Rechtsprechung
OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzbedürfnis bei einem erneuten Prozesskostenhilfegesuch
- Judicialis
ZPO § 321a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 321a
Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erneuter Beantragung von PKH unter Wiederholung des früheren Tatsachenvortrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Naumburg, 17.08.2005 - F 167/05
- OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05
- AG Naumburg, 03.08.2006 - F 167/05
- OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 22.07.2003 - 8 WF 94/03
Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Versagung eines vorangegangenen …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06
Geht eine Partei nicht nach § 321 a ZPO vor, sondern beantragt sie erneut Prozesskostenhilfe und wiederholt dabei lediglich ihren früheren Tatsachenvortrag, so fehlt diesem neuerlichen Prozesskostenhilfegesuch das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat, Beschluss v. 22.07.03 - 8 WF 94/03 - ferner BGH, FamRZ 2004, 940 f. und Zöller/Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn 6 u. a. unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG.). - BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03
Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden …
Auszug aus OLG Naumburg, 14.08.2006 - 8 WF 109/06
Geht eine Partei nicht nach § 321 a ZPO vor, sondern beantragt sie erneut Prozesskostenhilfe und wiederholt dabei lediglich ihren früheren Tatsachenvortrag, so fehlt diesem neuerlichen Prozesskostenhilfegesuch das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Senat, Beschluss v. 22.07.03 - 8 WF 94/03 - ferner BGH, FamRZ 2004, 940 f. und Zöller/Philippi, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn 6 u. a. unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG.).
- OLG Naumburg, 06.06.2007 - 4 W 72/06
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für erneute Stellung eines bereits abgelehnten …
Wenn eine Partei gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht im Wege der Anhörungsrüge gemäß § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO oder - falls das rechtliche Gehör nicht verletzt worden ist - im Wege einer Gegenvorstellung vorgeht, sondern lediglich einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellt und hierzu den bisherigen Tatsachenvortrag wiederholt, fehlt diesem erneuten Antrag das Rechtsschutzbedürfnis (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2006, 8 WF 109/06, zitiert nach juris).Wenn eine Partei gegen die Prozesskostenhilfe ablehnende Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht im Wege der Anhörungsrüge gemäß § 321 a Abs. 1 Satz 1 ZPO oder - falls das rechtliche Gehör nicht verletzt worden ist - im Wege einer Gegenvorstellung vorgeht, sondern lediglich einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag stellt und hierzu den bisherigen Tatsachenvortrag wiederholt, fehlt diesem erneuten Antrag das Rechtsschutzbedürfnis (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2006, 8 WF 109/06, zitiert nach juris).