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OLG Stuttgart, 08.09.2006 - 8 W 359/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühren im Hauptsacheverfahren nach selbstständigem Beweisverfahren: Prozessgebühr und Verfahrensgebühr in Übergangsfällen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei der Bestimmung der Gebühr für ein selbstständiges Beweisverfahren; Bedeutung einer Erteilung des Auftrags vor oder nach Geltung des RVG
- Judicialis
ZPO §§ 485 ff; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 48; ; VV-RVG Nr. 3100
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Anrechnung der für Beweisverfahren nach der BRAGO angefallenen Gebühr auf die später angefallene Verfahrensgebühr nach dem RVG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nur selbständiges Beweisverfahren unterliegt Geltung der BRAGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 11.07.2006 - 1 O 70/05
- OLG Stuttgart, 08.09.2006 - 8 W 359/06
- BGH, 12.04.2007 - VII ZB 98/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06
Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenabrechnung bei unbedingtem Auftrag für das …
Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.2006 - 8 W 359/06
Der Auftrag zur Vertretung im selbständigen Beweisverfahren sei ein unbedingter Auftrag und nach altem Recht sei das selbständige Beweisverfahren dieselbe Angelegenheit wie die nachfolgende Hauptsache (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1.8.2006, 6 W 82/06 zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken AGS 06, 293).