Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 03.03.2015

Rechtsprechung
   KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15   

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https://dejure.org/2015,32449
KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,32449)
KG, Entscheidung vom 13.07.2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,32449)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,32449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 205 BGB, § 307 BGB, § 539 Abs 2 BGB, § 552 Abs 1 BGB
    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung der Beschränkung des Mietminderungsrechts; Ausübung des Vermieterpfandrechts an einer wegnehmbaren Einrichtung des Mieters; Verjährung des Wegnahmerechts; Bereicherungsanspruch des Mieters wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Beschränkung der Mietminderung auf anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche; Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Ausübung des Vermieterpfandrechts; Ausgleich von wertsteigernden Investitionen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einschränkung des Mietminderungsrechts und der Aufrechnung durch Formularklausel, Ausübung des Vermieterpfandrechts keine Wegnahmeabwendung gegen Entschädigung, Verjährungsfrist für Wegnahmerecht des Mieters läuft ab tatsächlichem rechtlichen Mietende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Beschränkung der Mietminderung auf anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung nur bei anerkannten oder festgestellte Ansprüche möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausgleich von wertsteigernden Investitionen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines Mietvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgleich von wertsteigernden Investitionen des Mieters bei vorzeitiger Beendigung eines Mietvertrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschränkung des Minderungsrechts auf anerkannte oder rechtkräftig festgestellte Ansprüche bei Geschäftsraummietverträgen zulässig - Kein unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 307 BGB

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung kann in Gewerberaummietverträgen beschränkt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksame Einschränkung des Minderungsrechts des Mieters im Gewerberaummietvertrag (IMR 2016, 15)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 264
  • ZMR 2016, 862
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 05.10.2005 - XII ZR 43/02

    Ansprüche des Mieters auf Vergütung von Investitionen bei vorzeitiger Beendigung

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    Ist etwa nicht ein mangelhafter Zustand behoben worden, sondern vom Mieter (zumal nach seinen Bedürfnissen und Vorstellungen) eine Verbesserung oder reine Veränderung der Mietsache im Interesse des eigenen Betriebs vorgenommen worden, ist eher von einem neutralen Geschäft auszugehen und liegt ein Fremdgeschäftsführungswille zudem fern (s. BGH NJW-RR 2006, 294 Tz 23; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 11. Aufl., § 539 Rn 28).

    Der Anspruch des Mieters auf Entschädigungszahlung entsteht erst, wenn er die Wegnahme verlangt und der Vermieter erklärt, dass er die Wegnahme abwenden will (BGH NJW-RR 2006, 294, bei Juris Tz 23; NJW 1988, 705 unter 2.a.bb).

    Der Umfang der Bereicherung richtet sich nicht nach der Höhe der Aufwendungen des Mieters und auch nicht nach dem Zeitwert der Investition oder der Verkehrswertsteigerung des Mietobjekts bei Rückgabe, sondern allein nach der Erhöhung des Ertragswerts (s. BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374 Tz 8, 10; NJW-RR 2006, 294 Tz 30).

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 136/86

    Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    Einrichtungen sind bewegliche Sachen, die mit der Mietsache zusätzlich verbunden werden, um deren wirtschaftlichen Zweck zu dienen (s. BGHZ 101, 37 = NJW 1987, 2861; NJW 1969, 40).

    Mit Verjährung des Wegnahmerechts entsteht ein dauerndes Besitzrechts des Vermieters und gesetzliche Zahlungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen (s. BGH a.a.O.; BGHZ 101, 37 = NJW 1987, 2861, 2862 unter IV.3; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 539 Rn 4).

    Die Ausübung des Vermieterpfandrechts, das sich auch auf im Eigentum des Mieters verbliebene Einrichtungen erstreckt, hemmt die Verjährung nicht (s. BGHZ 101, 37 = NJW 1987, 2861, 2862 unter II.2.a.cc: analoge Anwendung von § 202 II BGB a.F.) Dies ergibt sich jetzt bereits aus § 205 BGB n.F., der anordnet, dass eine Hemmung nur eintritt, wenn das Leistungsverweigerungsrecht auf einer Vereinbarung beruht.

  • BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96

    Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    An das Vorliegen der Voraussetzungen des § 683 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NZM 1999, 19 bei Juris Tz 13).

    Nur wenn der Vermieter mehr erlösen kann, als er nach dem bisherigen Vertrag erhalten hat, ist er bereichert (BGHZ 180, 293 Tz 12, 14; NJW-RR 2010, 86 Tz 14; NZM 1999, 19, bei Juris Tz 15).

  • BGH, 29.04.2009 - XII ZR 66/07

    Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen; Herausgabeanspruch des Mieters gegen

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    Der Umfang der Bereicherung richtet sich nicht nach der Höhe der Aufwendungen des Mieters und auch nicht nach dem Zeitwert der Investition oder der Verkehrswertsteigerung des Mietobjekts bei Rückgabe, sondern allein nach der Erhöhung des Ertragswerts (s. BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374 Tz 8, 10; NJW-RR 2006, 294 Tz 30).

    Nur wenn der Vermieter mehr erlösen kann, als er nach dem bisherigen Vertrag erhalten hat, ist er bereichert (BGHZ 180, 293 Tz 12, 14; NJW-RR 2010, 86 Tz 14; NZM 1999, 19, bei Juris Tz 15).

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    Diese Bestimmung enthält eine Rechtsgrundverweisung auf die Vorschriften der GoA (BGH NJW 2009, 2590, 2591 Tz 16).

    Der Fremdgeschäftsführungswille wird nur bei einem objektiv fremden Geschäft vermutet, welches jedoch noch nicht daraus folgt, dass die Maßnahme zu einer Wertsteigerung führt (vgl. NJW 2009, 2590, 2591 Tz 18 und 20).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 10 U 159/05

    Zur Wirksamkeit einer Mietminderungs- und einer Aufrechnungsklausel in einem

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    Dementsprechend sind Klauseln, die die sofortige Minderung von der Zustimmung oder dem Anerkenntnis des Vermieters abhängig machen, in der obergerichtlichen Rechtsprechung ohne Weiteres als wirksam angesehen worden (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 1999, 23, 24; OLG Düsseldorf, Urt. v. 8.6.2006, 10 U 159/05, bei Juris zur Wirksamkeit der Klausel "anerkannt, mithin unstreitig"; KG GE 2001, 345).".

    Nicht anders als ein Aufrechnungsverbot (dazu BGH NJW-RR 2000, 530; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn II 112) entfällt auch die Minderungsbeschränkung nicht mit Mietvertragsende und Herausgabe, da das schützenswerte Interesse des Vermieters an pünktlicher Liquiditätserzielung (s. BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 Tz 19) durch diese Umstände nicht berührt wird und zudem ein Wegfall der Minderungsbeschränkung den vertragsuntreuen Mieter, der etwa Miete in Kenntnis der anstehenden Nutzungsaufgabe unberechtigt mindert, privilegieren würde (s. Senat, MDR 2013, 1338; Urt. v. 25.01.2010 - 8 U 139/09; OLG Hamm ZMR 1998, 342, 343 f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2006 - 10 U 159/05, Juris Tz 20).

  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    Zwar ist die Beschränkung der Aufrechnung auf "anerkannte" (und nicht nur unbestrittene) Gegenforderungen unwirksam (s. BGH NJW 2007, 3421 Tz 21).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung (§ 307 BGB i.V.m. § 309 Nr. 3 BGB) durch eine Klausel, die die Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder "anerkannten" Gegenforderungen erlaubt (vgl. BGH NJW 2007, 3421, 3422 m.N.), lässt sich auf den Fall einer entsprechend formulierten Minderungsklausel nicht übertragen.

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    "In Geschäftsraummietverträgen stellt die Beschränkung des Minderungsrechts des Mieters in der Form, dass ihm nur der Abzug von der Mietzahlung versagt und er wegen des Minderungsbetrags auf einen Rückforderungsanspruch nach § 812 BGB verwiesen wird, keine unangemessene Benachteiligung i.S. von § 307 BGB dar (s. BGHZ 91, 375 = NJW 1984, 2404; NJW-RR 1993, 519, 520; BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497, 2498 Rn 18, 19; KGR 2002, 122).

    Nicht anders als ein Aufrechnungsverbot (dazu BGH NJW-RR 2000, 530; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn II 112) entfällt auch die Minderungsbeschränkung nicht mit Mietvertragsende und Herausgabe, da das schützenswerte Interesse des Vermieters an pünktlicher Liquiditätserzielung (s. BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 Tz 19) durch diese Umstände nicht berührt wird und zudem ein Wegfall der Minderungsbeschränkung den vertragsuntreuen Mieter, der etwa Miete in Kenntnis der anstehenden Nutzungsaufgabe unberechtigt mindert, privilegieren würde (s. Senat, MDR 2013, 1338; Urt. v. 25.01.2010 - 8 U 139/09; OLG Hamm ZMR 1998, 342, 343 f.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2006 - 10 U 159/05, Juris Tz 20).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2003 - 10 U 184/02

    Berufung des Vermieters auf im Abnahmeprotokoll nicht festgehaltene Mängel;

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    Die materiellrechtlichen Wirkungen des Verjährungseintritts sind von Amts wegen zu berücksichtigen, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Vermieter auf Verjährung berufen hat (OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 734, bei Juris Tz 33).
  • BGH, 14.10.1987 - VIII ZR 246/86

    Passivlegitimation bei Ansprüchen des Mieters nach Veräußerung des

    Auszug aus KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15
    Der Anspruch des Mieters auf Entschädigungszahlung entsteht erst, wenn er die Wegnahme verlangt und der Vermieter erklärt, dass er die Wegnahme abwenden will (BGH NJW-RR 2006, 294, bei Juris Tz 23; NJW 1988, 705 unter 2.a.bb).
  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts

  • OLG Bamberg, 06.06.2003 - 6 U 20/03

    Beginn der Verjährung des Wegnahmeanspruchs des Mieters

  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 133/07

    Verjährungsbeginn von Ansprüchen des Wohnraummieters gegen den früheren Vermieter

  • BGH, 18.11.1968 - VIII ZR 189/66

    Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Hauptvermieter und Untermieter -

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

  • BGH, 16.09.2009 - XII ZR 71/07

    Schuldner des Bereicherungsanspruchs wegen getätigter Investitionen des Mieters

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

  • BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99

    Aufrechnungsbeschränkung in Gewerberaummietvertrag

  • OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - 10 U 107/97

    Wirksamkeit des Ausschlusses von Minderungs-, Zurückbehaltungs- und

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

  • OLG Hamm, 11.02.1998 - 30 U 70/97

    Ausschluß der Geltendmachung der Minderung im Gewerberaummietvertrag und AGBG

  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZR 116/89

    Fortbestehen vertraglich vereinbarter Mietminderung für die Zeit der

  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 31/88

    Formularmäßige Zulassung der Aufrechnung mit unbestrittenen Forderungen;

  • KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters zur Hinterlegung eines

  • KG, 11.09.2014 - 8 U 77/13

    Gewerberaummiete: Rückforderung der durch Mangel geminderten Miete; Kenntnis der

  • OLG Hamm, 05.10.2017 - 18 U 23/15

    Fremdgeschäftsführungswille des Mieters; Anspruch des Mieters auf Ausgleich einer

    Gegen das Interesse des Vermieters an der Baumaßnahme spricht, wenn ihr Umfang vom Mieter bestimmt werden kann und die Kosten nicht absehbar sind (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 8 W 45/15 -, Rn. 21, juris m. w. N.; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb.
  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null

    Ein Anspruch könnte sich aus § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB lediglich auf Herausgabe des Vorteils ergeben, den der Vermieter aufgrund des vorzeitigen Rückerhalts der verbesserten Mietsache erlangt, und damit in Höhe einer vom Vermieter nach der Marktlage von einem Nachmieter erzielbaren (nochmaligen) Zuschusszahlung und/oder einer Ertragswertsteigerung in Form einer höheren Miete als der vom alten Mieter gezahlten, soweit die Differenz auf der vom alten Mieter bereits erbrachten Zahlung des Baukostenzuschusses beruht (s. BGHZ 180, 293 = NJW 2009, 2374 Tz 10; NJW 1967, 2255 unter I.3.b; BGHZ 29, 289 -juris Tz 18, 21 ff: die Ertragswert-steigerung sei nur zeitanteilig herauszugeben; ferner Senat, Beschl. v. 13.07.2015 -8 W 45/15 -juris Tz 30 m.N.; Scheuer/Emmerich in: Bub/Treier/Emmerich, Handb.
  • OLG Brandenburg, 10.09.2019 - 3 U 73/18

    Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Mieten

    Gegen das Interesse des Vermieters an der Baumaßnahme spricht, wenn ihr Umfang vom Mieter bestimmt werden kann und die Kosten nicht absehbar sind (vgl. etwa KG Berlin, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 8 W 45/15 -, Rn. 21, juris m. w. N.) Hiernach hat die Klägerin mit den in Rede stehenden Veränderungen am ...haus kein fremdes Geschäft der Vermieterin geführt.
  • LG Köln, 14.05.2020 - 29 S 204/19
    Gegen das Interesse des Vermieters an Baumaßnahmen spricht überdies, insbesondere wenn ihr Umfang - wie hier - vom Mieter bestimmt wird und die Kosten nicht absehbar sind (vgl. KG Berlin, ZMR 2016, 862).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16741
OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,16741)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.03.2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,16741)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. März 2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,16741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme, Befangenheitsantrag, Parallelverfahren, Besorgnis

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (Vossler, a. a. O., § 42, RN 17 f; MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 30 f; Musielak-Heinrich, a. a. O., § 42, Rn. 10 f; KG, NJW-RR 2006, 1577; OLG München, Beschluss v. 19.05.2008, 1 W 996/08, juris; OLG Frankfurt, NJW 2009, 1007).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (Vossler, a. a. O., § 42, RN 17 f; MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 30 f; Musielak-Heinrich, a. a. O., § 42, Rn. 10 f; KG, NJW-RR 2006, 1577; OLG München, Beschluss v. 19.05.2008, 1 W 996/08, juris; OLG Frankfurt, NJW 2009, 1007).
  • OLG München, 19.05.2008 - 1 W 996/08

    Richterablehnung: Reichweite der richterlichen Verfahrensführung und Annahme der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (Vossler, a. a. O., § 42, RN 17 f; MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 30 f; Musielak-Heinrich, a. a. O., § 42, Rn. 10 f; KG, NJW-RR 2006, 1577; OLG München, Beschluss v. 19.05.2008, 1 W 996/08, juris; OLG Frankfurt, NJW 2009, 1007).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Generell ist insbesondere bei Vortrag mehrerer Gründe für die Besorgnis der Befangenheit eine Gesamtwürdigung geboten (BVerfG, a. a. O.; OLG Schleswig, Beschluss v. 30.09.2004, 16 W 126/04, juris; Vossler, a. a. O., § 43, Rn. 14 f).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    VRi"inLG Dr. Sch.-W. geht in ihrer dienstlichen Stellungnahme über die damit gezogenen Grenzen hinaus, indem sie in "Vorbemerkungen" unter Ziffer 2 - unzutreffend (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1653; Vossler, a. a. O., § 44, Rn. 9) - die Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs in den Raum stellt und unter Ziffer 3 zur Unbegründetheit eines der geltend gemachten Befangenheitsgründe ausführt.
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Dabei sind Anmerkungen des Richters stets im Gesamtzusammenhang der Situation zu betrachten, wobei es maßgeblich darauf ankommt, ob die Äußerungen noch sachbezogen und aufgrund des Verhaltens der Beteiligten verständlich oder ob sie Äußerung bloßen Unmuts sind, und ob mögliche Missverständnisse sogleich ausgeräumt werden (Vossler, a. a. O., Rn. 26; MüKo-Gehrlein, a. a. O., Rn. 24; Musielak-Heinrich, ZPO, § 42, Rn. 13; OLG Köln, NJW-RR 2013, 382; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.04.2009; 4 W 171/09, juris).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Sie dient nicht der nachträglichen Rechtfertigung getroffener Entscheidungen, sondern allein der Feststellung der für die Entscheidung über den Befangenheitsantrag notwendigen Tatsachen (BGH, NJW 2011, 1358; BGH, NJW-RR 2012, 61; Vossler, a. a. O., § 44, Rn. 14 f; Musielak-Heinrich, ZPO, § 44, Rn. 9).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Sie dient nicht der nachträglichen Rechtfertigung getroffener Entscheidungen, sondern allein der Feststellung der für die Entscheidung über den Befangenheitsantrag notwendigen Tatsachen (BGH, NJW 2011, 1358; BGH, NJW-RR 2012, 61; Vossler, a. a. O., § 44, Rn. 14 f; Musielak-Heinrich, ZPO, § 44, Rn. 9).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG, Beschluss v. 12.12.2012, 2 BvR 1750/12, juris; BGH, Beschluss v. 30.10.2014, V ZB 196/13, juris; BGH, Beschluss v. 08.01.2014, VII ZR 148/13, juris; BGH, Beschluss v. 15.03.2012, V ZB 102/11, juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, § 42, Rn. 8 f; Vossler in Beck-OK, ZPO, § 42, Rn. 5; MüKo-Gehrlein, ZPO, § 42, Rn. 4 f).
  • OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Dabei sind Anmerkungen des Richters stets im Gesamtzusammenhang der Situation zu betrachten, wobei es maßgeblich darauf ankommt, ob die Äußerungen noch sachbezogen und aufgrund des Verhaltens der Beteiligten verständlich oder ob sie Äußerung bloßen Unmuts sind, und ob mögliche Missverständnisse sogleich ausgeräumt werden (Vossler, a. a. O., Rn. 26; MüKo-Gehrlein, a. a. O., Rn. 24; Musielak-Heinrich, ZPO, § 42, Rn. 13; OLG Köln, NJW-RR 2013, 382; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.04.2009; 4 W 171/09, juris).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

  • BGH, 08.01.2014 - VII ZR 148/13

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Äußerungen zur Verlängerung der

  • OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14

    Richterablehnung: Prüfung ausgeschlossener Umstände bei engem Zusammenhang mit

  • BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13

    Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Zwar können diese Ablehnungsgründe in der Gesamtschau in engen Grenzen gegebenenfalls noch berücksichtigt werden, sofern sie einen engen Zusammenhang zu den weiteren, nicht verwirkten Ablehnungsgründen dergestalt aufweisen, dass sie als Teilakte eines "Gesamttatbestandes" aufgefasst werden können (OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.03.2015 - 8 W 45/15, juris-Rn. 9).
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