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   OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 WF 150/05   

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https://dejure.org/2005,4125
OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 WF 150/05 (https://dejure.org/2005,4125)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2005 - 8 WF 150/05 (https://dejure.org/2005,4125)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2005 - 8 WF 150/05 (https://dejure.org/2005,4125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Festsetzung einer außergerichtlichen Terminsgebühr; Einigungsgebühr auf Grund der Rücknahme eines Verfahrenantrags nach vorausgegangenem Mahnbescheid und dagegen eingelegtem Widerspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer außergerichtlich entstandenen Terminsgebühr

  • Judicialis

    ZPO §§ 103 ff; ; VV/RVG Vorbem. 3 Abs. 3; ; VV/RVG Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Festsetzung einer außergerichtlichen Termingebühr gemäß §§ 103 ff ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außergerichtliche Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2499 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 932
  • MDR 2006, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 8 WF 150/05
    In Übereinstimmung mit Herget (Zöller-Herget, 25. Aufl., § 104 ZPO, RN 21, Stichwort "Terminsgebühr") ist der Senat der Auffassung, dass die Festsetzung einer außergerichtlich entstandenen Terminsgebühr entsprechend den vom Bundesgerichtshof für die Festsetzbarkeit einer Vergleichsgebühr aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs vertretenen Grundsätzen (Beschluss vom 26.09.2002, NJW 2002, 3713) zu verneinen ist.
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Die in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretene Gegenmeinung (vgl. OLG Jena AGS 2005, 516 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 932 und NJW 2006, 2196) überzeugt nicht.
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 39/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Die in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertretene Gegenmeinung (vgl. OLG Jena AGS 2005, 516 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2006, 932 und NJW 2006, 2196) überzeugt nicht.
  • OLG Stuttgart, 16.01.2006 - 8 W 14/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Festsetzung einer außergerichtlich angefallenen

    Eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV/RVG gemäß der 3. Alternative der Vorbemerkung 3.3 - Vertretung in einer auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Mitwirkung des Gerichts - kann nicht Gegenstand der Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff ZPO sein (vgl. Senat, Beschluss vom 29.11.2005, Az. 8 WF 150/05, JurBüro 2006, 135 = OLGR 2006, 124).
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