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   OLG Naumburg, 05.04.2002 - 8 WF 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4143
OLG Naumburg, 05.04.2002 - 8 WF 17/02 (https://dejure.org/2002,4143)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.04.2002 - 8 WF 17/02 (https://dejure.org/2002,4143)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. April 2002 - 8 WF 17/02 (https://dejure.org/2002,4143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Stufenklage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunft und Zugewinnausgleich; Auskunftsanspruch gegen Gemeinschuldner; Zahlungsanspruch gegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes

  • zvi-online.de

    InsO § 180 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 8
    Stufenklage auf Auskunft und Zugewinnausgleich gegen den insolventen Ehepartner wahlweise vor dem Familiengericht oder dem Insolvenzgericht

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 254; ; ZPO § 260; ; GesO § 14; ; BGB § 1379; ; InsO § 38; ; KO § 3 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 49 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 38, 87, 174 InsO; §§ 253, 254, 260 ZPO
    Familienrechtliche Ansprüche im Insolvenzverfahren - Vermögensrechte und Personenrechte - Stufenklage gegen Insolvenzschuldner und Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1704
  • NZI 2002, 605
  • NJ 2002, 657
  • FamRZ 2003, 386
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 30.01.2007 - 1 AR 6/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei negativem Zuständigkeitsstreit:

    Mit Erhebung der Klage bei einem zuständigen Gericht (hier: §§ 12, 13, 17 Abs. 1 ZPO) übt der Kläger das ihm zustehende Wahlrecht nach § 35 ZPO verbindlich und unwiderruflich aus; eine nachträgliche Änderung der Gerichtsstandswahl ist grundsätzlich unzulässig (s. etwa BayObLG, MDR 1999, S. 1461; NJW-RR 1991, S. 187, 188; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2004, S. 411, 412; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, S. 1704, 1705; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 35 Rdn. 2; Baumbach/Hartmann, a.a.O., § 35 Rdn. 4 f.; Musielak/Heinrich, a.a.O., § 35 Rdn. 3; Thomas/ Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 35 Rdn. 2).
  • OLG Naumburg, 03.04.2003 - 8 WF 42/03

    Zur Wirkung (Unterbrechung) einer Anordnung der Prüfung eines Eröffnungsgrundes

    Deshalb kann sogar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Stufenklage beim Familiengericht anhängig gemacht werden, wobei dann die Auskunftsstufe gegen den Gemeinschuldner zu richten ist, der Zahlungsanspruch hingegen den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.04.2002, 8 WF 17/02).
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