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   OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12   

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https://dejure.org/2012,35290
OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12 (https://dejure.org/2012,35290)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.07.2012 - 8 W 39/12 (https://dejure.org/2012,35290)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 8 W 39/12 (https://dejure.org/2012,35290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Regressaddition für Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall - Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Entsprechende Anwendung des § 116 Abs. 1 VVG zwischen Versicherer und mitversichertem Fahrer

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Da er hierdurch in den Versicherungsvertrag einbezogen ist, treffen ihn auch die verhaltensbezogenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag, soweit sein eigenes Verhalten und seine eigenen Wahrnehmungen vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls betroffen sind (vgl. BGH VersR 1988, 1062; BGH VersR 1968, 185; KG Berlin VersR 2011, 254).

    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass bei einer Versicherung für fremde Rechnung die geltenden Bestimmungen auch auf den Versicherer zu erstrecken sind (vgl. BGH VersR 1988, 1062).

    Die Summe der beiden Beträge ist im vorliegenden Fall nicht um eine interne Haftungsquote der Versicherungsnehmerin zu reduzieren, weil der Beklagte das Fahrzeug unberechtigt nutzte (vgl. BGH VersR 1988, 1062).

  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Da er hierdurch in den Versicherungsvertrag einbezogen ist, treffen ihn auch die verhaltensbezogenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag, soweit sein eigenes Verhalten und seine eigenen Wahrnehmungen vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls betroffen sind (vgl. BGH VersR 1988, 1062; BGH VersR 1968, 185; KG Berlin VersR 2011, 254).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als außerordentlich gering, wenn nicht sogar ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 140; BGH VersR 1994, 367; BGH NJW 1988, 266; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2006, 539; OLG Bremen MDR 2006, 92; OLG Köln OLGR Köln 2004, 199; OLG Celle OLGR Celle 2002, 273; OLG Koblenz JurBüro 2002, 376).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als außerordentlich gering, wenn nicht sogar ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 140; BGH VersR 1994, 367; BGH NJW 1988, 266; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2006, 539; OLG Bremen MDR 2006, 92; OLG Köln OLGR Köln 2004, 199; OLG Celle OLGR Celle 2002, 273; OLG Koblenz JurBüro 2002, 376).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Diese unterschiedlichen Schutzrichtungen rechtfertigen die Addition (vgl. BGH VersR 2005, 1720).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als außerordentlich gering, wenn nicht sogar ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 140; BGH VersR 1994, 367; BGH NJW 1988, 266; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2006, 539; OLG Bremen MDR 2006, 92; OLG Köln OLGR Köln 2004, 199; OLG Celle OLGR Celle 2002, 273; OLG Koblenz JurBüro 2002, 376).
  • OLG Bamberg, 22.08.2005 - 1 W 55/05
    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als außerordentlich gering, wenn nicht sogar ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 140; BGH VersR 1994, 367; BGH NJW 1988, 266; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2006, 539; OLG Bremen MDR 2006, 92; OLG Köln OLGR Köln 2004, 199; OLG Celle OLGR Celle 2002, 273; OLG Koblenz JurBüro 2002, 376).
  • OLG Bremen, 27.05.2005 - 1 W 18/05

    Zulässigkeit vorweggenommener Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als außerordentlich gering, wenn nicht sogar ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 140; BGH VersR 1994, 367; BGH NJW 1988, 266; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2006, 539; OLG Bremen MDR 2006, 92; OLG Köln OLGR Köln 2004, 199; OLG Celle OLGR Celle 2002, 273; OLG Koblenz JurBüro 2002, 376).
  • OLG Koblenz, 27.02.2002 - 5 W 131/02

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten - Grad der Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als außerordentlich gering, wenn nicht sogar ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 140; BGH VersR 1994, 367; BGH NJW 1988, 266; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2006, 539; OLG Bremen MDR 2006, 92; OLG Köln OLGR Köln 2004, 199; OLG Celle OLGR Celle 2002, 273; OLG Koblenz JurBüro 2002, 376).
  • OLG Köln, 30.01.2004 - 2 W 384/04

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12
    Eine Beweisantizipation ist zulässig, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als außerordentlich gering, wenn nicht sogar ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die den Prozess selbst finanzieren müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 140; BGH VersR 1994, 367; BGH NJW 1988, 266; OLG Bamberg OLGR Bamberg 2006, 539; OLG Bremen MDR 2006, 92; OLG Köln OLGR Köln 2004, 199; OLG Celle OLGR Celle 2002, 273; OLG Koblenz JurBüro 2002, 376).
  • KG, 07.05.2010 - 6 U 141/09

    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung: Obliegenheitsverletzung des

  • AG Ludwigshafen, 10.10.2013 - 2c C 491/12

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regress des Versicherers gegen den mitversicherten

    Die Norm findet entsprechende Anwendung auf das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem mitversicherten Fahrer (OLG Celle, Beschluss vom 26.7.12, 8 W 39/12, zitiert nach juris).
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