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   OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06   

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https://dejure.org/2006,2705
OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06 (https://dejure.org/2006,2705)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.2006 - 8 W 193/06 (https://dejure.org/2006,2705)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 2006 - 8 W 193/06 (https://dejure.org/2006,2705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Nacherbenvermerks an einem gesamthänderischen Grundstücksanteil

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2113; GBO § 51
    Kein Nacherbenvermerk bei Gesamthandseigentum an einem Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsbeschränkung und Eintragung eine Nacherbenvermerks im Falle der Anordnung einer Vorerbschaft und Nacherbschaft; Gesamthänderischer Grundstücksanteil als Erbmasse

  • Judicialis

    BGB § 2113; ; GBO § 22; ; GBO § 51

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2113; GBO § 22 § 51
    Verfügungsbeschränkung des Vorerben gemäß § 2113 BGB auch hinsichtlich eines zum Nachlass gehörenden gesamthänderischen Grundstücksanteils; Nacherbenvermerk im Grundbuch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vor- und Nacherbschaft - Verfügungen eines Vorerben über Grundstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 454
  • FGPrax 2006, 249
  • FamRZ 2007, 306
  • Rpfleger 2007, 136
  • Rpfleger 2007, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.06.1984 - 15 W 186/84

    Zum Vermerk der Nacherbfolge im Grundbuch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06
    Er sieht sich jedoch an einer Entscheidung im Sinne des Rechtsmittels gehindert durch den Beschluss des OLG Hamm vom 28.4.1984, 15 W 186/84, veröffentlicht in Rpfleger 1985, 21.

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Hamm in einem vergleichbaren Fall (Rpfleger 1985, 21) vermag der Senat aus den dargelegten Gründen nicht zu folgen.

  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 140/76

    Einsetzung zum befreiten Vorerben durch einen Miterben - Sicherung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06
    Für Fälle eines zum Nachlass gehörenden nur gesamthänderischen Anteils an einem Grundstück aber ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine unmittelbare Anwendung des § 2113 BGB und damit auch des § 51 GBO ausscheidet (BGH WM 1976, 478; BGH NJW 1978, 698).

    Mit seiner Entscheidung vom 16.12.1977 (NJW 1978, 698) hat er dasselbe auch für den Fall gesagt, dass zwei Personen zusammen Erben eines Grundstücks sind, einer den anderen zum Vorerben einsetzt und dann stirbt.

  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 7/72

    Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks durch Zwischenverfügung - Notwendigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2006 - 8 W 193/06
    Für Fälle eines zum Nachlass gehörenden nur gesamthänderischen Anteils an einem Grundstück aber ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine unmittelbare Anwendung des § 2113 BGB und damit auch des § 51 GBO ausscheidet (BGH WM 1976, 478; BGH NJW 1978, 698).

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 10.3.76 (WM 1976, 478) dargelegt, dass dann, wenn ein Ehepartner einer in Gütergemeinschaft geführten Ehe Vorerbe des verstorbenen anderen Ehepartners geworden ist, der ihm als Erbe angefallene Gesamthandsanteil nicht von § 2113 BGB - und damit auch von § 51 GBO - erfasst wird.

  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 239/15

    Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden

    Die Vorerbin konnte daher ohne die Beschränkungen des § 2113 BGB über den Grundbesitz verfügen (BGHZ 26, 378/382; 171, 351/353 Rn. 8 m. w. N.; NJW 1976, 893/894; NJW 1964, 768/769; BayObLGZ 1994, 177/182; OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 454; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 3 f.; MüKo/Grunsky § 2113 Rn. 3 f.; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 51 Rn. 68 und 75; Hügel/Zeiser § 51 Rn. 14; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3487b mit 3509; KEHE/Munzig GBO 7. Aufl. § 51 Rn. 18; Jung Rpfleger 1995, 9/11; Keim NJW 2007, 2116).
  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 148/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit von Verfügungsbeschränkungen infolge

    Demnach sei seinerzeit die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen zu Lasten des Gesellschafters, nicht der Gesellschaft, in Betracht gekommen (dazu Bestelmeyer Rpfleger 2008, 552/556; Böhringer Rpfleger 2007, 260).
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