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   OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03   

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https://dejure.org/2003,13013
OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03 (https://dejure.org/2003,13013)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.01.2003 - 8 W 29/03 (https://dejure.org/2003,13013)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 8 W 29/03 (https://dejure.org/2003,13013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung über Umgangsrecht; Befürwortete unbegleitete Umgangstermine; Beschwerde des Bezirksrevisors gegen Vergütungsantrag; Stellung und Aufgabe eines Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 56g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 50; FGG § 56g
    Verfahrenspflegervergütung für Begleitung des Umgangs des Vaters mit seinem Kind

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02

    Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03
    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.

  • OLG Köln, 05.02.2002 - 3 U 134/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03
    Erteilt das Gericht dem Verfahrenspfleger gleichwohl einen solchen Auftrag, ist der dadurch entstandene Zeitaufwand nur vergütungsfähig, soweit der Verfahrenspfleger auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung vertrauen durfte (Ergänzung zu den Senatsbeschlüssen vom 6.11.2000 (Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269) und 29.10.2002 (Die Justiz 2003, 85 = OLGRep 2003, 165).

    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03
    Dem vertretenen Kind soll so im Verfahren ein gesetzlicher Vertreter zur Durchsetzung seiner tatsächlich formulierten oder zu ermittelnden Interessen und Wünsche zur Seite stehen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 15 W 406/00

    Vergütungsanspruchs eines Kinderschutzvereins, dessen Mitarbeiter als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03
    Dies hat der Senat bereits für den Fall entschieden, dass ein Verfahrenspfleger vom Gericht mit der Auswahl einer geeigneten Einrichtung für das Kind beauftragt wird (Beschl. v. 6.11.2000, Die Justiz 2002, 411 = OLGRep 2002, 269; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 1540).
  • OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 27/03

    Die Kosten für einen erhöhten Aufwand des Verfahrenspflegers sind jedenfalls dann

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03
    Geschäftsnummer: 8 W 27/03 8 W 28/03 8 W 29/03.
  • OLG Stuttgart, 10.09.2002 - 8 WF 26/02

    Verfahrenspflegervergütung: Umfang der vergütungsfähigen Tätigkeiten des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten, zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluss vom 29.10.2002 (Az. 8 WF 20/2002) sowie auf den (den Beteiligten bekannten) Beschluss vom 10.9.2002 (8 WF 26/2002) Bezug genommen.
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