Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 06.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.12.2002 - 8 W 273/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage aus einer Gewinnzusage eines österreichischen Unternehmens

  • Niedersächsische Oberlandesgerichte

    BGB § 114, BGB § 661a, EuGVÜ Art. 5 Nr. 1
    Zuständigkeit, Gerichtsstand, Beweissicherung, Streitgenossen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage aus einer Gewinnzusage eines österreichischen Unternehmens

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllungsort für Gewinnzusagen eines österreichischen Unternehmens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Verfahrensrecht; Zuständigkeit

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg, 15.07.2002 - 1 O 198/02
  • OLG Celle, 06.12.2002 - 8 W 273/02



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03  

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Es kommt also darauf an, ob die Mitteilung objektiv geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken (OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2002, 8 W 273/02; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, 5 U 202/02, OLGR Koblenz 2003, 25 = MDR 2002, 1359 = VersR 2003, 377; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.07.2003, 14 W 40/03; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, 6 U 135/02, OLGR Stuttgart 2003, 124 [128f]; Lorenz NJW 2000, 3305 [3306]; Timme JuS 2003, 638 [641]; Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 661a Rdnr. 2).

    Hierbei kommt es auf den Wortlaut entsprechender Aussagen (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.03.2003, 6 U 173/02, OLGR Oldenburg 2003, 165), vor allem auch auf die optische Gestaltung vom Standpunkt eines durchschnittlich aufmerksamen Verbrauchers an, z.B. auf eine hervorgehobene "Head-Line" (OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2002, 8 W 273/02; OLG Celle, Urteil vom 17.07.2003, 11 U 69/03, NJOZ 2003, 2991 [2993]).

  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03  

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Soweit das OLG Celle mit Beschluss vom 06.12.2002 (Az: 8 W 273/02, in Juris gespeichert) Prozesskostenhilfe für eine entsprechende Klage mit der Begründung gewährt hat, die Vollstreckung des Anspruches erscheine im Hinblick darauf nicht ausgeschlossen, dass die dortige Antragsgegnerin immerhin eine im Firmenbuch des Handelsgerichts eingetragene Gesellschaft sei, überzeugt dies den Senat nicht.
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05  

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Das OLG Dresden (NJW-RR 2004, 1078) nimmt dies mit beachtlichen Gründen zumindest dann an, wenn sich die Klage gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma richten soll und der Antragsteller die nach Meinung des OLG Dresden generell gerechtfertigte Vermutung, eine Vollstreckung werde nicht möglich sein, durch konkreten, einen Ausnahmefall rechtfertigenden Vortrag nicht erschüttert hat (s. allerdings die Prozeßkostenhilfe bewilligenden Entscheidungen OLG Oldenburg MDR 2004, 930 und OLG Celle, Beschluß vom 06.12.2002 - 8 W 273/02).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 11 U 33/03  

    Zur Auszahlungspflicht bei einem versprochenen Gewinn eines niederländischen

    Die in den Niederlanden ansässige Beklagte kann vor einem deutschen Gericht verklagt werden, weil in der Bundesrepublik Deutschland entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13, 14 EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ) begründet ist (BGH NJW 2003, 426 ff m.w.N.; OLG Celle vom 06.12.2002, 8 W 273/02, zitiert nach Juris; OLG Dresden, 8 U 1974/02, zitiert nach Juris; OLG Hamm MDR 2003, 17; OLG Stuttgart MDR 2003, 350).

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