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   OLG Stuttgart, 04.06.1998 - 8 W 60/98   

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OLG Stuttgart, 04.06.1998 - 8 W 60/98 (https://dejure.org/1998,9889)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.06.1998 - 8 W 60/98 (https://dejure.org/1998,9889)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - 8 W 60/98 (https://dejure.org/1998,9889)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 445
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 07.03.2002 - 8 W 373/01

    Bemessung der Vergleichsgebühr im Berufungsverfahren bei Einbeziehung nicht

    Nach einer Meinung findet die durch § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO angeordnete Gebührenerhöhung "im Berufungsverfahren" bei der Vergleichsgebühr nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO nicht statt, weil sich die mitverglichenen, nicht anhängigen Ansprüche nicht in einem gerichtlichen Verfahren befinden und damit die Vergleichsgebühr auch nicht "im Berufungsverfahren" entsteht (vgl. z.B. OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG München JurBüro 1999, 302; LG Köln JurBüro 1997, 414, LG Berlin JurBüro 1997, 639; von Eicken/Madert, NJW 1998, 2402, 2405; Hartmann, Kostengesetze 31. Aufl. § 23 BRAGO Rn. 84; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl. § 23 Rn. 53).

    Danach soll es vielmehr ausreichen, dass der Rechtsanwalt vor dem Berufungsgericht tätig wird (vgl. z.B. KG JurBüro 1998, 198; OLG Hamm JurBüro 1998, 585; SchlHOLG JurBüro 1999, 586, OLG Nürnberg JurBüro 1999, 586, 587; OLG Koblenz JurBüro 2000, 21; LG Bochum JurBüro 1996, 638; Enders JurBüro 1996, 617, 619; N. Schneider, MDR 1998, 197, 198).

  • LG Stuttgart, 14.08.2002 - 10 T 282/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Gebührenansatz für in einen Prozessvergleich mit

    Es ist strittig, ob bei dem Vergleichsabschluss vor dem Berufungsgericht die Vergleichsgebühr für dabei mitverglichene nichtanhängige Ansprüche 15/10 (so OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG Hamburg MDR 2001, 536; OLG München JurBüro 1999, 302) oder unter Erhöhung gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO 19, 5/10 (so KG JurBüro 1998, 189; OLG Frankfurt AGS 1998, 212; OLG Hamm Rpfleger 1999, 97 beträgt (vgl. auch weitere Nachweise für beide Auffassungen bei Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, § 23, Rdnr. 54).

    Aus Sicht der Kammer ist lediglich ein Vergleichsgebühr in Höhe von 15/10 bezüglich des mitverglichenen nichtanhängigen Anspruchs im Anschluss an OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 zu berücksichtigen, weil sich die nicht anhängigen Ansprüche gerade nicht im gerichtlichen Verfahren und damit auch nicht im Berufungsverfahren befinden.

  • OLG Schleswig, 15.01.2002 - 9 W 163/01

    Erhöhte Vergleichsgebühr bei Regelung nicht anhängiger Ansprüche.

    Der Zugrundelegung einer 19, 5/10 Vergleichsgebühr lässt sich nicht mit Erfolg entgegen halten, dass es sich insoweit um gerichtlich nicht anhängige Ansprüche handelt (so aber etwa OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; v. Eicken/Madert, NJW 1996, 1649 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 4 Ta 85/01

    Die Einigung über nicht rechtshängige Gegenstände die beim Abschluss eines

    § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO setze aber die Rechtshängigkeit der Ansprüche voraus (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 04. Juni 1998 - 8 W 60/98 - JurBüro 1998, 585 m.w.Nw.).
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2000 - 7 Ta 431/00

    Vergleichsgebühr - Einbeziehung nichtanhängiger Ansprüche im Berufungsverfahren

    Es ist äußerst streitig, ob, wenn in einem Berufungsverfahren nicht anhängige Ansprüche mitverglichen werden, nach diesem Wert für den Anwalt lediglich die 15/10- Gebühr des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entsteht oder ob diese Gebühr nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO um 3/10 (auf 19, 5/10) zu erhöhen ist (siehe einerseits OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585; OLG München JurBüro 1999, 302; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1630; NJW 1998, 2404; andererseits: KG JurBüro 1998, 189; OLG Hamm JurBüro 1998, 585; OLG Nürnberg JurBüro 1999, 586; SchlH OLG JurBüro 1999, 586; OLG Köln JurBüro 2000, 246; Enders JurBüro 1996, 618; Engels MDR 2000, 1287, 1290 ­ mit zahlreichen weiteren Nachweisen pro und contra in Fußnote 11).
  • LAG Hessen, 15.02.1999 - 9 Ta 12/99

    Vergleichsgebühr; Einbeziehung nicht "anhängiger" Gegenstände im gerichtlichen

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  • OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00

    Vergleich über nichtanhängige Ansprüche

    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche in der

    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche

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  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 6 Ta 429/98

    Vergleichsgebühr; Volle Gebühr bei Einbeziehung nicht eingeklagter Gegenstände

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  • OLG Braunschweig, 17.01.2002 - 2 WF 263/01

    Anwaltsgebühren: Erhöhung der Vergleichsgebühr bei Prozesskostenhilfeanwalt

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