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   OLG Stuttgart, 08.04.1997 - 8 W 681/96   

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OLG Stuttgart, 08.04.1997 - 8 W 681/96 (https://dejure.org/1997,7501)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.1997 - 8 W 681/96 (https://dejure.org/1997,7501)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 1997 - 8 W 681/96 (https://dejure.org/1997,7501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 305
  • Rpfleger 1997, 473
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall

    Nach diesen Grundsätzen erlischt das Vorkaufsrecht z.B. bei einer Veräußerung des Grundstücks mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht (§ 470, § 1098 Abs. 1 BGB; OLG Stuttgart, DNotZ 1998, 305, 307; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 94; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 57, 58) oder bei einem Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung (§ 471, § 1098 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2011, 177).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2012 - 3 Wx 144/12

    Vorkaufsrecht bei Kindskauf

    Der Verkauf, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt ( " Kindskauf" , § 470), stellt auch beim dinglichen Vorkaufsrecht im Zweifel keinen Vorkaufsfall dar (vgl. RG JW 1925, 2128; OLG Stuttgart DNotZ 1998, 305; Staudinger- Schermaier, a.a.O. Rn 6; Schöner/Stöber, a.a.O. Rdz. 1412).
  • OLG München, 18.12.2009 - 34 Wx 81/09

    Grundbuchrecht: Dingliches Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall"

    19 Das "Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall" - in derselben Form ist es in der Bewilligung festgehalten - umschreibt seiner nächstliegenden Bedeutung nach den gesetzlichen Regelfall in § 1097 Halbs. 1 BGB (ebenso OLG Stuttgart DNotZ 1998, 305; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 207).

    Die herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung folgt dem (OLG Stuttgart DNotZ 1998, 305 mit abl. Anm. Zeiß; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 207).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - 3 Wx 139/18

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erlöschens eines Vorkaufsrechts

    Ebenfalls zum Erlöschen des Vorkaufsrechts führt der Fall des Verkaufs mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht (Senat DNotZ 2013, 203 ff.; OLG Stuttgart DNotZ 1998, 305 ff.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 94 f.; Demharter, aaO., Anhang zu § 44 Rn. 83).
  • KG, 12.06.2018 - 1 W 149/18

    Erlöschen eines Vorkaufsrechts nach § 20 VermG durch schenkweise Übertragung des

    Vielmehr erlischt das Vorkaufsrecht nur deshalb und erst mit der Eigentumsübertragung, weil nach dem Eigentumsübergang auf einen Sonderrechtsnachfolger ein Verkauf durch den Eigentümer i.S.v. § 1097 Hs. 1 BGB nicht mehr gegeben sein kann (BGH, NJW 2016, 3242, Rn. 11; Senat, KGJ 40, 133, 134; OLG Düsseldorf, DNotZ 2013, 203, 205; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 94; OLG Stuttgart, DNotZ 1998, 305, 307 f.; Staudinger/Schermaier, BGB, Bearb. 2017, § 1097 Rn. 14).
  • OLG München, 25.09.2015 - 34 Wx 121/15

    Anforderungen an Unrichtigkeitsnachweis bei Umgehungsverdacht

    Die Eigentumsübertragung auf der Grundlage eines nach dieser Vorschrift privilegierten Rechtsgeschäfts führt deshalb grundsätzlich - wie die Nichtausübung eines für nur einen Verkaufsfall eingeräumten Vorkaufsrechts - zum Erlöschen desselben (OLG Düsseldorf DNotZ 2002, 203; OLG Stuttgart Rpfleger 1997, 473; Staudinger/Schermaier BGB (2009) § 1097 Rn. 6; Schöner/Stöber Rn. 1432a).
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