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   OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03   

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https://dejure.org/2003,5114
OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03 (https://dejure.org/2003,5114)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.10.2003 - 8 W 459/03 (https://dejure.org/2003,5114)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 8 W 459/03 (https://dejure.org/2003,5114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss des Spruchkörpers mangels Erfolgsaussicht ohne mündliche Verhandlung; Auslösung einer schriftlichen Verhandlungsgebühr; Beschlussverfahren

  • Judicialis

    BRAGO § 35; ; ZPO § 522 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 35; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2
    Kostenfestsetzung - Verhandlungsgebühr für Beschlussverfahren beim Berufungsgericht nach § 522 Abs. 2 ZPO ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 739
  • Rpfleger 2004, 185
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 21.07.2003 - 8 W 308/03

    Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten: Verhandlungsgebühr bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03
    b) Demgemäß hat der Senat bereits durch (unveröffentlichten) Einzelrichterbeschluss vom 21.7.2003 (8 W 308/03 = LG Hechingen 5 O 29/02 KfH) in der vorliegenden Konstellation den Anfall einer Verhandlungsgebühr nach § 35 BRAGO verneint.
  • OLG Nürnberg, 06.02.2003 - 9 W 373/03

    Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03
    Ebenso haben - inzwischen veröffentlicht - das OLG Nürnberg (MDR 2003, 718 = Rpfl 2003, 385 = JurBüro 2003, 249 = AnwBl 2003, 372) und das OLG Dresden (AGS 2003, 203) entschieden.
  • OLG Dresden, 16.01.2003 - 3 W 29/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03
    Ebenso haben - inzwischen veröffentlicht - das OLG Nürnberg (MDR 2003, 718 = Rpfl 2003, 385 = JurBüro 2003, 249 = AnwBl 2003, 372) und das OLG Dresden (AGS 2003, 203) entschieden.
  • OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Fiktive Verhandlungsgebühr bei schriftlicher Annahme eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03
    Das Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO lässt sich noch weniger als das Verfahren nach § 278 Abs. 6 ZPO (vgl. Senatsbeschl. v. 20.5.2003, Die Justiz 2003, 557) als ein Verfahren begreifen, für das eine analoge Anwendung von § 35 BRAGO in Betracht kommt.
  • OLG Celle, 15.01.2003 - 16 W 3/02

    Anfechtung von Entscheidungen des Landgerichts als Berufungsgericht im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 8 W 459/03
    c) Nicht zu entscheiden - weil vom Kläger nicht angefochten - ist die Frage, ob das Beschlussverfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO eine volle oder nur eine halbe Prozessgebühr auslöst (im ersten Sinne z.B. OLG Celle OLGRep 2003, 113; 2003 114; a.A. OLG Oldenburg, Beschluss vom 8.5.2003 - 2 G 26/03 unter Zulassung der Rechtsbeschwerde - zit. nach Juris).
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