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   OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 8 W 380/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33371
OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 8 W 380/07 (https://dejure.org/2007,33371)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.10.2007 - 8 W 380/07 (https://dejure.org/2007,33371)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 8 W 380/07 (https://dejure.org/2007,33371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die prozessuale Verfahrensgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die prozessuale Verfahrensgebühr i.R.e. Kostenfestsetzungsverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 8 W 380/07
    Zur Begründung seiner Ansicht beruft sich der Beklagtenvertreter auf die Entscheidungen des BGH vom 7.3.2007 (VIII ZR 86/06), vom 14.3.2007 (VIII ZR 184/06) und vom 10.5.2007 (VII ZB 110/06).
  • BGH, 10.05.2007 - VII ZB 110/06

    Festsetzung einer streitigen Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 8 W 380/07
    Zur Begründung seiner Ansicht beruft sich der Beklagtenvertreter auf die Entscheidungen des BGH vom 7.3.2007 (VIII ZR 86/06), vom 14.3.2007 (VIII ZR 184/06) und vom 10.5.2007 (VII ZB 110/06).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 8 W 380/07
    Zur Begründung seiner Ansicht beruft sich der Beklagtenvertreter auf die Entscheidungen des BGH vom 7.3.2007 (VIII ZR 86/06), vom 14.3.2007 (VIII ZR 184/06) und vom 10.5.2007 (VII ZB 110/06).
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 8 W 380/07
    Auch eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG ist als materiellrechtlicher Anspruch einer Partei nur dann im Kostenfestsetzungsverfahren mit zu berücksichtigen, wenn entweder deren Anfall und die Pflicht des Gegners, sie zu tragen, oder wenn jedenfalls die für die Berücksichtigung maßgebenden Tatsachen unstreitig sind (KG AGS 07, 439; OLG Koblenz Rpfleger 07, 433; Norbert Schneider NJW 07, 2001).
  • OLG Koblenz, 15.03.2007 - 14 W 170/07

    Zulässigkeit der Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 8 W 380/07
    Auch eine vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG ist als materiellrechtlicher Anspruch einer Partei nur dann im Kostenfestsetzungsverfahren mit zu berücksichtigen, wenn entweder deren Anfall und die Pflicht des Gegners, sie zu tragen, oder wenn jedenfalls die für die Berücksichtigung maßgebenden Tatsachen unstreitig sind (KG AGS 07, 439; OLG Koblenz Rpfleger 07, 433; Norbert Schneider NJW 07, 2001).
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