Weitere Entscheidung unten: KG, 13.10.2005

Rechtsprechung
   KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12470
KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05 (https://dejure.org/2005,12470)
KG, Entscheidung vom 17.10.2005 - 8 W 72/05 (https://dejure.org/2005,12470)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 8 W 72/05 (https://dejure.org/2005,12470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses im Falle der Zahlung unter Vorbehalt

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 2; ; ZPO § 93; ; BGB § 362 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a § 93; BGB § 362 Abs. 1
    Kostentragung nach Erledigungserklärung - sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO bei Zahlung unter Vorbehalt?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05
    Zwar stand der Annahme der Erfüllung (zunächst) der Umstand entgegen, dass die Beklagte die Zahlung unter Vorbehalt geleistet und zugleich ihre Rechtsverteidigung im laufenden Verfahren fortgesetzt hat (BGH, Urt. v. 6.10.1998 - XI ZR 36/98, NJW 1999, 494, 496 r. Sp.).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05
    Die Klägerin wäre deshalb berechtigt gewesen, die Leistung der Beklagten zurückzuweisen (BGH, Urt. v. 8.6. 1998 - IV b ZR 51/87, MDR 1988, 1494).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 161/03

    Erfüllungswirkung einer Zahlung nach Mitteilung einer geänderten Bankverbindung

    Auszug aus KG, 17.10.2005 - 8 W 72/05
    Damit hat die Klägerin sich dem Vorbehalt "unterworfen" und die Zahlung als Erfüllung akzeptiert, so dass sie widerspüchlich handelte, als sie den Rechtsstreit nicht sogleich in der Hauptsache für erledigt erklärte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.3. 2004 - VIII ZR 161/03, MDR 2004, 1068; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 362 Rn. 11; vgl. ferner zur Notwendigkeit der frühestmöglichen Abgabe der Erledigungserklärung Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 91 a Rn. 25).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur BGHZ 83, 278, 282; 86, 267, 269 und 271; 139, 357, 367 f.; 152, 233, 244 f.; Urt. v. 27. September 2005, XI ZR 216/04, NJW-RR 2006, 61, 62 f.; ebenso KG WuM 2006, 46; OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 27, 28 und 1996, 1430; OLG Hamm NJW-RR 1987, 985, 986; OLG Naumburg OLGR 2005, 637, 639; OLG Saarbrücken MDR 2004, 329 f.; Staudinger/Olzen, BGB [2000], § 362 Rdn. 24 ff.; MünchKomm-BGB/Wenzel, 4. Aufl. § 362 Rdn. 4, 29; Soergel/Zeiss, BGB [1990], § 362 Rdn. 15; RGRK/Weber, BGB, 12. Aufl., § 362 Rdn. 35 f.; JurisPK-BGB/Kerwer, § 362 Rdn. 33, 49; AnwKomm-BGB/Avenarius, § 362 Rdn. 13 f.; Bamberger/Roth/Dennhardt, BGB, § 362 Rdn. 25; Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 362 Rdn. 13, 16; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 362 Rdn. 11 f.; Hk-BGB/Schulze, 4. Aufl., § 362 Rdn. 9 f.; PWW/Pfeiffer, BGB, § 362 Rdn. 13; a.A. Seibert, JR 1983, 491 f.) ist bei einer Leistung unter Vorbehalt zu unterscheiden: Will der Schuldner lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offen halten, das Geleistete nach § 812 BGB zurückzufordern, so stellt dies die Ordnungsmäßigkeit der Erfüllung nicht in Frage.
  • OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 13 U 21/06

    Anschluss an Erledigungserklärung in jeder Instanz möglich - Zur

    Diese Erwägung kommt allein zu Lasten der klagenden Partei in Betracht, sofern sie besondere Kosten dadurch verursacht, dass sie nach Eintritt des erledigenden Ereignisses vorerst an dem (erledigten, aber bis zur Erledigung begründeten) Hauptsachebegehren festhält (vgl. dazu OLGR Frankfurt 1998, 71; KGR 2006, 74 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 13.10.2005 - 8 W 72/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27373
KG, 13.10.2005 - 8 W 72/05 (https://dejure.org/2005,27373)
KG, Entscheidung vom 13.10.2005 - 8 W 72/05 (https://dejure.org/2005,27373)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 8 W 72/05 (https://dejure.org/2005,27373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus KG, 13.10.2005 - 8 W 72/05
    Zwar stand der Annahme der Erfüllung (zunächst) der Umstand entgegen, dass die Beklagte die Zahlung unter Vorbehalt geleistet und zugleich ihre Rechtsverteidigung im laufenden Verfahren fortgesetzt hat (BGH, Urt. v. 6.10.1998 - XI ZR 36/98, NJW 1999, 494, 496 r. Sp.).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 161/03

    Erfüllungswirkung einer Zahlung nach Mitteilung einer geänderten Bankverbindung

    Auszug aus KG, 13.10.2005 - 8 W 72/05
    Damit hat die Klägerin sich dem Vorbehalt "unterworfen" und die Zahlung als Erfüllung akzeptiert, so dass sie widersprüchlich handelte, als sie den Rechtsstreit nicht sogleich in der Hauptsache für erledigt erklärte (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17.3. 2004 - VIII ZR 161/03, MDR 2004, 1068; Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 362 Rn. 11; vgl. ferner zur Notwendigkeit der frühestmöglichen Abgabe der Erledigungserklärung Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 91 a Rn. 25).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

    Auszug aus KG, 13.10.2005 - 8 W 72/05
    Die Klägerin wäre deshalb berechtigt gewesen, die Leistung der Beklagten zurückzuweisen (BGH, Urt. v. 8.6. 1998 - IV b ZR 51/87, MDR 1988, 1494).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht