Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18908
OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06 (https://dejure.org/2006,18908)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.08.2006 - 8 WF 109/06 (https://dejure.org/2006,18908)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. August 2006 - 8 WF 109/06 (https://dejure.org/2006,18908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis bei einem erneuten Prozesskostenhilfegesuch

  • Judicialis

    ZPO § 321a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a
    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erneuter Beantragung von PKH unter Wiederholung des früheren Tatsachenvortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 22.07.2003 - 8 WF 94/03

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Versagung eines vorangegangenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06
    Geht eine Partei nicht nach § 321 a ZPO vor, sondern beantragt sie erneut Prozesskostenhilfe und wiederholt dabei lediglich ihren früheren Tatsachenvortrag, so fehlt diesem neuerlichen Prozesskostenhilfegesuch das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat, Beschluss v. 22.07.03 - 8 WF 94/03 - ferner BGH, FamRZ 2004, 940 f. und Zöller/Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn 6 u. a. unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG.).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06
    Geht eine Partei nicht nach § 321 a ZPO vor, sondern beantragt sie erneut Prozesskostenhilfe und wiederholt dabei lediglich ihren früheren Tatsachenvortrag, so fehlt diesem neuerlichen Prozesskostenhilfegesuch das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat, Beschluss v. 22.07.03 - 8 WF 94/03 - ferner BGH, FamRZ 2004, 940 f. und Zöller/Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn 6 u. a. unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG.).
  • OLG Naumburg, 06.06.2007 - 4 W 72/06

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für erneute Stellung eines bereits abgelehnten

    Wenn eine Partei gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht im Wege der Anhörungsrüge gemäß § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO oder - falls das rechtliche Gehör nicht verletzt worden ist - im Wege einer Gegenvorstellung vorgeht, sondern lediglich einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellt und hierzu den bisherigen Tatsachenvortrag wiederholt, fehlt diesem erneuten Antrag das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2006, 8 WF 109/06, zitiert nach juris).

    Wenn eine Partei gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht im Wege der Anhörungsrüge gemäß § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO oder - falls das rechtliche Gehör nicht verletzt worden ist - im Wege einer Gegenvorstellung vorgeht, sondern lediglich einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellt und hierzu den bisherigen Tatsachenvortrag wiederholt, fehlt diesem erneuten Antrag das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2006, 8 WF 109/06, zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht