Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.11.2005 - 8 W 41/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9769
OLG Rostock, 08.11.2005 - 8 W 41/05 (https://dejure.org/2005,9769)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.11.2005 - 8 W 41/05 (https://dejure.org/2005,9769)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. November 2005 - 8 W 41/05 (https://dejure.org/2005,9769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegung eines Rechtsbehelf durch einen Prozessbevollmächtigten für die beschwerte Partei; Berechnung der Vergütung durch den Rechtspfleger; Berechnung der Vergütung nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des unbedingten Auftrages zur Durchführung; Kürzungsregelung des ...

  • Judicialis

    BRAGO § 134; ; BRAGO § 6; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2; ; Ermäßigungs-AnpassungsV § 1; ; BVerfGG § ... 13 Nr. 8a; ; BVerfGG § 31 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 31 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 137

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren für das Berufungsverfahren - Anwendung des § 134 BRAGO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenermittlung: Anwendung der Ermäßigungs-AnpassungsV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2005 - 8 W 41/05
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist im vorliegenden Verfahren zwar nicht gem. § 134 BRAGO allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des unbedingten Auftrages zur Durchführung des Berufungsverfahrens abzustellen (1.), vielmehr war für die Berechnung der Verhandlungsgebühr die Kürzungsregelung der Anlage I, Kap. III, Sachgeb. A, Abschn. III Ziff. 26 a S. 1 EinigungsV in Verbindung mit § 1 der Ermäßigungs-AnpassungsV aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 28.01.2003, Az.: 1 BvR 487/01 (NJW 2003, 737) nicht mehr anzuwenden (2.).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 28.01.2003, Az.: 1 BvR 487/01 (NJW 2003, 737) die oben genannte Vorschrift des Einigungsvertrages mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar erklärt, gleichzeitig jedoch festgesetzt, dass die Regelung bis zum In-Kraft-Treten einer verfassungsgemäßen Neuregelung - längstens bis zum 31.12.2003 - weiter anzuwenden ist.

  • BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02

    Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2005 - 8 W 41/05
    b) Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341) ist nach Ablauf einer gewissen Übergangszeit für die Anwendbarkeit von § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO jedenfalls beim Aktivprozess einer BGB-Gesellschaft kein Raum mehr (vgl. BGH, Beschl. vom 05.01.2004 - Az. II ZB 22/02).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2005 - 8 W 41/05
    b) Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Parteifähigkeit der BGB-Gesellschaft vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341) ist nach Ablauf einer gewissen Übergangszeit für die Anwendbarkeit von § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO jedenfalls beim Aktivprozess einer BGB-Gesellschaft kein Raum mehr (vgl. BGH, Beschl. vom 05.01.2004 - Az. II ZB 22/02).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Rostock, 08.11.2005 - 8 W 41/05
    Eine solche läge nur vor, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden wäre, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten wäre (h M; vgl. BGH NJW 2003, 2319; Gummer in: Zöller, ZPO, 25. Auflage, § 543 Rdn. 11 [m.w.N.]).
  • LSG Sachsen, 19.05.2006 - L 6 B 168/05 R-KO

    Anspruch des Beschwerdeführers gegenüber der Staatskasse auf die

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 487/01, NJW 2003, 737), wonach der Abschlag von 10 % verfassungswidrig ist, gilt erst für nach dem 31.12.2003 entstandene Ansprüche (vgl. OLG Rostock, Entscheidung vom 08.11.2005 - 8 W 41/05 - OLG-NL 2006, 66).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - 1 K 8.09

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltsgebühren; Gebührenabschlag von 10 % gem. Anl. I

    Schließlich vermag auch der von den Erinnerungsführern bemühte Beschluss des OLG Rostock vom 8. November 2005 (- 8 W 41/05 -, JurBüro 2006, 80, abrufbar auch in Juris) der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil diese Entscheidung sich nicht auf Satz 2, sondern auf Satz 1 der Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 26 Buchst. a) des Einigungsvertrages bezieht (OLG Rostock, ebd., Juris, Rdn. 3, 4 und 8 des Ausdrucks).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht