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OLG Nürnberg, 23.05.2000 - 8 W 24/00 BSch |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verklarungsverfahren; Kostenerstattung; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Binnenschiffahrt; Beschwerde
- Judicialis
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSchG § 11; FGG § 13a; ZPO § 91
Kostenerstattungsanspruch im Verklarungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1456
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1978 - II ZR 154/77
Verklarungskosten und Haftungsbeschränkung
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.05.2000 - 8 W 24/00
Die hierdurch entstandenen Kosten des Verklarungsverfahrens sind Kosten des Schadens, der möglicherweise nach § 3 Binnenschiffahrtsgesetz zu ersetzen ist (vgl. BGH NJW 1979/2560).
- AG Duisburg-Ruhrort, 19.05.2022 - 5 C 3/21 Soweit die Klägerin sich auf die Entscheidung des Schiffahrtsobergerichts Nürnberg (Beschluss vom 23.05.2000 8 W 24/00 BSch -juris) beruft, wird auch dort nur ausgeführt: "Kommt es zu keinem Rechtsstreit, ist der Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Verklarungskosten Bestandteil seines materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruchs".
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 03.10.2003 - 422 Z - 4/03 Vgl. dazu : OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.03.1992 - U 11/92 BSch, (TranspR 1993, 375), OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.05.2000, - 8 W 24/00 BSch - (ZfB, 2000, S.S. 1800).