Weitere Entscheidung unten: KG, 01.03.2007

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06   

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https://dejure.org/2006,2223
OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06 (https://dejure.org/2006,2223)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.09.2006 - 8 W 66/06 (https://dejure.org/2006,2223)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. September 2006 - 8 W 66/06 (https://dejure.org/2006,2223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Deliktische Haftung: Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Betreib einer Rutsche in einem Freibad

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 253 Abs. 2 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibads bei Hinweis auf erlaubte Rutschhaltung; Unfall aufgrund des fehlenden Verlassens des Auslaufbereichs trotz vorherigem Hinweis; Pflicht zur Anbringung zusätzlicher Ampeln oder Schranken; Zumutbarkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibads bei Hinweis auf erlaubte Rutschhaltung; Unfall aufgrund des fehlenden Verlassens des Auslaufbereichs trotz vorherigem Hinweis; Pflicht zur Anbringung zusätzlicher Ampeln oder Schranken; Zumutbarkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Freibades für eine Rutsche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Freibadbetreibers (hier: Rutsche im Nichtschwimmerbecken)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall an der Wasserrutsche - Kommune haftet nicht für die Verletzung eines Jungen im Freibad

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unfall an Freibadrutsche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3284
  • MDR 2007, 590
  • NZV 2006, 649 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 294/03

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich einer Röhrenrutsche in einem Schwimmbad

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
    Bei derartigen geraden und ohne weiteres zu überblickenden Anlagen sind - anders als etwa bei langen in Kurven verlaufenden Röhrenrutschen, bei denen Beginn und Ende der Rutsche nicht zu überblicken sind (hierzu etwa BGH VersR 2005, 279; 2004, 657) - grundsätzlich keine weiteren technischen Hilfsmittel anzubringen.

    b) In derartigen Fällen kommt der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht vielmehr nach, wenn er durch inhaltlich und optisch klar gestaltete Hinweisschilder vor Benutzung der Rutsche die Besucher darauf hinweist, welche Rutschtechniken erlaubt und verboten sowie welche sonstigen Verhaltensmaßregeln zu beachten sind (BGH VersR 2005, 279; OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Köln VersR 1989, 159).

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
    Daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten erfassen (BGH VersR 2004, 657).

    Bei derartigen geraden und ohne weiteres zu überblickenden Anlagen sind - anders als etwa bei langen in Kurven verlaufenden Röhrenrutschen, bei denen Beginn und Ende der Rutsche nicht zu überblicken sind (hierzu etwa BGH VersR 2005, 279; 2004, 657) - grundsätzlich keine weiteren technischen Hilfsmittel anzubringen.

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
    Der Betreiber eines Schwimmbades hat die Benutzer grundsätzlich vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH VersR 2000, 984).

    Grundsätzlich ist der Betreiber eines Schwimmbades allerdings verpflichtet, der Aufsichtsperson einen geeigneten Standort zuzuweisen, von dem aus sie das Bad überblicken und Sicht auf die Schwimmbecken und Rutschen haben kann (BGH VersR 2004, 252; 2000, 984).

  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
    Erfahrungsgemäß ist nämlich auch durch noch so deutliche Warnungen und Mahnungen nicht zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche in Freibädern auf Rutschen die notwendigen Sicherheitsvorschriften einhalten (BGH VersR 1980, 863).

    Insoweit sind der Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen Grenzen gesetzt durch das berechtigte Interesse der Benutzer eines Freibades, nicht übermäßig gegängelt und in ihrer Bewegungsfreiheit mehr als notwendig eingeschränkt zu werden (BGH NJW 1980, 1159).

  • OLG Stuttgart, 24.09.2003 - 4 U 119/03

    Amtshaftung: Grenzen der Verkehrssicherungspflichten beim Betrieb einer

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
    Weder eine Ampelanlage, eine mechanische Schranke oder ein Monitor mit einem Bild des Auslaufbereichs müssen hier installiert werden, um Besucher vor möglichen Gefahren zu warnen, da sie den erforderlichen Sicherheitsabstand grundsätzlich selbst einschätzen können (OLG Stuttgart VersR 2004, 252).

    Grundsätzlich ist der Betreiber eines Schwimmbades allerdings verpflichtet, der Aufsichtsperson einen geeigneten Standort zuzuweisen, von dem aus sie das Bad überblicken und Sicht auf die Schwimmbecken und Rutschen haben kann (BGH VersR 2004, 252; 2000, 984).

  • OLG Koblenz, 15.07.2002 - 12 U 900/01
    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).
  • LG Aachen, 10.05.1995 - 4 O 28/95
    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Gewährleistung einer ständigen und lückenlosen Aufsicht am Rutscheneinstieg durch einen präsenten Bademeister nicht üblich und dem Betreiber eines Schwimmbades nicht zumutbar ist (BGH VersR 2005, 279; 2004, 657; OLG Koblenz r+s 2003, 519; LG Aachen ZfS 1995, 323).
  • OLG Köln, 24.11.1987 - 22 U 164/87

    Spiel- und Sportanlagen; Spielanlagen; Sportanlagen; Wasserrutschen;

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2006 - 8 W 66/06
    b) In derartigen Fällen kommt der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht vielmehr nach, wenn er durch inhaltlich und optisch klar gestaltete Hinweisschilder vor Benutzung der Rutsche die Besucher darauf hinweist, welche Rutschtechniken erlaubt und verboten sowie welche sonstigen Verhaltensmaßregeln zu beachten sind (BGH VersR 2005, 279; OLG Stuttgart, a. a. O.; OLG Köln VersR 1989, 159).
  • OLG Hamm, 01.02.2013 - 7 U 22/12

    Tragischer Unfall im Freizeitbad - Betreiber haftet nicht

    Diesem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht kommt er nach, wenn er durch inhaltlich und optisch klar gestaltete Hinweisschilder vor Benutzung der Rutsche die Besucher darauf hinweist, welche Rutschtechniken erlaubt und verboten sowie welche sonstigen Verhaltensmaßregeln zu beachten sind (BGH, NJW-RR 2005, 251 - bei juris Rn.24; OLG Celle, NJW 2006, 3284 - bei juris Rn.5; OLG Köln, VersR 2002, 859 - bei juris Rn.74).
  • OLG Schleswig, 19.02.2015 - 11 U 91/14

    Unfall beim Motocross-Training - sind Streckenposten Pflicht?

    Auch bei einem Schwimmbad ist eine ständige und lückenlose Aufsicht an jeder Gefahrenstelle durch präsente Bademeister nicht üblich und dem Betreiber nicht zumutbar (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 12. Sept. 2006 - 8 W 66/06, Juris, Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 07.05.2010 - 8 U 810/09

    Unfälle auf Wasserrutschen - Keine Haftung der Schwimmbadbetreiber

    Bei der Beurteilung, ob die Verkehrssicherungspflicht erfüllt ist, verbietet sich eine generalisierte Betrachtungsweise, vielmehr ist zu prüfen, welche Anforderungen nach den Umständen des Einzelfalls von dem Betreiber verlangt werden können (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2009, Az: 4 U 827/08 - zitiert nach juris; OLG Celle, NJW 2006, 3284).
  • OLG Koblenz, 14.04.2010 - 8 U 810/09

    Unfälle auf Wasserrutschen - Keine Haftung der Schwimmbadbetreiber

    Bei der Beurteilung, ob die Verkehrssicherungspflicht erfüllt ist, verbietet sich eine generalisierte Betrachtungsweise, vielmehr ist zu prüfen, welche Anforderungen nach den Umständen des Einzelfalls von dem Betreiber verlangt werden können (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2009, Az: 4 U 827/08 - zitiert nach juris; OLG Celle, NJW 2006, 3284 ).
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https://dejure.org/2007,6725
KG, 01.03.2007 - 8 W 66/06 (https://dejure.org/2007,6725)
KG, Entscheidung vom 01.03.2007 - 8 W 66/06 (https://dejure.org/2007,6725)
KG, Entscheidung vom 01. März 2007 - 8 W 66/06 (https://dejure.org/2007,6725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Streiwerterhöhende Berücksichtigung eines mit einer Widerklage geltend gemachten Antrags auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Nämlichkeit von Klage und Widerklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwerterhöhende Widerklage bei differierendem Interesse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 12.02.2009 - 5 W 37/09

    Streitwert von Klage und Widerklage; Begriff desselben Gegenstandes

    Voraussetzung für die Annahme desselben Gegenstandes ist, dass Klage und Widerklage dasselbe wirtschaftliche Interesse betreffen (KG Berlin, KGR Berlin 2007, 759; Hartmann, a.a.O., § 45 GKG Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 3 W 177/10

    Streitwert: Berechnung des Streitwerts bei Klage auf Unterlassung ehrkränkender

    Ähnlich äußern sich das OLG Celle (NdsRpfl. 1990, S. 173) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (JurBüro 1992, S. 626) und - recht dezidiert - das KG Berlin (Beschluss vom 1.3.2007 - 8 W 66/06), das ausschließlich auf das wirtschaftliche Interesse abstellt.
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