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   OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05   

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https://dejure.org/2005,4198
OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05 (https://dejure.org/2005,4198)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2005 - 8 W 310/05 (https://dejure.org/2005,4198)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2005 - 8 W 310/05 (https://dejure.org/2005,4198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit: Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer der Behandlung eines Beteiligten in einem Wohnungseigentumsverfahren als verfahrensfähig; Schließung von aus Umständen außerhalb der Zustellungsurkunde herrührenden Lücken der Zustellungsurkunde durch Feststellungen des Gerichtes; Möglichkeit der gerichtlichen ...

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 45; ; FGG § 16 Abs. 2; ; ZPO § 176; ; ZPO § 182

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Verfahrensfähigkeit eines Beteiligter in einem Wohnungseigentumsverfahren - Zum Nachweis der Zustellung im Sinne von § 182 Abs. 1 S. 1 ZPO - Zur Zustellung mehrere Schriftstücke in einer Sendung - Zur Unwirksamkeit der Zustellung beim Fehlen des Aktenzeichens auf dem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zustellung einer Beschwerdeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1887
  • NZM 2006, 297
  • ZMR 2006, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 08.06.2005 - 2Z BR 157/04

    Anfechtbarkeit der Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts bei Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Jedenfalls im Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass eine prozessunfähige Partei als prozessfähig gilt, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; BayObLGZ 1966, 261, 263; Bassenge / Herbst / Roth FGG 10. Aufl., Einleitung FGG RN 35; für das Antragsverfahren auch KKW-Zimmermann FGG 15. Aufl., § 13 RN 44; zum Zivilprozess: BGH NJW 2000, 289; NJW 1996, 1059 f.; 1990, 1734, 1735).

    Im Wohnungseigentumsverfahren, einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind auf die Verfahrensfähigkeit die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 2001, 303; WuM 2000, 565; Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; OLG Düsseldorf NZM 2005, 629; KKW-Zimmermann, a.a.O. RN 53; Weitnauer, WEG 9. Aufl. nach § 43 RN 15).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Im Wohnungseigentumsverfahren, einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind auf die Verfahrensfähigkeit die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 2001, 303; WuM 2000, 565; Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; OLG Düsseldorf NZM 2005, 629; KKW-Zimmermann, a.a.O. RN 53; Weitnauer, WEG 9. Aufl. nach § 43 RN 15).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05

    Zur (ausnahmsweisen) Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen wegen unmittelbarer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Im Wohnungseigentumsverfahren, einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sind auf die Verfahrensfähigkeit die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (BayObLG WuM 2001, 303; WuM 2000, 565; Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; OLG Düsseldorf NZM 2005, 629; KKW-Zimmermann, a.a.O. RN 53; Weitnauer, WEG 9. Aufl. nach § 43 RN 15).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 169/03

    Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Angesichts der offensichtlichen Unzulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde ist die Erstattung der Hälfte der außergerichtlicher Kosten der Antragsgegner durch die Antragstellerin 2 angemessen (vgl. BayObLG ZMR 2004, 355).
  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 321/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei gewillkürter Prozeßvertretung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Dieser Grundsatz ist auf die Partei und ihren gesetzlichen Vertreter beschränkt (vgl. BGHZ 111, 219).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 33/02

    PZU: gleichzeitige Zustellung mehrerer Schriftstücke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Einer wirksamen Zustellung des Beschlusses des Landgerichts vom 6.6.2005, AZ: 2 T 25/04, steht nicht schon entgegen, dass dieser Beschluss mit mehreren anderen Schriftstücken in einer Sendung zugestellt werden sollte (BFH NVwZ 1998, 324, 325; Beschluss vom 7.7.2004, AZ: X R 33/02 zitiert nach Juris).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 72/94

    Notwendige Angaben auf dem Briefumschlag bei Zustellung mehrerer gerichtlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Einer wirksamen Zustellung des Beschlusses des Landgerichts vom 6.6.2005, AZ: 2 T 25/04, steht nicht schon entgegen, dass dieser Beschluss mit mehreren anderen Schriftstücken in einer Sendung zugestellt werden sollte (BFH NVwZ 1998, 324, 325; Beschluss vom 7.7.2004, AZ: X R 33/02 zitiert nach Juris).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Jedenfalls im Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass eine prozessunfähige Partei als prozessfähig gilt, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; BayObLGZ 1966, 261, 263; Bassenge / Herbst / Roth FGG 10. Aufl., Einleitung FGG RN 35; für das Antragsverfahren auch KKW-Zimmermann FGG 15. Aufl., § 13 RN 44; zum Zivilprozess: BGH NJW 2000, 289; NJW 1996, 1059 f.; 1990, 1734, 1735).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 188/88

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Annahme der Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Jedenfalls im Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz, dass eine prozessunfähige Partei als prozessfähig gilt, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 8.6.2005, AZ: 2 ZBR 157/04; BayObLGZ 1966, 261, 263; Bassenge / Herbst / Roth FGG 10. Aufl., Einleitung FGG RN 35; für das Antragsverfahren auch KKW-Zimmermann FGG 15. Aufl., § 13 RN 44; zum Zivilprozess: BGH NJW 2000, 289; NJW 1996, 1059 f.; 1990, 1734, 1735).
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 172/04

    Recht auf ein faires Verfahren (keine Zurechnung von Fehlern der Justiz;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 W 310/05
    Eine Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist in Anlehnung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005 (2 BvR 172/04) ist hier nicht möglich.
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

  • OLG München, 07.11.2006 - 34 Wx 79/06

    Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung des Betroffenen

    Die Rechtsbeschwerde ist aber zulässig, weil in Antragsverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso wie im Zivilprozess der Grundsatz gilt, dass eine prozessunfähige Partei solange als prozessfähig zu behandeln ist, bis ihre Prozessunfähigkeit festgestellt ist (vgl. BGHZ 110, 294/295 und 143, 122/123; BayObLG FGPrax 2005, 197; OLG Stuttgart NJW 2006, 1887).
  • VGH Bayern, 30.04.2012 - 22 C 11.2465

    Wiedereinsetzung von Amts wegen in versäumte Rechtsmittelfrist wegen

    Der Verwaltungsgerichtshof folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart (vom 29.11.2005 NJW 2006, 1887 RdNrn. 32 und 33), das hierzu ausgeführt hat, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 176 Abs. 1 ZPO im Vergleich zu § 211 Abs. 1 Satz 2 ZPO a.F. der Angabe des Aktenzeichens auf dem Umschlag keine konstitutive Bedeutung mehr beigemessen hat und dass insofern die prozessualen Folgen des Fehlens des Aktenzeichens keine anderen sind als wenn auf der Zustellungsurkunde (§ 176 Abs. 2, § 182 ZPO) kein Aktenzeichen angegeben ist mit der Folge, dass dadurch der Nachweis der Zustellung, nicht aber deren Wirksamkeit berührt wird.
  • VG Ansbach, 24.04.2015 - AN 14 K 14.50194

    Abschiebungsandrohung im Dublin-Verfahren; Zustellungsurkunde

    Nach § 182 Abs. 1 S. 1 ZPO dient die Zustellungsurkunde nur dem Nachweis der Zustellung und ist damit für die Zustellung selbst nicht konstitutiv (vgl. OLG Stuttgart, B. v. 29.11.2005 - 8 W 310/05 - NJW 2006, 1887).
  • VG München, 30.11.2009 - M 8 K 09.131

    Verfristung; Zustellungsurkunde für Zustellung nach § 178 ZPO nicht mehr

    Den Nachweis der Zustellung und ihres Zeitpunkts kann der Zustellende daher durch die Zustellungsurkunde, aber auch in anderer Weise führen (OLG Stuttgart v. 29.11.2005, Az. 8 W 310/05-juris).
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