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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15   

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https://dejure.org/2015,10661
OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15 (https://dejure.org/2015,10661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.05.2015 - 8 W 49/15 (https://dejure.org/2015,10661)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 8 W 49/15 (https://dejure.org/2015,10661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1961
    Voraussetzungen der Einrichtung einer Nachlasspflegschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Tod des Mieters: Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben zwingend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben eines vermögenslosen Mieters

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachlasspflegschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben eines vermögenslosen Mieters

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Vermögensloser Mieter stirbt, keine Erben: Wer zahlt die Miete?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine Nachlasspflegerbestellung auf Antrag des Vermieters zum Zwecke der Räumung muss erfolgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen bei Tod des Mieters: Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben zwingend (IMR 2016, 1127)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 495
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Koblenz, 15.04.2015 - 41 VI 38/15

    Zur Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen bei Tod des Mieters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15
    hat der 8. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht S..., die Richterin am Oberlandesgericht J... und die Richterin am Oberlandesgericht H... auf die am 21. April 2015 bei Gericht eingegangene Beschwerde des Beteiligten J... M... vom selben Tag gegen den am 17. April 2015 zugestellten Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Koblenz vom 15. April 2015 (41 VI 38/15).

    Auf die Beschwerde des Beteiligten J... M... wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Koblenz vom 15. April 2015 (41 VI 38/15) aufgehoben und auf den Antrag vom 26. Februar 2015 eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung des/ der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses mit dem Beteiligten J... M... angeordnet.

  • OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15
    Der/die Erbe/n des Erblassers sind unbekannt, und es hat der Beteiligte J... M... in seiner Eigenschaft als Vermieter und mithin "Berechtigter" die Bestellung eines Nachlasspflegers beantragt "zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet" (§ 1961 BGB; vgl. hierzu etwa OLG Köln FGPrax 2011, 128).

    Die Auswahl und die Bestellung des Nachlasspflegers werden dem Amtsgericht - Nachlassgericht - Koblenz übertragen (vgl. hierzu erneut OLG Köln FGPrax 2011, 128), sowie Beschluss des Senats vom 16. Dezember 2014 zu Az. 8 W 135/14 mit weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01

    Anspruch auf Bestellung des Nachlasspflegers - Hauptsacheerledigung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15
    Voraussetzung für eine Nachlasspflegschaft auf Antrag ist gerade nicht, dass ein Sicherungsbedürfnis am Nachlass besteht (vgl. schon BayObLG FamRZ 2003, 562); ausreichend ist vielmehr ein Rechtsschutzbedürfnis des Antrag- stellers, und ein solches ist für den Beteiligten J... M... hier (im Besonderen mit Schriftsatz vom 13. April 2015) zutreffend dargelegt worden.
  • OLG München, 20.03.2012 - 31 Wx 81/12

    Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben: Beschränkung auf die Beendigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15
    Zum Ganzen sei beispielhaft verwiesen auf Horst, "Praktische Probleme beim Tod des Mieters", DWW 2013, 362, 367 ff., OLG Dresden FamRZ 2010, 1114, und auch OLG München FamRZ 2012, 1420.
  • OLG Dresden, 09.12.2009 - 3 W 1133/09

    Bestellung eines Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.05.2015 - 8 W 49/15
    Zum Ganzen sei beispielhaft verwiesen auf Horst, "Praktische Probleme beim Tod des Mieters", DWW 2013, 362, 367 ff., OLG Dresden FamRZ 2010, 1114, und auch OLG München FamRZ 2012, 1420.
  • KG, 02.08.2017 - 19 W 102/17

    Nachlasssache: Anordnung einer Nachlasspflegschaft zur Geltendmachung eines

    Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 20.03.2012, 31 Wx 81/12, juris) und des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 07.05.2015, 8 W 49/15, juris)).
  • OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 3 W 35/21

    Einrichtung einer Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Beendigung des

    Der Senat folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 20.03.2012, 31 Wx 81/12, juris) und des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 07.05.2015, 8 W 49/15, juris).
  • OLG Hamburg, 07.05.2019 - 2 W 36/19

    Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft für die Fortsetzung der

    b) Die Nachlasspflegschaft darf auch nicht unter Verweis auf fehlendes Nachlassvermögen oder die Dürftigkeit des Nachlasses verweigert werden, denn es muss im Falle des § 1961 BGB kein Sicherungsbedürfnis am Nachlass bestehen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2016, 495, nach juris Tz. 2; Staudinger-Mesina, a.a.O., § 1961 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2021 - 3 Wx 87/20

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für einen Nachlasspfleger; Vertretung

    Schließlich folgt die Fassung des Ausspruchs des Nachlassgerichts der Üblichkeit (vgl. KG FamRZ 2018, 466 - juris-Version Tenor; OLG Zweibrücken FamRZ 2016, 495 - juris-Version Tz. 1; MK-Leipold, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1961 Rdnr. 12 m.Nachw.) und berücksichtigt die Empfehlung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, in Fällen wie dem vorliegenden den Wirkungskreis des Nachlasspflegers tunlichst nicht auf die Bewirkung der eigentlichen Vertragsbeendigung zu beschränken (vgl. OLG München NJW-RR 2012, 842 f - juris-Version Tz. 5: "alle Tätigkeiten zur endgültigen Beendigung des Mietverhältnisses"; BeckOGK BGB - Heinemann, Stand: 15.04.2021, § 1961 Rdnr. 32).
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https://dejure.org/2015,14012
OLG Stuttgart, 03.02.2015 - 8 W 49/15 (https://dejure.org/2015,14012)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.02.2015 - 8 W 49/15 (https://dejure.org/2015,14012)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 8 W 49/15 (https://dejure.org/2015,14012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 2, 9c; BGB §§ 141 S. 1, 180 S. 1
    Gründungserklärung bzgl. Einpersonen-GmbH bei Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht nichtig; Bestätigung durch notarielle Beurkundung möglich

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit einer ohne formgültige Bevollmächtigung gegründeten Ein-Mann-GmbH

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 GmbHG, § 9c Abs 1 S 1 GmbHG, § 11 Abs 2 GmbHG, § 141 S 1 BGB, § 180 S 1 BGB
    Einpersonen-GmbH: Nichtigkeit einer Gründungserklärung bei Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht; Wirksamwerden eines nichtigen Gesellschaftsvertrags

  • rechtsportal.de

    Eintragungsfähigkeit einer ohne formgültige Bevollmächtigung gegründeten Ein-Mann-GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollmachtlose Gründung einer Einmann-GmbH ist nichtig

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 2 Abs 2 GmbHG, § 9c Abs 1 S 1 GmbHG, § 11 Abs 2 GmbHG, § 141 S 1
    Einmann-Gründung, GmbH § 11, Handelndenhaftung, Handelndenhaftung der Gesellschafter der Vor-GmbH, Handelndenhaftung Geschäftsführer, Vorbelastungshaftung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollmachtlose Gründung einer Einmann-GmbH ist nichtig

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Gründung einer Einpersonen-GmbH durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Nichtigkeit einer vollmachtlosen Gründung einer Einmann-GmbH

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    UG-Einmann-Gründung durch nur mündlich Bevollmächtigten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 15.08.1995 - 98 T 34/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.02.2015 - 8 W 49/15
    (Vergleiche hierzu: Grooterhorst NZG 2007, 605; Wachter - der Beteiligte Z. 2 im vorliegenden Verfahren - GmbHR 2003, 660; Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 20. Auflage 2013, § 2 GmbHG Rn. 7 und Rn. 22; Roth in Roth/Altmeppen, GmbH-Gesetz, 7. Auflage 2012, § 2 GmbHG Rn. 30; Schilken in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, § 180 BGB Rn. 11; Schramm in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 180 BGB Rn. 3; LG Berlin GmbHR 1996, 123; OLG Schleswig, Beschluss vom 4. April 1993, Az. 9 W 26/93, in juris; je m.w.N.; anderer Auffassung: Hasselmann ZIP 2012, 1947, und Dürr GmbHR 2008, 408, denen der Senat jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht folgt, sondern sich der herrschenden Meinung anschließt).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2016 - 20 W 198/15

    Auslegung einer Vollmacht zur Unterzeichnung von Gesellschaftsvertrag

    Da es sich bei der Gründung einer Ein-Personen-GmbH um eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, ist die Abgabe der Gründungserklärung durch A somit nach § 180 S. 1 BGB unheilbar nichtig, mit der Folge, dass auch eine nachträgliche Genehmigung durch die B HOLDING Aktiengesellschaft deren Wirksamkeit nicht hätte begründen können; die B HOLDING Aktiengesellschaft hätte den nichtigen Gesellschaftsvertrag allenfalls nachträglich noch in der Form des § 2 Abs. 1 GmbHG mit ex-nunc-Wirkung bestätigen können (§ 141 BGB; einhellige Meinung in der Rechtsprechung, vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05. Apirl 1993, Az. 9 W 26/93, zitiert nach beck-online; LG Berlin, Beschluss vom 15. August 1995, Az. 98 T 34/95, in GmbHR 1996, 123 f; KG Berlin, Beschlüsse vom 18. Mai 2004, Az. 1 W 7349/00, und 14. Dezember 2011, Az. 25 W 48/11, jeweils zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. Februar 2015, Az. 8 W 49/15, zitiert nach juris; so auch die überwiegende Auffassung in der Literatur: vgl. u.a. Michalski, a.a.O., Rn. 34; Schäfer, a.a.O., Rn. 25; Jaeger, a.a.O., Rn. 24; Roth in Roth/Altmeppen, GmbHG, 8. Aufl., 2015, § 2, Rn. 30; Ulmer/Löbbe, a.a.O., Rn. 32; Fastrich, a.a.O., Rn. 22; Bayer, a.a.O., Rn. 34; Grooterhorst, NZG 2007, 605 ff; Wachter, GmbHR 2003, 660 ff; anderer Auffassung u.a.: Hasselmann, ZIP 2012, 1947 ff; Dürr, GmbHR.
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