ersatzes auf den Nettobetrag unangemessen benachteiligt werden sollte (zuletzt OLG Celle, NJW-RR 2008, 1559; BGH NJW 2006, 2545).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4953
OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,4953)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.04.2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,4953)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. April 2008 - 8 W 19/08 (https://dejure.org/2008,4953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 29; ; ZPO § ... 36 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 37 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; GVG § 71 Abs. 1; ; GVG § 23 Nr. 1; ; EnWG § 36; ; EnWG § 37; ; EnWG § 42; ; EnWG § 102; ; EnWG § 102 Abs. 1; ; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 1; ; EnWG § 102 Abs. 1 Satz 2; ; EnWG § 103; ; EnWG § 103 Abs. 1; ; StromGVV § 9; ; StromGVV § 19 Abs. 2; ; StromGVV § 22; ; NAV § 21; ; NAV § 21 Abs. 1 Satz 1; ; NAV § 24 Abs. 2; ; NAV § 24 Abs. 3; ; NDAV § 21; ; GWB § 87; ; BGB § 315; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 315 Abs. 3; ; Delegations-VO § 1; ; Konzentrations-VO § 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zustimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht; Bindungswirkung einer Verweisung; Örtliche Zuständigkeit der Gerichte bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen des Kunden eines Energieversorgungsunternehmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 987
  • ZMR 2009, 525
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Solche Unzuständigkeitserklärungen liegen hier mit den Beschlüssen des Amtsgerichts Euskirchen vom 28.12.2007, des Landgerichts Bonn vom 21.02.2008 und des Landgerichts Köln vom 07.03.2008 ungeachtet einer eventuellen Bindungswirkung der Verweisungsbeschlüsse des Amtsgerichts Euskirchen oder des Landgerichts Bonn im Sinne von § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO vor, denn auch der Zurückverweisungsbeschluss des Landgerichts Köln vom 07.03.2008 ist grundsätzlich unanfechtbar und daher rechtskräftig im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (ebenso BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - 1 ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).

    a) Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO sind nicht nur allgemeine Zuständigkeitsvorschriften, sondern auch die verfahrensrechtlichen Bindungswirkungen (§ 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO) und Zuständigkeitsverfestigungen (§ 261 Abs. 3 ZPO) zu beachten (ständige Rechtsprechung, Nachweise bei Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.; ebenso BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - 1 ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).

    Die Bindungswirkung des ersten Verweisungsbeschlusses wirkt daher auch im Bestimmungsverfahren fort (Vollkommer, ebd., m.w.N.), weshalb regelmäßig das Gericht als zuständig zu bestimmen ist, an das die Sache durch den ersten - bindenden - Verweisungsbeschluss gelangt ist (BayOblG, Beschluss vom 09.05.1990 - 1 ZR 45/90, NJW-RR 1991, 187).

  • LG Kassel, 10.05.2007 - 1 S 430/06

    Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Klage eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Ein solcher Streit stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 Satz 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt, und die Entscheidung des Rechtstreits hängt auch nicht im Sinne von § 102 Satz 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2007 - 8 W 80/07 - und 14.09.2007 - 8 W 75/07; ebenso LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06, BeckRS 2007, 09957, LSK 2007, 410162).
  • OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07

    Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Vertragsverletzungen einzelner Kunden des

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Ein solcher Streit stellt keine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 102 Satz 1 EnWG dar, die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergibt, und die Entscheidung des Rechtstreits hängt auch nicht im Sinne von § 102 Satz 2 EnWG ganz oder teilweise von einer Entscheidung ab, die nach diesem Gesetz zu treffen ist (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2007 - 8 W 80/07 - und 14.09.2007 - 8 W 75/07; ebenso LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007 - 1 S 430/06, BeckRS 2007, 09957, LSK 2007, 410162).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Dies wäre der Fall, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden könnte, also nicht etwa nur auf eventuell unrichtiger Rechtsanwendung beruhte, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte (ständige Rechtsprechung, BGH, Beschluss vom 06.10.1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126 m.w.N.; BGH NJW 2002, 3634 ff.; Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Dies wäre der Fall, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden könnte, also nicht etwa nur auf eventuell unrichtiger Rechtsanwendung beruhte, sondern jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte (ständige Rechtsprechung, BGH, Beschluss vom 06.10.1993 - XII ARZ 22/93, NJW-RR 1994, 126 m.w.N.; BGH NJW 2002, 3634 ff.; Vollkommer, a.a.O., § 36 Rn. 28 m.w.N.).
  • LG Mönchengladbach, 10.11.2005 - 7 O 116/05
    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    Denn das vorliegende Verfahren hat diese Frage nicht zum Gegenstand und unterscheidet sich hierdurch von anderen gerichtlichen Verfahren, deren Entscheidungen sich zur sachlichen Zuständigkeit der Amts- oder Landgerichte im Zusammenhang mit § 102 EnWG verhalten (z.B. Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 10.11.2005 - 7 O 116/05; weitere Nachweise bei Holling/Peters, ZNER 2007, 161, insbesondere in Fn. 13 und 18).
  • BGH, 17.09.2003 - VIII ZR 321/02

    Erfüllungsort bei einem Energie- oder Wasserlieferungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 03.04.2008 - 8 W 19/08
    (a) Die sachliche Zuständigkeit folgt in Fällen wie dem vorliegenden aus § 23 Nr. 1 GVG, die örtliche aus § 22 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz - Stromgrundversorgungsverordnung; entsprechende Regelungen in § 22 GasGVV ) und § 29 ZPO (BGH NJW 2003, 3418; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Auflage, 2007, § 29 Rn. 25 "Energieversorgungsverträge", m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2018 - EnZB 53/17

    Möglichkeit der fristwahrenden Einlegung einer Berufung bei dem nach § 119 GVG

    Der Anwendungsbereich des § 102 EnWG ist nicht eröffnet, wenn die streitentscheidende Norm nicht aus dem Energiewirtschaftsgesetz, sondern etwa nur aus den energiewirtschaftlichen Verordnungen stammt (vgl. Theobald/Werk in Danner/Theobald, Energierecht, 95. EL. Oktober 2017, § 102 EnWG Rn. 4; Burmeister/Elspaß in Rosin/Pohlmann/Gentzsch/Metzenthin/Böwing, EnWG, Stand: August 2016, § 102 Rn. 5; wohl auch OLG Köln, NJW-RR 2009, 987, 988; OLG Hamm, ZNER 2015, 273, 274).
  • OLG Hamm, 20.10.2014 - 32 Sa 72/14

    Gerichtliche Zuständigkeit für Vergütungsansprüche eines Versorgungsunternehmens

    In diesem Sinne haben bislang die Oberlandesgerichte - im Hinblick auf die veröffentlichten Entscheidungen wohl einhellig - entschieden, vgl. Senat, Beschlüsse vom 02.01.2012 (32 SA 102/11), vom 23.07.2012 (32 SA 32/12) und vom 29. Juli 2011 (32 SA 57/11), alle veröffentlicht unter juris.de; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2011 (1 AR 47/11); OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2010 (13 AR 9/10); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2010 (VI-W (Kart) 8/10); OLG Frankfurt (Main), Beschluss vom 16. Dezember 2010 (11 AR 3/10); OLG München, Beschluss vom 15.05.2009 (AR (K) 7/09); OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 (5 AR 35/10), alle zitiert nach juris.de; wohl auch: KG Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2009 ( 2 AR 48/09); OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008 (8 W 19/08), beide zitiert nach juris.de.
  • OLG Oldenburg, 03.01.2011 - 5 AR 35/10

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) im

    § 36 Abs. 1 EnWG gibt dem Haushaltskunden lediglich einen Anspruch auf Grundversorgung, regelt also im Sinne eines Kontrahierungszwangs das "Ob" des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, nicht aber die Einzelheiten der Ausgestaltung des Individualvertrages über die Energielieferung und die Höhe der Bezugspreise (OLG Celle 4. ZS RdE 2010, 185; OLG Köln OLGR 2009, 406; OLG Frankfurt IR 2008, 135).
  • OLG Hamm, 23.07.2012 - 32 Sa 32/12
    Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG jedoch nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung oder eine sich aus dem EnWG ergebende Rechtsbeziehung Streitgegenstand ist (bisher wohl einhellige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte: Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2011 - 1 AR 47/11, zitiert nach juris.de; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2010 - 13 AR 9/10, zitiert nach juris.de; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2010, - VI-W (Kart) 8/10, zitiert nach juris.de; OLG Frankfurt (Main), Beschluss vom 16.12.2010, - 11 AR 3/10, zitiert nach juris.de; OLG München, Beschluss vom 15.05.2009 - AR (K) 7/09, zitiert nach juris.de; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2011 - 5 AR 35/10, zitiert nach juris.de; wohl auch: KG Berlin, Beschluss vom 09.10.2009 - 2 AR 48/09, zitiert nach juris.de; OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008 - 8 W 19/08, zitiert nach juris.de).
  • LG Hagen, 25.03.2009 - 7 S 84/08

    Generelle Spezialzuständigkeit wegen der Unterwerfung der Energieversorger unter

    Das OLG Köln hat eine Spezialzuständigkeit über § 102 EnWG offen gelassen, zieht aber den Weg über § 87 GWB ernsthaft in Betracht (Beschluss vom 03.04.2008, 8 W 19/08).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 8 U 13/15
    Der Senat hat bereits entschieden, dass es der Konzentration energiewirtschaftsrechtlicher Rechtsstreitigkeiten bei bestimmten, besonders sachkundigen Gerichten und Spruchkörpern nur bezüglich Fragen bedarf, die von grundsätzlicher, über den einzelnen Fall hinausgehender Bedeutung sind, wohingegen es dieser Zweck gerade nicht erfordert, auch hinsichtlich individueller Streitigkeiten über einzelvertragliche Ansprüche die allgemeine Zuständigkeitsregelung außer Kraft zu setzen (OLG Köln v. 03. April 2008 - 8 W 19/08, NJW-RR 2009, 987).
  • KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09

    Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit

    Das OLG Köln hat in NJW-RR 2009, 987 Willkür sogar in einem Fall verneint, in dem es nur um die Klage auf Duldung des Zutritts und der Einstellung der Energieversorgung wegen Zahlungsverzugs und nicht die Klärung der Tarifhöhe ging.
  • OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 1 AR 47/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Zahlungsanspruch eines Versorgungsunternehmens auf

    Solche Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung Streitgegenstand ist (Senat JMBl. 2011, 25, 26; ebenso die wohl einhellige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2011, 5 AR 35/10, zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2010, 13 AR 9/10, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.12.2010, 11 AR 3/10, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2009, 2 AR 23/09, zitiert nach Juris; OLG München, Beschluss vom 15.05.2009, AR (K) 7/09, zitiert nach Juris; wohl auch: KG, Beschluss vom 09.10.2009, 2 AR 48/09, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008, 8 W 19/08, zitiert nach Juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.08.2008, 1 W 43/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2011 - 1 AR 8/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; sachliche

    Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG jedoch nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung Streitgegenstand ist (so auch die bisher wohl einhellige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte: OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Januar 2011, Az. 5 AR 35/10, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23. Dezember 2010, Az. 13 AR 9/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Dezember 2010, Az. 11 AR 3/10, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Juli 2009, Az. 2 AR 23/09; OLG München, Beschluss vom 15. Mai 2009, Az. AR (K) 7/09, zitiert nach juris; wohl auch KG, Beschluss vom 9. Oktober 2009, Az. 2 AR 48/09, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 3. April 2008, Az. 8 W 19/08, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. August 2008, Az. 1 W 43/07, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2011 - 1 AR 38/11

    Zuständigkeit des Gerichts für die Klage eines Versorgungsunternehmens wegen auf

    Derartige Zahlungsansprüche werden von der Zuständigkeitsregelung des § 102 EnWG jedoch nicht erfasst, da hier nicht der Anspruch auf Grundversorgung Streitgegenstand ist (Senat JMBl. 2011, 25, 26; ebenso die bisher wohl einhellige Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte: OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.01.2011, 5 AR 35/10, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2010, 13 AR 9/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt (Main), Beschluss vom 16.12.2010, 11 AR 3/10, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2009, 2 AR 23/09; OLG München, Beschluss vom 15.05.2009, AR (K) 7/09, zitiert nach juris; wohl auch KG, Beschluss vom 09.10.2009, 2 AR 48/09, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 03.04.2008, 8 W 19/08, zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.08.2008, 1 W 43/07, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2011 - 1 AR 42/11

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit: Bindungswirkung des

  • OLG Hamm, 02.01.2012 - 32 Sa 102/11

    Zuständigkeit, Gaslieferung, Preiserhöhung, Bindungswirkung, Verweisungsbeschluss

  • LG Dortmund, 02.03.2022 - O 11/22
  • LG Ulm, 27.01.2010 - 1 S 107/09

    Kein Zwang zur gerichtlichen Überprüfung von Preiserhöhungen bei Erdgasverträgen;

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