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   OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07   

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https://dejure.org/2007,15423
OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07 (https://dejure.org/2007,15423)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2007 - 8 W 265/07 (https://dejure.org/2007,15423)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 8 W 265/07 (https://dejure.org/2007,15423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines während des Prozesses von einer Partei eingeholten Privatgutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07
    Sie kann nur dasjenige ersetzt verlangen, was aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei zur Überprüfung und Widerlegung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens oder zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" objektiv erforderlich und geeignet (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255) und damit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Die Erstattungsfähigkeit ist nur bei einem völlig unbrauchbaren und/oder einseitigen Gutachten zu verneinen (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255, m. w. N.).

  • OLG Nürnberg, 04.10.2001 - 10 WF 3299/01

    Prozesskostenhilfe für Antragsgegner - Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07
    Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn es darum geht, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. Senat BauR 2002, 665 und Beschluss vom 15. November 2004, Az. 8 W 394/04; OLGR Bamberg 2000, 268; OLG Koblenz AGS 2002, 117; OLG Frankfurt IBR 2003, 177; OLG Celle BauR 2003, 588; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Privatgutachten"; je m. w. N.), oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit", wenn der Gegner seinerseits ein Privatgutachten eingeholt hat (OLGR Naumburg 2007, 421; Herget, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2001 - 8 W 481/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07
    Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn es darum geht, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. Senat BauR 2002, 665 und Beschluss vom 15. November 2004, Az. 8 W 394/04; OLGR Bamberg 2000, 268; OLG Koblenz AGS 2002, 117; OLG Frankfurt IBR 2003, 177; OLG Celle BauR 2003, 588; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Privatgutachten"; je m. w. N.), oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit", wenn der Gegner seinerseits ein Privatgutachten eingeholt hat (OLGR Naumburg 2007, 421; Herget, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07
    Im übrigen richtet sich die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten der Höhe nach nicht nach den Vergütungssätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) (BGH NJW 2007, 1532).
  • OLG Naumburg, 30.08.2006 - 10 W 52/06

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für prozessvorbereitende und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07
    Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn es darum geht, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. Senat BauR 2002, 665 und Beschluss vom 15. November 2004, Az. 8 W 394/04; OLGR Bamberg 2000, 268; OLG Koblenz AGS 2002, 117; OLG Frankfurt IBR 2003, 177; OLG Celle BauR 2003, 588; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Privatgutachten"; je m. w. N.), oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit", wenn der Gegner seinerseits ein Privatgutachten eingeholt hat (OLGR Naumburg 2007, 421; Herget, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Dresden, 24.09.2002 - 19 W 232/02

    Privatgutachter; Unabhängigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07
    Die in Bezug genommene Entscheidung des OLG Dresden (JurBüro 2003, 312) stellt darauf ab, dass es an der (äußeren) Unabhängigkeit des Sachverständigen fehlt, wenn er in derselben Sozietät wie der Prozessbevollmächtigte des Auftraggebers tätig ist.
  • OLG Celle, 19.04.2002 - 8 W 509/01

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.07.2007 - 8 W 265/07
    Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn es darum geht, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. Senat BauR 2002, 665 und Beschluss vom 15. November 2004, Az. 8 W 394/04; OLGR Bamberg 2000, 268; OLG Koblenz AGS 2002, 117; OLG Frankfurt IBR 2003, 177; OLG Celle BauR 2003, 588; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Privatgutachten"; je m. w. N.), oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit", wenn der Gegner seinerseits ein Privatgutachten eingeholt hat (OLGR Naumburg 2007, 421; Herget, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Nach anderer - wohl überwiegender - Auffassung ist eine Beeinflussung des Prozesses nicht Voraussetzung dafür, dass Privatsachverständigenkosten erstattungsfähig sind (vgl. etwa OLG Hamm, Rpfleger 2001, 616; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360 f.; OLG Stuttgart, ZEV 2007, 536).
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Zwar wird diese Rechtsauffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchaus vertreten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 3 W 7/90 -, JurBüro 1990, S. 293), andere Oberlandesgerichte hingegen machen eine Beeinflussung des Prozesses zu Gunsten der vorlegenden Partei nicht zur Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. August 2001 - 23 W 290/01 -, RPfleger 2001, S. 616; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Februar 1988 - 5 W 27/88 -, JurBüro 1998, S. 1360 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 8 W 265/07 -, juris, Rn. 16; wohl auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 1983 - 6 W 126/83 -, JurBüro 1984, S. 1083).
  • KG, 20.02.2012 - 1 Ws 72/09

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein

    In der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt NJW 2009, 1076; OLG Schleswig, Beschluss vom 25. August 2008 - 9 W 52/08 - bei juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 8 W 265/07 - bei juris) ist daher auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 2007 - VII ZB 74/06 - (NJW 2007, 1532) anerkannt, dass sich die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens gemäß § 91 ZPO nicht unmittelbar nach den Vergütungssätzen des JVEG richtet.
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 25 W 94/13

    Gewährung eines Kostenvorschusses an den PKH-Anwalt für ein Privatgutachten

    Die Rechtsprechung hat die Erstattungsfähigkeit prozessbegleitender Privatgutachten aber dann bejaht, wenn es darum geht, ein gerichtliches Gutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2001, AZ: 8 W 481/01, Tz. 6, sowie Beschluss vom 11.07.2007, AZ: 8 W 265/07 Rdnr. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2001, AZ: 4 W 2053/01, Tz. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2007, AZ: 14 W 608/07, Tz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2008, AZ: 2 W 148/08, Tz. 3) oder wenn eine Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen, Beweisangriffe abzuwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.1997, AZ: 10 W 21/97 Tz. 4; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2001, AZ: 4 W 2053/01, Tz. 14; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.08.2006, AZ: 10 W 52/06, Tz. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2007, AZ: 14 W 608/07, Tz. 5; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2008, AZ: 2 W 148/08, Tz. 3) oder wenn die Einholung des Gutachtens der Wiederherstellung der Waffengleichheit dient (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007, AZ: 8 W 265/07, Tz. 11; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.08.2006, AZ: 10 W 52/06, Tz. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2007, AZ: 15 W 7/07 Tz. 9).
  • OLG Köln, 16.04.2018 - 17 W 39/18

    Erstattungsfähigkeit eines zur Ermittlung des Wertes eines Nachlassgegenstandes

    Ebenfalls um nach § 91 ZPO zu beurteilende Kosten des Rechtsstreits handelt es sich dann, wenn der Erbe im laufenden Rechtsstreit ein Privatgutachten einholt, um ein Gerichtsgutachten zur Wertermittlung zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern oder gegenüber dem Prozessgegner "Waffengleichheit" herzustellen (OLG Stuttgart ZEV 2007, 536; Palandt/Weidlich, § 2314 Rn. 19).
  • OLG Dresden, 07.01.2016 - 22 UF 966/14

    Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten im Sorgerechtsverfahren auf Gewährung

    Hierzu gehören auch Fälle, in denen die Partei ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag (vgl. OLG Köln, DS 2009, 316 = OLG-Report 2009, 527; KG, KG-Report 2008 487 = BeckRS 2008, 04030, beck-online; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1991, 388 = NZV 1991, 315; OLG Schleswig, VersR 1991, 117; OLG Saarbrücken, JurBüro 1988, 1360 = BeckRS 2011, 077865, beck-online; OLG Stuttgart vom 13.11.2001, 8 W 481/01, juris; vom 11.07.2007 8 W 265/07, juris ; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2009, 2 W 148/08; OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013, Az. 25 W 94/13, juris).
  • OLG Celle, 14.11.2022 - 14 W 30/22

    Prozesskostenhilfe: Anspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts auf

    Die Rechtsprechung hat die Erstattungsfähigkeit prozessbegleitender Privatgutachten aber dann bejaht, wenn es darum geht, ein gerichtliches Gutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2001, AZ: 8 W 481/01, Tn. 6, sowie Beschluss vom 11.07.2007, AZ: 8 W 265/07 Rn. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2001, AZ: 4 W 2053/01, Rn. 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2007, AZ: 14 W 608/07, Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2008, AZ: 2 W 148/08, Rn. 3) oder wenn eine Partei auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen angewiesen ist, um ihrer Darlegungs- und Beweislast zu genügen, Beweisangriffe abzuwehren oder Beweisen des Gegners entgegentreten zu können (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.1997, AZ: 10 W 21/97 Rn. 4; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2001, AZ: 4 W 2053/01, Rn. 14; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.08.2006, AZ: 10 W 52/06, Rn. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2007, AZ: 14 W 608/07, Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 25.07.2008, AZ: 2 W 148/08, Rn. 3) oder wenn die Einholung des Gutachtens der Wiederherstellung der Waffengleichheit dient (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2013 - I-25 W 94/13 -, Rn. 12, juris mwN).

    Hier geht es, wie ausgeführt, weder um komplexe Fragen aus dem Bereich Statik und Standsicherheit bei Vorliegen und Verwertung eines Privatgutachtens der Gegenseite (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2001, aaO) noch um die Problematik einer Unternehmensbewertung, die einer besonderen Sachkunde bedarf, bei zugleich durch einen Privatgutachter unterstützter Gegenseite (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007, aaO).

  • OLG Stuttgart, 05.12.2017 - 8 W 412/17

    Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatsachverständigen

    Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten sind aber dann ausnahmsweise erstattungsfähig, wenn das Privatgutachten zur Überprüfung und Widerlegung oder zumindest Erschütterung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens (vgl. zuletzt BGH NJW 2012, 1370) oder aber zur Wiederherstellung der "Waffengleichheit" objektiv erforderlich und geeignet ist, der Umfang der Tätigkeit des Privatgutachters unmittelbar prozessbezogen war und damit eine Förderung des Prozesses zu erwarten war (vgl. OLG Stuttgart/Senat ZEV 2007, 536; Senat BauR 2002, 665).

    Die Erstattungsfähigkeit der Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer ex-post-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat (BGH NJW 2012, 1370; OLG Stuttgart/Senat ZEV 2007, 536).".

  • FG Hamburg, 24.06.2017 - 3 KO 56/17

    Kostenrecht/Finanzgerichtsordnung: Privatgutachten-Kosten und Erledigungsgebühr

    Unter Umständen kann zur Wahrnehmung des Interesses am Prozesserfolg bei schwierigen Fragen und fehlender Sachkunde ein Privatgutachten für den Beteiligten erforderlich sein, wenn er sich nur so eine ausreichende Grundlage für den eigenen Vortrag, für eine Erwiderung oder für eine Auseinandersetzung mit einer bereits vorliegenden Äußerung eines Sachverständigen verschaffen kann; beispielsweise bei schwierigeren Fragen der Bewertung oder Wertentwicklung (FG München, Beschluss vom 15.04.2005 7 K 5473/02, Datev, Juris); insbesondere bei der Beurteilung der Vermögensverhältnisse oder bei der Anteils- oder Unternehmensbewertung (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2007 8 W 265/07, ZEV 2007, 536, Juris Rz. 13); und zwar auch bei bis zu einem gewissen Grad vorhandenen, aber nicht hinreichend spezialisierten eigenen wirtschaftlichen Kenntnissen des Prozessbevollmächtigten (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.08.2006 10 W 52/06, OLGR Naumburg 2007, 421), wie hier als Steuerberater.

    zumal wenn dementsprechend nur durch ein entsprechendes Privatgutachten eine weitere inhaltliche Förderung des Prozesses zu erwarten war und nur dadurch das Gericht zur Beweisaufnahme durch gerichtliche Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens veranlasst werden konnte oder wurde (Beschlüsse Bay. VGH vom 12.11.2013 8 C 13.313; OLG Stuttgart vom 11.07.2007 8 W 265/07, ZEV 2007, 536, Juris Rz. 14 ff; BVerfG vom 12.09.2005 2 BvR 277/05; Brandt in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 139 FGO Rz. 225 Fn. 881); wie hier gemäß Aktenlage mit Beweisbeschluss vom 23. Februar 2015.

  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 6 W 181/07

    Kostenfestsetzung im Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Das kommt jedoch in Betracht, wenn es darum geht, ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen oder zumindest zu erschüttern (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.7.2007, 8 W 265/07; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 4.4.1991, 14 W 166/91 - jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Rottweil, 25.08.2014 - 1 T 80/14

    Wann sind die Kosten für ein Privatgutachten erstattungsfähig?

  • OLG Celle, 25.07.2008 - 2 W 148/08

    Privatgutachten; Kostenfestsetzung; Notwendigkeit

  • OLG Frankfurt, 15.08.2011 - 18 W 175/11

    Kostenfestsetzung: Kosten für elektronische Reproduktion

  • LG Saarbrücken, 18.09.2012 - 13 T 6/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines privaten

  • OLG Köln, 24.02.2009 - 17 W 33/09

    Zinn-Gutachten bestätigt Schwacke

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