Rechtsprechung
OLG Hamburg, 30.01.1984 - 8 W 2/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,9386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - 3 Ta 56/04
Keine zusätzliche Gebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO, wenn der Prozessvergleich auch …
Diese Auffassung wird etwa geteilt vom OLG München (Beschluss vom 18. Januar 2000 - 11 W 3382/99 - Rpfleger 2000, 240 f.), wenn es unter Berufung auf Mümmler (JurBüro 1981, 179 ff.; vgl. auch insoweit seine Anmerkung zu OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 1984 - 8 W 2/84, JurBüro 1984, 1026 f.) ausführt, dass "§ 32 Abs. 2 BRAGO vom Gesetzgeber nur eingeführt wurde, um dem Rechtsanwalt, der für in den Vergleich einbezogene, nicht rechtshängige Ansprüche keinen Prozessauftrag hatte, "wenigstens" eine halbe Prozessgebühr zukommen zu lassen, nicht aber sollte er neben einer bereits verdienten Prozessgebühr eine zusätzliche Gebühr erhalten".